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   BAG, 04.11.1963 - 5 AZR 440/62   

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https://dejure.org/1963,1194
BAG, 04.11.1963 - 5 AZR 440/62 (https://dejure.org/1963,1194)
BAG, Entscheidung vom 04.11.1963 - 5 AZR 440/62 (https://dejure.org/1963,1194)
BAG, Entscheidung vom 04. November 1963 - 5 AZR 440/62 (https://dejure.org/1963,1194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Drittschuldner - Einziehungserkenntnisverfahren - Prozeßvergleich - Verstoßes gegen gute Sitten - Gültiger Vollstreckungstitel - Gültige Pfändung - Überweisung einer Forderung - Unterhaltsschuldner aus BRD - Gläubigerin aus sowjetisches Besatzungszone

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 687
  • DB 1964, 484
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2, § 795 ZPO) ist von "dem Schuldner" zu erheben (BAG NJW 1964, 687, 689).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Die Vollstreckungsabwehrklage kann nach allgemeiner Meinung nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden (BAG, NJW 1964, 687, 689; OLG Zweibrücken, WM 2003, 380, 382; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 767 Rn. 9; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rn. 21; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 9; MünchKomm/Schmidt, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rn. 44; Saenger/Kindl, ZPO, 4. Aufl., § 767 Rn. 18).
  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 471/88

    Fürsorgepflicht und Fürsorgerecht des Drittschuldners zur Prüfung der

    Daher besteht auch kein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Beseitigung oder Nichtbeachtung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (in diesem Sinne auch: BAG Urteil vom 4. November 1963 - 5 AZR 440/62 -, AP Nr. 2 zu § 829 ZPO).
  • BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten

    So hat sich auch das Oberverv/altungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 5« Dezember 1963 (NJW 1964, 687) dahin entschieden, der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 157 BBauG brauche nicht notwendig auf die Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu gehen, sondern könne auch auf eine Verpflichtung gerichtet sein, wobei auch insoweit nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Baulandgerichte zu entscheiden hätten.
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2012 - 12 O 7787/11

    Widersprüchlicher Klagevortrag im Rahmen des Einziehungsprozesses

    Dieser Grundsatz beansprucht jedoch keine unbegrenzte Geltung (vgl. BAG , NJW 1964, 687).
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 145/84
    Auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. November 1963 - 5 AZR 440/62 - (AP Nr. 2 zu § 829 ZPO) kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • LAG Hessen, 03.04.1987 - 13 Sa 990/86

    Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsverdienst wegen einer titulierten

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