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   BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62   

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https://dejure.org/1963,1191
BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62 (https://dejure.org/1963,1191)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1963 - Ib ZR 49/62 (https://dejure.org/1963,1191)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1963 - Ib ZR 49/62 (https://dejure.org/1963,1191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 493
  • MDR 1964, 209
  • GRUR 1964, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62
    Ber Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 22. Bezember 1961 (BGHZ 36, 252 - Gründerbildnis) eingehend dargelegt, daß die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sich auch dann nach der Sonderregelung des § 21 UWG richtet, wenn die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung zugleich einen schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt; er hat damit die bis dahin vertretene entgegengesetzte Ansicht (vgl. GRUR 1959" 31, 34) aufgegeben.

    Ein auf diese Grundlage gestützter Anspruch, den weder das Berufungsgericht noch die Revision erörtern, unterliegt auch dann nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 21 UWG, wenn das Verhalten des Verletzers zugleich wettbewerbswidrig ist, sondern für diesen bürgerlich-rechtlichen Anspruch verbleibt es in jedem Palle bei der Regelung des § 852 BGB (BGHZ 36, 252, 256).

  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62
    Da je der Rechtsstreit mit dem Risiko belastet ist, ob der Nachweis der Tatsachen gelingt, auf die das Klagebegehren gestützt ist, kann aus dem Umstand allein, daß ein Gericht den Kläger als beweisfällig abweist, noch nicht gefolgert 7/erden, die Verjährungsfrist habe noch nicht zu laufen begonnen (BGH VersR 1957, 181, 182).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Der Verletzte muss bei kritischer Würdigung der für den Schaden ursächlichen Handlungen des Schädigers zu der Überzeugung gelangt sein, dieser habe schuldhaft gehandelt (BGH, Urteil vom 27. November 1963 - Ib ZR 49/62, NJW 1964, 493, 494).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auch der Bundesgerichtshof geht bei Ansprüchen, die das Vorliegen bestimmter innerer Tatsachen voraussetzen, davon aus, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der äußeren Umstände ankommt, aus denen auf die innere Tatsache geschlossen werden kann (vgl. BGH 27. November 1963 - Ib ZR 49/62 - NJW 1964, 493) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auch der Bundesgerichtshof geht bei Ansprüchen, die das Vorliegen bestimmter innerer Tatsachen voraussetzen, davon aus, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der äußeren Umstände ankommt, aus denen auf die innere Tatsache geschlossen werden kann (vgl. BGH 27. November 1963 - Ib ZR 49/62 - NJW 1964, 493) .
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Das Berufungsgericht folgt der Auffassung, daß nicht § 21 UWG, sondern § 852 BGB anzuwenden sei, wenn der wettbewerbsrechtliche Ersatz- oder Abwehranspruch seine rechtliche Grundlage auch in § 826 BGB habe (vgl. RGZ 74, 434, 436; BGH GRUR 1964, 218, 220 - Düngekalkhandel).
  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

    Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69).

    Damit mag sie ausnahmsweise - für den Regelfall vgl. BGH, Urt. v. 9.12.58 - VI ZR 272/57 = LM BGB § 852 Nr. 11; 27.11.63 Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 - ihre Bedeutung für den Beginn der Verjährungsfrist verloren haben.

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 259/78

    Anforderungen an Kenntnis und Person des Ersatzpflichtigen

    Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 88/00

    Verjährungsfrist des § 21 UWG; irreführende Werbung; Übertragung von

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass bei dem Zusammentreffen von § 823 BGB mit § 1 UWG die kurzen Verjährungsfristen des spezielleren § 21 UWG vorgehen (vgl. BGH GRUR 64, 218,ff - "Düngekalkhandel"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21.Aufl., § 21 RZ 5 m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 239/78
    Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69).
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