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   BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63   

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BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63 (https://dejure.org/1964,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1964 - I C 26.63 (https://dejure.org/1964,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1964 - I C 26.63 (https://dejure.org/1964,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes / Wirtschaftsgebäudes (Hofstelle) an einer Bundesstraße - Änderung der bestehenden unmittelbaren Zufahrt zur Bundesstraße durch die Bebauung - Baugenehmigung nur mit Zustimmung der obersten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FStrG § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3, 8

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 238
  • NJW 1965, 166
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63
    Zur Erteilung einer Ausnahme von § 9 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes (Ergänzung zu BVerwGE 16 S. 301).

    Für eine derartige Verpflichtungsklage gilt verfahrensrechtlich das gleiche, was der Senat (BVerwGE 16, 301 [303]) für die Klage auf Erteilung einer Ausnahme von Abs. 1 ausgeführt hat.

    Die Vorschrift des Abs. 2 enthält dagegen ein präventives Verbot mit dem Vorbehalte gebundener Erlaubnis (BVerwGE 16, 301 [308]), das nur die Vorhaben verbietet, bei denen nach der konkreten Sachlage die Ablehnung der Baugenehmigung aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nötig ist.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63
    Denn die materielle Rechtslage bleibt davon unberührt, ob die oberste Landesstraßenbaubehörde verwaltungsintern der Erteilung der Baugenehmigung zugestimmt hat oder nicht (BVerwGE 16, 116).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 16, 116 [131 f.]) ist es davon ausgegangen, daß neue und geänderte bestehende Zufahrten zu Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten grundsätzlich erhebliche Gefahrenquellen bilden.

    Soweit nach Abs. 8 Ausnahmen von Abs. 1 erteilt werden können, handelt es sich bei ihnen um Befreiungen von einer repressiven Verbotsnorm (BVerwGE 16, 116 [124]), die für Vorhaben erteilt werden können, bei denen nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs die Einhaltung des generellen Verbots nicht erfordert oder eine Güterabwägung die Befreiung von der generellen Norm rechtfertigt.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 99.59

    Zusammenwirken zweier Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 -, Buchholz BVerwG 407.4, § 9 FStrG Nr. 2 = BayVBl. 1964 S. 49 mit Anm. Kratzer = VkBl. 1964 S. 186; dazu Kratzer, BayVBl. 1964 S. 254) bilden die Absätze 2 und 3 des § 9 FStrG einen zusammengehörigen Rechtssatz, der das Bauen längs der Bundesfernstraßen materiellrechtlich regelt.
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15

    Strafantritt in einem Justizvollzugskrankenhaus

    Eine Unverträglichkeit sofortiger Vollstreckung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die notwendige Gesundheitsfürsorge oder Pflege des Verurteilten in der Anstalt nicht möglich ist und auch durch Abweichungen vom Vollstreckungsplan nicht gewährleistet werden kann (vgl. BGHSt 19, 150 = NJW 1965, 166).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Maßgebend bleiben in jedem Falle die gesetzliche Ausgestaltung im einzelnen und der dahinterstehende Sinn: So hat die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierauf abstellend in verschiedenen Rechtsbereichen Mitwirkungsakten, die dem Betroffenen gegenüber nicht unmittelbar mit der Inanspruchnahme, von Regelungswirkung verlautbart worden waren, den Charakter anfechtbarer Verwaltungsakte sogar dann abgesprochen, wenn die Mitwirkungsbehörde einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugehörte als die nach außen hin zum Handeln berufene Behörde; den Betroffenen verweist diese Rechtsprechung in der Regel (zum Teil ausdrücklich, zum Teil dem Sinne nach) auf die Möglichkeit einer Klage gegen die letztgenannte Behörde bzw. die von ihr repräsentierte Körperschaft, wobei im Rahmen dieser Klage dann allerdings durch die Gerichtsentscheidung auch die Frage der Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung usw. klargestellt wird (vgl. das schon wiederholt erwähnte Urteil vom 10. Juli 1958; BVerwGE 16, 116; 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]; 19, 238 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65]; ferner das erkennbar von der gleichen rechtlichen Konzeption geprägte Urteil BVerwGE 22, 342; schließlich das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - [DVBl. 1966 S. 857]).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Wenn innerhalb des § 9 Abs. 2 FStrG das Merkmal "nötig" derartige Kompensationen zuläßt (vgl. im Anschluß an das Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [241] den Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10 f.]), wird über das Merkmal "beeinträchtigt" schwerlich gesagt werden können, daß mit ihm eine Kompensation ganz und gar unverträglich sei.
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Andererseits setzt sich der erkennende Senat mit der Rechtsauffassung, daß der Beklagte den hier streitigen Schadensersatzanspruch nicht durch Verwaltungsakt verwirklichen darf" nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des VIII. und der darauf zum Teil aufbauenden Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Bund den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten kann und der Dienstherr seinen Beamten durch Verwaltungsakt zum Ersatz eines durch Dienstpflichtverletzung verursachten Vermögensschadens heranziehen darf (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64].

    Von einem solchen umfassenden Pflichten- und Treueverhältnis, wie es in den Fällen der Entscheidungen BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]und 21, 270 gegeben war und dort die wechselseitigen Beziehungen im beschriebenen Sinne prägte, kann aber in der vorliegenden Sache nicht die Rede sein.

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72

    Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage

    Die Baugenehmigungsbehörde hat bei der Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung auch zu prüfen, ob Versagungsgründe gemäß § 9 FStrG bestehen (wie BVerwGE 16, 118 und BVerwGE 19, 238 ).

    Danach ist im Verwaltungsprozeß über den mit dem Bauantrag geltend gemachten materiellen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung umfassend zu entscheiden, mithin auch über die Frage, ob und inwieweit dem Anspruch materiellrechtliche Versagungsgründe nach § 9 FStrG entgegenstehen (vgl. z. B. Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - [BVerwGE 16, 116] sowie Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [240]).

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Sie entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederholt ausgesprochen hat, die Herstellung einer unmittelbaren Zufahrt zu Bundesstraßen, zumal auf der freien Strecke, bilde in der Regel eine erhebliche Gefahrenquelle (z.B. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [240 f.]).
  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Bei der Beantwortung der Frage, ob wegen einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs die Zustimmungsversagung nach § 9 Abs. 3 FStrG "nötig ist", kann zu berücksichtigen sein, daß die Baumaßnahme von der die Beeinträchtigung ausgeht, zugleich bisher bestehende Beeinträchtigungen beseitigt (im Anschluß an das Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - [BVerwGE 19, 238]).

    Insoweit bedarf sie jedoch mit Rücksicht auf das Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - (BVerwGE 19, 238 [241]) keiner Klärung.

  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Der Beigeladene zu 1) macht geltend, daß die angefochtene Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116) und vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - (BVerwGE 19, 238) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Das ist deshalb wesentlich, weil sich im Zusammenhange mit § 9 FStrG Tankstellen nur sehr bedingt mit Anlagen der Außenwerbung (BVerwGE 16, 116) und allgemeinen Zufahrten (BVerwGE 19, 238) vergleichen lassen.

  • VG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 5 K 1030/18

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch Umstände beeinträchtigt, die zur Entstehung oder Erhöhung von Gefahren oder zu einer Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse beitragen (BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - I C 26.63; Grupp, in: Marschall, FStrG 6. Auflage 2012, § 9 Rn. 32).
  • BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73

    Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des

    Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, daß die in § 9 Abs. 2, 3 und 4 FStrG enthaltenen Beschränkungen für die Errichtung oder Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen den Belangen des Straßenverkehrs und des Straßenbaus, insbesondere der Verkehrssicherheit und der baulichen Gestaltung der Straße selbst, Rechnung tragen sollen (vgl. die amtliche Begründung BT-Drucks. I/4248 zu § 9 Nr. 2; BVerwGE 16, 116, 121; 19, 238, 240 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 7 A 460/07

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Scheune in ein

  • BVerwG, 20.01.1983 - 4 B 217.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlass eines

  • BVerwG, 07.07.1967 - IV B 207.66

    Schutz des Außenbereichs einer ländlichen Gemeinde vor Wohnhausbebauung durch

  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.03.1982 - 4 B 141.81

    Zulässigkeit der Geltendmachung der Notwendigkeit einer Beiladung eines

  • BVerwG, 19.09.1974 - IV B 24.74

    Bestandsschutz aus dem Eigentumsgrundrecht - Einbau eines Kraftstofftanks mit

  • BVerwG, 08.12.1966 - IV C 32.65

    Baugenehmigung für eine Tankstelle - Erledigung des Rechtsstreits in der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1966 - V A 98/63

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten; Anforderungen für die vorsätzliche

  • BVerwG, 07.10.1966 - IV B 128.65

    Rechtsmittel

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