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   BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65   

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https://dejure.org/1965,2383
BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65 (https://dejure.org/1965,2383)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1965 - 6 RKa 1/65 (https://dejure.org/1965,2383)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 (https://dejure.org/1965,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur Fachgebietsbeschränkung - Berufsausübungsregeln für Ärzte - Verfassungsmäßigkeit von Arztvorschriften - Fachgebiet von Röntgenärzten - Fachbereich der Strahlenheilkunde - Elektrokardiogramme - ...

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 97
  • NJW 1965, 2030
  • MDR 1966, 85
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    - etwa durch einer entSprechendon Apparatur eingerichtet hat° Die Ausführungen der Revision über die Entsehädiguhgspflicht der Beklagten wegen Vorliegens eines enteignungsgleichen Eingrilfs (zu vgl; BGHZ 32, 208; Schack in JZ 1960, 625) sind somit unbehelflicho 19.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    Zudem bestimmt die Satzung der Beklagten in © 4 Abs° 1 ausdrücklich, uaß ihre ordentlichen Mitglieder "unter uerücksichtigung der Vorschriften der BerufS- und Facharztordnung" an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen° Die beiden bereits genannten Berufsordnungen schränken -entgegcn der Meinung des Klägers - die ßerufsausübung des Eucharztes nicht in verfassungswidriger Weise ein" Als Regelungen der berufsausübung (Art° 12 Abs° 1 satz 2 .GG), die die Freiheit der uerufswahl nicht beeinflussen, sind sie schon dann nicht verfassungswidrig" wenn vernünftige Uründe des Gemeinwohls für ihren Erlaß gegeben sind und sie für den von ihnen betroffenen Personenkreis zumutoar und nicht übermäßig belastend sinn ( BVerfGE 7, 377, 406; 11, 30, 42;13,181"187; 16, 286"297,299)° Die grundsätzliche beschränkung der nerufstätigkeit des Facharztes auf sein Eachgebiet liegt indessen im interesse der öffentlichen Gesundheitspflege \Vgl. Ent8cheidung des Bayer.Verfassungsgerichtshofs vom 4"Juli 1952 - 5VerIGH 5, 161, 165).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    Zudem bestimmt die Satzung der Beklagten in © 4 Abs° 1 ausdrücklich, uaß ihre ordentlichen Mitglieder "unter uerücksichtigung der Vorschriften der BerufS- und Facharztordnung" an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen° Die beiden bereits genannten Berufsordnungen schränken -entgegcn der Meinung des Klägers - die ßerufsausübung des Eucharztes nicht in verfassungswidriger Weise ein" Als Regelungen der berufsausübung (Art° 12 Abs° 1 satz 2 .GG), die die Freiheit der uerufswahl nicht beeinflussen, sind sie schon dann nicht verfassungswidrig" wenn vernünftige Uründe des Gemeinwohls für ihren Erlaß gegeben sind und sie für den von ihnen betroffenen Personenkreis zumutoar und nicht übermäßig belastend sinn ( BVerfGE 7, 377, 406; 11, 30, 42;13,181"187; 16, 286"297,299)° Die grundsätzliche beschränkung der nerufstätigkeit des Facharztes auf sein Eachgebiet liegt indessen im interesse der öffentlichen Gesundheitspflege \Vgl. Ent8cheidung des Bayer.Verfassungsgerichtshofs vom 4"Juli 1952 - 5VerIGH 5, 161, 165).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    Aber auch soweit die Berufsordnung für die deutschen Ärzte aus dem Jahre 1937 zunächst unveranncrt wcitergegolten hat wie in Rheinland-Pfalz, ist sie mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht etwa nach Artikel 125 GG Bundesrecht geworden, vielmehr Landesrecht geblieben° Die Zustdndigkeit des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Nr° 19 GG beschränkt sich nämlich auf die "Zulassung zu ärztlichen und anderen heilberufen"° Nach der Hechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, 74"83) ist diese Verfassungsvorschrift wortgetreu au"zulegen° Dies bedeutet, daß unter den begriff "Zulassung zum ärztlichen Heilberuf" nur bestimmungen über die Erteilung, die Zurücknahme und das Ruhen der ärztlichen bestallung sowie über die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, ferner 5trafvorschriften 1o.
  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    genügen (BVerwG 10, 164; Hamann, Das Gundgesetz"8" 152; nachof in " Die Grundrechte", herausgegeben von Bettermnnn-Nipperdey-öcheuner, Bd° III 80 211; noch weniger strenge Anforderungen stellt Menger, Verwaltungsarchiv, 1964 S° 73)» Allerdings betrifft Artikel 80 Abso 1 GG ..]3.
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    Zudem bestimmt die Satzung der Beklagten in © 4 Abs° 1 ausdrücklich, uaß ihre ordentlichen Mitglieder "unter uerücksichtigung der Vorschriften der BerufS- und Facharztordnung" an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen° Die beiden bereits genannten Berufsordnungen schränken -entgegcn der Meinung des Klägers - die ßerufsausübung des Eucharztes nicht in verfassungswidriger Weise ein" Als Regelungen der berufsausübung (Art° 12 Abs° 1 satz 2 .GG), die die Freiheit der uerufswahl nicht beeinflussen, sind sie schon dann nicht verfassungswidrig" wenn vernünftige Uründe des Gemeinwohls für ihren Erlaß gegeben sind und sie für den von ihnen betroffenen Personenkreis zumutoar und nicht übermäßig belastend sinn ( BVerfGE 7, 377, 406; 11, 30, 42;13,181"187; 16, 286"297,299)° Die grundsätzliche beschränkung der nerufstätigkeit des Facharztes auf sein Eachgebiet liegt indessen im interesse der öffentlichen Gesundheitspflege \Vgl. Ent8cheidung des Bayer.Verfassungsgerichtshofs vom 4"Juli 1952 - 5VerIGH 5, 161, 165).
  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
    Nach der Recht8prechung des erkennenden Senats (BSG 5, 40"45) genießt allerdings das durch Zulassung begründete hecht auf Ausübung der Kassenpraxis Eigentumsschutz nach Artikel 14 GG° Indessen muß der Kassenarzt, wie der-erkennende Senat bereits entschieden hat (BSG 20, 52"57), grundsätzlich als Konkretisierung der Eigentumsbindung im Sinne von Artikel 14 Abs° 1 Satz 2 GG Veränderungen seiner Rechte und Pflichten durch den ' Gesetzgeber hinnehmen, selbst wenn sie eine Schlechterstellung gegenüber seinem bisherigen â- echtsstand zur Folge haben, vorausgesetzt, daß das verbürgte Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht angetastet wird (Art° 19 Abs° 2 GG)° Dies gilt angesichts der ausgeprägten öozinlpflichtigkeit des Status des Kassenarztes auch für möglicherweise eintretende Einbußen wirtschaftlicher Art wie sie beispielsweise durch einen Wandel der arztlichen Auffassung über die Abgrenzung eines ärztlichen Fachgebiete bedingt sein können° Der Kassenarzt genießt insofern keinen Schutz seines Vertrauens in den unveränderten ßestand seines Rechts° Es ist daher grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung, daß er sich hierauf Anschaffung ?.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und ebenso das Bundessozialgericht haben die grundsätzliche Beschränkung des Facharztes auf sein Fachgebiet als sachgemäße Beschränkung der freien Berufstätigkeit anerkannt (BayVfGH 5, 161 und 14, 58; BSGE 23, 97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Denn auch bei seiner Tätigkeit als Vertragsarzt ist der Arzt an die Normen des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts gebunden ( BSGE 23, 97 ; 62, 224 f ).

    Die Vorschrift galt im hier streitgegenständlichen Zeitraum wegen der vorgreiflichen Bedeutung des Berufsrechts ( BSGE 23, 97 ; 62, 224 f ) auch für Ärzte im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Der Senat hat seit der Leitentscheidung vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 97 ff) stets daran festgehalten, daß zum einen der einzelne Arzt auch als Kassen- bzw Vertragsarzt verpflichtet ist, seine Tätigkeit auf das Fachgebiet zu beschränken, für das er zugelassen (oder nach früherem Recht: beteiligt) ist.

    Der Senat hat allerdings entschieden, daß aus der unbeanstandeten Abrechnung bestimmter Leistungen über einen längeren Zeitraum für den betroffenen Kassen- bzw Vertragsarzt kein Recht erwächst, auch in Zukunft entsprechend abrechnen zu dürfen (vgl BSGE 23, 97, 104; BSGE 36, 155, 161 = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO).

    In den einzelnen entschiedenen Fällen hatte die Dauer der Frist zwischen der Bekanntgabe der Änderung der Verwaltungspraxis und dem von der KÄV angekündigten Endzeitpunkt der Honorierung zwischen einigen Monaten (BSGE 23, 97 ff), einem halben Jahr (BSGE 30, 83 ff = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO) und mehreren Jahren (BSGE 36, 155 ff = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO) geschwankt.

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Das wird dadurch erreicht, daß dem Arzt oder sonstigen Leistungserbringer für Leistungen, die er unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht sind (vgl etwa die Vergütungsausschlüsse in S 85 Abs. 2a SGB V idF des GSG; § 135 Abs. 2 S 2 SGB V; § 21 Nr. 6 EKV-Ärzte; aus der Rechtsprechung: BSGE 23, 97, 103; 30, 83, 86 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO; BSGE 36, 155, 156 = SozR Nr. 37 zu § 368a Reichsversicherungsordnung (RVO) - fachfremde Leistungen; BSGE 70, 285, 290 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 - Leistungen mit nicht genehmigten Großgeräten; BSG USK 84261 - Nichterfüllung vorgeschriebener Qualifikationsanforderungen; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg MedR 1989, 209 - Auftragsüberschreitung).
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 2/82

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Zugelassener praktischer Arzt -

    Es ergibt sich bereits aus der den Zulassungsordnungen vorgegebenen Rechtslage, daß die Kassenärzte nicht durch eine besondere Art der Praxisausübung die Versorgung des Versicherten beeinträchtigen und gegen landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung verstoßen dürfen (bezüglich der Bindung bei Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit an die allgemeinen ärztlichen Grundsätze vg1 BSGE 23, 97 ff mwN).

    Sie wird durch die grundsätzliche Beschränkung auf das Fachgebiet gewährleistet (vgl BSGE 23, 97 ff; 30, 83, 85 ff; BVerfGE 33, 125, 167).

    Eine fortdauernde Tätigkeit außerhalb der Grenzen des Fachgebietes ist Jedoch keinesfalls zulässig (BSGE 23, 97, 102 f).

    So darf die Genehmigung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis nicht dazu führen, daß die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt - ZB wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten Zulassung oder mangels eines erforderlichen Befähigungsnachweises (V81 BSGE 23, 97, 103; 28, 73, 78; 30, 83; 36, 155, 156) - nicht verhindert werden kann.

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 27/83

    Mindestgehalt - Unvollständige Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision -

    Diese Begrenzung der Facharzttätigkeit muß auch gelten, soweit der Facharzt in seiner Eigenschaft als Kassenarzt tätig wird (vgl BSGE 23, 97, 99 f; vgl auch Urteile des Senats vom 18. September 1973 6 RKa 15/72 in KVRS 1290/12 und -.

    Denn als Regelung der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG), ist sie schon dann nicht verfassungswidrig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls für ihren Erlaß gegeben sind und sie für den von ihr betroffenen Personenkreis zumutbar und nicht übermäßig belastend ist (BVerfGE 7, 377, U06; 11, 30, 42; 13, 181, 187; 16, 286, 297, 299 - vgl auch BSGE 23, 97, 100 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 23, 97, 103 f) genießt zwar das durch Zulassung begründete Recht auf Ausübung der Kassenpraxis Eigentumsschutz nach Art. 1" GG.

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot

    Bereits in einer Entscheidung vom 28.5.1965 (6 RKa 1/65 - BSGE 23, 97 = NJW 1965, 2030 = Juris RdNr 20 mwN) hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für die kassenärztliche Tätigkeit eine Bindung an die allgemein-ärztlichen Grundsätze über die Ausübung des Arztberufs besteht.
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66

    Zulassung zur kassenärztlichen Röntgentechnik - Genehmigung von

    Als eine Bestimmung, die auf Grund gesetzlicher Ermächtigung (vgl. dazu BSG 23, 97, 100) die Ausübung des ärztlichen Berufes in der Kassenpraxis näher regelt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG), hält sie sich in den Grenzen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des erkennenden Senats die berufliche Betätigung eingeschränkt werden darf: Danach sind Regelungen der Berufsausübung, die, wie hier, die Freiheit der Berufswahl nicht berühren, schon dann verfassungsmäßig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls für sie sprechen und die betroffenen Personen nicht unzumutbar belastet werden (vgl. BSG 22, 218, 220; 23, 97, 100; 26, 164, 166, jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Andererseits könnte die Frage seiner genügenden Ausbildung für die Entscheidung des Rechtsstreits dahingestellt bleiben, wenn die strittigen Röntgenleistungen außerhalb seines Fachgebiets lägen, sein Antrag also deswegen abgelehnt werden müßte (BSG 23, 97, 103).

    Zwar hat auch der erkennende Senat schon in Fällen, in denen etwa um die Befugnis zur Ausführung von Elektrokardiogrammen durch Röntgenologen oder Laborärzte gestritten wurde, die Sachkunde der ärztlichen Beisitzer bei der Abgrenzung der Fachgebiete mitverwertet oder ihre Verwertung durch das Berufungsgericht gebilligt (BSG 23, 97, 102; Beschluß vom 4. Oktober 1966, 6 RKa 25/66, DÄ 1967, 663, 664).

  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 4/87

    Laborarzt - Abrechnungsfähigkeit - Sonographieleistungen - Schilddrüsendiagnostik

    Wenn aber nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) angesichts der Vielgestaltigkeit der dem Arzt in seiner täglichen Praxis unterkommenden Behandlungsfälle eine starre Grenze zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgebieten nicht gezogen werden könne, vielmehr aus dem Bedürfnis der Praxis eine gewisse Toleranzbreite zugestanden werden müsse (BSGE 23, 97, 102), so könne das nur bedeuten, daß dem Laborarzt bei der Untersuchung der Schilddrüse medizinisch erforderlich werdende ultraschalldiagnostische Leistungen nicht verwehrt seien.

    Die Grundsätze des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts gelten auch für die Tätigkeit des Arztes in seiner Kassen- und Ersatzkassenpraxis (BSGE 23, 97; 55, 97, 102 : SozR 5520 5 33 ZO-Ärzte Nr. 1).

    Eine solche generelle Ausweitung würde zu einer fortdauernden ärztlichen Tätigkeit außerhalb des Fachgebietes führen, die nicht mehr mit dem Grundsatz der Fachgebietsbeschränkung in Einklang zu bringen wäre (BSGE 23, 97, 102 f).

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018

    Bereits in einer Entscheidung vom 28.5.1965 ( 6 RKa 1/65 - BSGE 23, 97 = NJW 1965, 2030 = Juris RdNr 20 mwN) hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für die kassenärztliche Tätigkeit eine Bindung an die allgemein-ärztlichen Grundsätze über die Ausübung des Arztberufs besteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

  • LSG Hessen, 28.02.1973 - L 7 Ka 475/72

    Entscheidung zur Frage der Beschränkung eines Facharztes auf sein Fachgebiet

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
  • LSG Hessen, 14.11.1979 - L 7 Ka 390/78
  • SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74

    Übernahme der Unfallversorgung durch die kassenärztliche Bundesvereinigung;

  • SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Schwerin, 19.02.2020 - S 3 KA 35/18

    Vertragszahnärztin - Leistungserbringung unter Verwendung in ihrer Praxis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 28/08

    Akupunktur; Akupunkturleistung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 3 KA 1/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2005 - L 3 KA 101/05
  • SG Düsseldorf, 24.04.2002 - S 17 KA 34/01

    Anerkennung der Abrechnung von CT-und Röntgenleistungen einer ärztlichen Praxis;

  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 16/72
  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 15/72
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