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   BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64   

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https://dejure.org/1965,705
BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64 (https://dejure.org/1965,705)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1965 - 6 StE 4/64 (https://dejure.org/1965,705)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1965 - 6 StE 4/64 (https://dejure.org/1965,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eröffnung des Hauptverfahrens - Hinwirken auf die Preisgabe von Staatsgeheimnissen - Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen in dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" - Veröffentlichung von militär-strategischen und waffentechnischen Einzelheiten - ...

  • spiegel.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Droht ein neuer Ossietzky-Fall? (Heinrich Jagusch; DER SPIEGEL 45/1964; 04.11.1964)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Bedingt abwehrbereit (DER SPIEGEL 41/1962 vom 10.10.1962)

  • spiegel.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung, 18.10.1962)

    Wunder-Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von

    Auszug aus BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung BGHSt 15, 17 ausgesprochen, daß ein durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung von an sich offenen Tatsachen erarbeitetes genaues Bild des Rüstungspotentials der Bundesrepublik auf einem westlichen Gebiet ein Staatsgeheimnis sein könne.

    Eine "bedeutende geistige Leistung" stellt eine solche Zusammenfassung, anders als in dem Fall BGHSt 15, 17, nicht dar.

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 15, 17 zu Grunde liegenden Fall hatten sie keinen Auftrag eines gegnerischen Nachrichtendienstes, aus dem sie auf den etwaigen Wert des Artikels für den Auftraggeber hätten schließen können.

    Bei dieser Beweislage bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Grundsätze des Urteils BGHSt 15, 17 überhaupt uneingeschränkt auf Presseveröffentlichungen angewendet werden können.

  • BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62

    Gelangenlassen von Staatsgeheimnissen an einen Unbefugten - Fahrlässige

    Auszug aus BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64
    In all diesen Fällen fehlt es aber an jeglichen Anhaltspunkten für eine auf Tatsachen beruhende Wahrscheinlichkeit, daß die etwaigen Staatsgeheimnisse dadurch einer fremden Regierung, bekannt werden konnten, vor der sie zum Wohl der Bundesrepublik geheimgehalten werden mußten (BGH Urteil vom 20. Dezember 1962 - 7 StE 3/62 = LM Nr. 2 zu § 100 c StGB).
  • BGH, 12.11.1963 - 7 StE 3/63
    Auszug aus BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64
    "Authenzität" verliehen worden ist, daß er für gegnerische Nachrichtendienste als verläßlich gelten und für sie einen über sonstige offene Quellen hinausgehenden Erkenntniswert haben konnte (vgl. BGH Beschluß vom 12. November 1963 - 7 StE 3/63).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG, gesetzlich vertreten durch die Rudolf Augstein GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch den Geschäftsführer A. - ... gegen 1. a) den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Erlaß des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962; b) die Anträge der Bundesanwaltschaft auf Erlaß von Haftbefehlen gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 2. die vorläufige Festnahme des Chefredakteurs Claus Jacobi, des Chefredakteurs Johannes K. Engel, des Stellvertretenden Chefredakteurs Hans Diter Jaene; 3. die Haftbefehle der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshoft gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 4. a) den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshoft gegen Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962 - 6 BJs 469/62 - b) die Beschlagnahmebestätigungsbeschlüsse der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen Rudolf Augstein, Hans Dieter Jaene und Hans Schmelz vom 23. November 1962 und gegen Rudolf Augstein u. a. vom 25. November 1962 - 6 BJs 469/62 - c) die Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1962 und vom 7. Dezember 1962 - 6 BJs 469/62 - vom 31. Oktober 1963 - 3 StB 12/63 - und vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 - 5. a) die Weitergabe der freigegebenen Schriftstücke Nr. 8, 251 252, 649, 236, 635, 749 = 193 der Hamburger Beschlagnahmeliste an andere Behörden durch die Bundesanwaltschaft und b) die Weigerung der Ermittlungsorgane, die nach den Beschlüssen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 -, 14. Oktober 1964 - 6 BJs 469/62 - und 6. August 1965 - 6 StE 4/64 - noch beschlagnahmten Unterlagen des Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co herauszugeben sowie die von den beschlagnahmten Unterlagen angefertigten Abschriften, Fotokopien etc. zu vernichten.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs lehnte durch Beschluß vom 13. Mai 1965 (NJW 1965 S. 1187) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten Augstein und Ahlers ab und setzte sie mangels Beweises außer Verfolgung: Zwar sei "auch unter Berücksichtigung der Vorveröffentlichungen ... davon auszugehen, daß durch die beiden Artikel einige geheimhaltungsbedürftige Tatsachen (§ 99 Abs. 1 StGB) veröffentlicht worden sein können"; es werde aber den beiden Angeschuldigten nicht zu beweisen sein, daß sie zumindest billigend in Kauf genommen hätten, die beiden Artikel könnten geheimhaltungsbedürftige Tatsachen enthalten.

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18

    Bedingter Vorsatz für Verletzung eines Staatsgeheimnisses

    Hieran hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Mai 1965 (6 StE 4/64; NJW 1965, 1187, 1190) sowie mit Urteil vom 8. November 1965 (8 StE 1/65; BGHSt 20, 342, 348) festgehalten.
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