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   BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65   

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https://dejure.org/1965,1641
BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65 (https://dejure.org/1965,1641)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1965 - 3 StR 12/65 (https://dejure.org/1965,1641)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - 3 StR 12/65 (https://dejure.org/1965,1641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des Strafrahmens nach Begehung der Tat - Teilweise Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht - Strafbarkeit wegen Unterhaltens verfassungsfeindlicher Beziehungen - Strafbarkeit wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1723
  • MDR 1965, 838
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Dieser schon für das frühere Recht anerkannte Gesichtspunkt (BGHSt 18, 296, 298) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] hat in § 90 a Abs. 2 n.F. StGB, der die Unterstützung einer Ersatzorganisation gleichwertig neben der Beteiligung als Mitglied an ihr anführt, unmittelbar Ausdruck gefunden.

    Das Landgericht hat sich beim Schuldspruch im Rahmen der in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/299, 301 bis 304; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963; 3 StR 57/64 vom 23. Februar 1965) unter Berücksichtigung des Grundgesetzes dargelegten Grundsätze gehalten, nach denen das erlaubte Eintreten für kommunistisches Gedankengut und für "die kommunistische Weltanschauung" abgegrenzt werden muß von der verbotenen und nach § 90 a n.F. StGB (vorher nach den §§ 42, 47 BVerfGG) strafbaren Förderung der KPD und ihrer Ersatzorganisationen.

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60

    Einordnung einer Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit einer verbotenen Partei

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Notwendige Voraussetzung der Einziehung ist nur, daß der Täter eine der Straftaten nach den §§ 89 bis 97 StGB begangen, d.h. vollendet oder versucht hat und daß ihm die Gegenstände mindestens zur Vorbereitung und Unterstützung dieser strafbaren staatsgefährdenden Tätigkeit gedient haben (Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960, 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963 im Anschluß an die für den rechtsähnlichen Fall des § 40 StGB maßgebende Entscheidung BGHSt 8, 205, 212 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]/213).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Ohne Rechtsirrtum und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] aufgestellt hat, hat das Landgericht dargelegt, daß der FDGB in der Bundesrepublik über eine eigene Organisation verfügt und daß es sich insoweit bei ihm um eine Ersatzorganisation für die verbotene KPD handelt.
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Das Landgericht hat sich beim Schuldspruch im Rahmen der in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/299, 301 bis 304; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963; 3 StR 57/64 vom 23. Februar 1965) unter Berücksichtigung des Grundgesetzes dargelegten Grundsätze gehalten, nach denen das erlaubte Eintreten für kommunistisches Gedankengut und für "die kommunistische Weltanschauung" abgegrenzt werden muß von der verbotenen und nach § 90 a n.F. StGB (vorher nach den §§ 42, 47 BVerfGG) strafbaren Förderung der KPD und ihrer Ersatzorganisationen.
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Daß es sich darüber nicht für jede Schrift einzeln in den Urteilsgründen ausgesprochen hat, kann, besonders angesichts des großen Umfangs des Schriftenmaterials, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BGHSt 9, 88, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55].
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Das mildere von zwei zu vergleichenden Gesetzen ist dasjenige, welches nach der Gestaltung des Einzelfalls das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zuläßt (BGHSt 20, 22, 25 [BGH 08.09.1964 - 1 StR 292/64]; 20, 74, 75) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Das Landgericht hat sich beim Schuldspruch im Rahmen der in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/299, 301 bis 304; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963; 3 StR 57/64 vom 23. Februar 1965) unter Berücksichtigung des Grundgesetzes dargelegten Grundsätze gehalten, nach denen das erlaubte Eintreten für kommunistisches Gedankengut und für "die kommunistische Weltanschauung" abgegrenzt werden muß von der verbotenen und nach § 90 a n.F. StGB (vorher nach den §§ 42, 47 BVerfGG) strafbaren Förderung der KPD und ihrer Ersatzorganisationen.
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Das mildere von zwei zu vergleichenden Gesetzen ist dasjenige, welches nach der Gestaltung des Einzelfalls das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zuläßt (BGHSt 20, 22, 25 [BGH 08.09.1964 - 1 StR 292/64]; 20, 74, 75) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Notwendige Voraussetzung der Einziehung ist nur, daß der Täter eine der Straftaten nach den §§ 89 bis 97 StGB begangen, d.h. vollendet oder versucht hat und daß ihm die Gegenstände mindestens zur Vorbereitung und Unterstützung dieser strafbaren staatsgefährdenden Tätigkeit gedient haben (Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960, 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963 im Anschluß an die für den rechtsähnlichen Fall des § 40 StGB maßgebende Entscheidung BGHSt 8, 205, 212 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]/213).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
    Nach der Überzeugung des Landgerichts wußte der Angeklagte, daß der in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bestehende FDGB nach dem im August 1956 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) erklärten Verbot der KPD für die "Westarbeit" der KPD/SED in der Bundesrepublik eine eigene Organisation unterhält, die als Ersatzorganisation für die verbotene KPD tätig ist.
  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 49/62

    Grundsatz der Gesetzesbindung - Hauptstrafen - Nebenstrafen - Sichernde Maßnahmen

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 23/63

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD-Verbot) -

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 26.11.1963 - Ss 313/63
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Dabei ist der Grundsatz strikter Alternativität zu beachten: Es kann nur entweder die frühere oder die neue Gesetzesvorschrift in ihrer Gesamtheit angewendet werden; eine Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise nach der neuen Vorschrift ist nicht zulässig (BGH, Urteile vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723 f.; vom 10. Februar 1971 - 2 StR 527/70, BGHSt 24, 94, 97; vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320, 322; vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96, NJW 1997, 951; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Mildere Strafe 3; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587; Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99, NStZ 2000, 136; vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 Rn. 30).

    Erst wenn sich daraus das mildere Gesetz nicht ergibt, kann es auf Nebenstrafen und Nebenfolgen ankommen (BGH, Urteil vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in einem Fall, in dem die Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift geboten ist, weil sie gegenüber der zur Tatzeit geltenden die geringere Strafe vorsieht, eine nach der neuen Vorschrift zulässige Einziehung auch angeordnet werden, wenn dies nach der früheren Vorschrift rechtlich nicht möglich war (BGH, Urteil vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723).

  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

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  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 17/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Aufhebung des Strafausspruchs umfaßt auch die Entscheidung, daß Polizeiaufsicht gemäß §§ 98, 2 Abs. 4 StGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1965, 1723) zulässig sei.
  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 151/75

    Anwendung des teils zur Zeit der Tatbegehung und teils zur Zeit der Aburteilung

    Er hätte vielmehr die verschiedenen Strafgesetze in ihrer Gesamtheit miteinander vergleichen (BGHSt 24, 94, 97, BGH NJW 1965, 1723) und, weil diese hier zum gleichen Ergebnis führen, das zur Tatzeit geltende Recht anwenden müssen (BGH LM § 200 StGB Nr. 2 = JR 1953, 109).
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