Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,103
BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertretung eines vorsitzenden Richters - Verstoß gegen GG - Regelmäßiger Vertreter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 423
  • NJW 1965, 1223
  • MDR 1965, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Normen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt, müssen überdies so geartet sein, daß sachfremden Eingriffen, sei es der Exekutive, der Legislative oder eines Gerichts, vorgebeugt wird (BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 223 [226 f.]).

    Die abstrakte Möglichkeit eines Mißbrauchs macht eine Anordnung des Geschäftsverteilungsplanes noch nicht verfassungswidrig (BVerfGE 9, 223 [230]).

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Der Bundesgerichtshof hat in dem angefochtenen Revisionsurteil (BGHSt 14, 11) einen Fall der Verhinderung angenommen, da es sich nur um einen vorübergehenden Zustand gehandelt habe.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Normen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt, müssen überdies so geartet sein, daß sachfremden Eingriffen, sei es der Exekutive, der Legislative oder eines Gerichts, vorgebeugt wird (BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 223 [226 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auch wenn solche Stellen mit Blick auf die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in angemessener Zeit zu besetzen sind (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 - NJW 1983, 1541 unter Verweis auf Beschluss vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60 - BVerfGE 18, 423), begründet dieser Umstand keine Ansprüche der Bewerber auf zügige Besetzung der ausgeschriebenen Richterstellen.
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Dies hätte mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz kollidieren können, dass die Neubestellung eines Vorsitzenden ohne ungebührliche Verzögerung erfolgen muss (BVerfGE 18, 423, 426).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Die Vereinbarkeit dieser Regelungen selbst mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG stellen sie dagegen nicht in Frage (vgl. BVerfGE 18, 423 (427)).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts:

    Da es sich bei dieser Vakanz aber tatsächlich um eine dauernde Verhinderung des Vorsitzenden handelt, kann dieser normwidrige Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerfGE 18, 423, 426 und BSG, NJW 2007, 2717, 2718).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Zudem besteht in der zugrundeliegenden Konstellation, in der Gerichte zur Klärung von im Zusammenhang mit der eingeleiteten Stellenbesetzung entstandenen Rechtsfragen aufgerufen sind, nicht die Gefahr, die Exekutive könne durch unvertretbares oder sachlich nicht begründetes Zuwarten mit der Stellenbesetzung Einfluss auf die konkrete Besetzung des Gerichts nehmen (vgl. BVerfGE 18, 423, 426; BayVerfGH NJW 1986, 1326).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Der zuständige Richter soll sich für jeden denkbaren Streitfall möglichst eindeutig aus einer Norm und nicht erst aus Drittentscheidungen, auch nicht aus einer normähnlichen ständigen Rechtsprechung ergeben (BVerfGE 2, 307 [319 f.]; 6, 45 [50 f.]; 18, 65 [69]; 18, 423 [425]; 21, 139 [145]).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen

    Gegen diese Gleichstellung der Vakanz im Vorsitz mit der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden bestehen keine durchgreifenden Bedenken, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (BVerfGE 18, 423, 426; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - BFHE 190, 47 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 - NJW 1986, 1366 ).

    Es werden lediglich Vertretungen, welche die oben genannten Grenzen einhalten, unbeanstandet gelassen (BVerfGE 18, 423, ).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansonsten nur vor, wenn die Justizverwaltung die Möglichkeit zur Nachbesetzung oder Nichtbesetzung einer freien Richterplanstelle dazu nutzt, in sachfremder Weise Einfluss auf die geschäftsplanmäßige Zuständigkeit der Richter eines Gerichts zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60, a.a.O. ).

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

    Es ist dann zulässig, die vorübergehende Verhinderung des neuen Vorsitzenden im Geschäftsverteilungsplan mit "N.N." auszuweisen (BVerfG NJW 1965, 1223; NJW 1983, 1541; BVerwG NJW 1986, 1366; BGH NJW 1985, 2337; BGHSt 14, 13; 34, 379 ff, 382 ; OLG Celle, StV 1993, 66; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 f Rdnr. 15).

    Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290; KK-Pikart, StPO, 3. Aufl., § 338 Rdnr. 18).

    Für eine kurze Übergangszeit ist es zulässig, einen von der Justizverwaltung erst zu ernennenden Vorsitzenden Richter am Landgericht im voraus für das neue Geschäftsjahr zum ordentlichen Vorsitzenden zu bestellen (BVerfG NJW 1965, 1223).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Diese Vorschrift soll insbesondere der Gefahr vorbeugen, daß durch Manipulierungen die Gerichte sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden (Urteil des BVerfG 1 BvR 295/58 vom 19. März 1959, BVerfGE 9, 223 [226]; Beschluß des BVerfG 2 BvR 341/60 vom 30. März 1965, BVerfGE 18, 423 [425]).

    Das erfordert jedoch nicht, daß auch die Zahl der erkennenden Richter stets unverändert bleibt (BVerfG-Beschlüsse 2 BvR 40/60 vom 18. Mai 1965, BVerfGE 19, 52 [59]; 2 BvR 341/60, a. a. O.).

  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

  • BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89

    Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung

  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04

    Wechsel eines beisitzenden Richters zwischen Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO und

  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer

  • BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65

    Urteil über die Grundlage der Gesellschaft

  • BGH, 16.06.2021 - StB 25/21

    Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung;

  • VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11

    Vollstreckungsantrag erfolgreich

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen

  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 556/12

    Besetzungsrüge (vorübergehendes Unterbleiben der Wiederbesetzung des

  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats;

  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

  • BGH, 13.05.1969 - 1 StR 58/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

  • BVerfG, 23.10.1978 - 1 BvR 439/75

    Verfassungsmäßigkeit der Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03

    Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter,

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

  • BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter im

  • BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Geschäftsverteilung - Drittbezogenheit von

  • OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00

    Behandlung einer durch das Ausscheiden des Vorsitzenden Richters einer

  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 133/79

    Überprüfung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichtes - Entziehung

  • BGH, 16.06.2021 - StB 26/21
  • BVerwG, 13.06.1983 - 5 CB 94.79

    Möglichkeit zur Abweichung von den Grundsätzen des Individualisierungsgebotes im

  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 134/79

    Beanstandung des Geschäftsverteilungsplans des Berufungsgerichtes - Zurückweisung

  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 182/69

    Anklage vor dem Jugendgericht - Wortlaut und Sinn des Geschäftsverteilungsplanes

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 206.65

    Recht auf den gesetzlichen Richter - Ordnungsgemäße Besetzung eines

  • BVerwG, 24.04.1974 - VII CB 10.73

    Bestimmungen für eine vereinfachte Dienstprüfung - Neubescheidung unter Beachtung

  • BGH, 18.02.1970 - 2 StR 630/69

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt in fünf Fällen - Anforderungen an die

  • BGH, 05.11.1968 - 1 StR 484/68

    Kausalität einer Überschreitung der Höchstdosis für den Tod - Injektion der

  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 61/65

    Fahrlässiger Falscheid und Unterschlagung in Tateinheit mit Untreue -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht