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   BGH, 31.05.1965 - III ZR 233/62   

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https://dejure.org/1965,910
BGH, 31.05.1965 - III ZR 233/62 (https://dejure.org/1965,910)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1965 - III ZR 233/62 (https://dejure.org/1965,910)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1965 - III ZR 233/62 (https://dejure.org/1965,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlagung einer Erbschaft für den Erben durch dessen Erben - Ausschlagungsrecht des Vorerben - Erlöschen des Ausschlagungsrechts des Vorerben mit Eintritt des Nacherbfalles - Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts - Ausschlagung einer Nacherbschaft durch den Erben des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 152
  • NJW 1965, 2295
  • MDR 1965, 982
  • DNotZ 1966, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.05.1961 - VI 46/61
    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - III ZR 233/62
    Unter Berufung auf eine Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts der Vorerbin H. gemäß § 1952 BGB haben sie am 18./23. Februar 1961 in öffentlich beglaubigter Form die Ausschlagung der "testamentarischen Erbschaft der Agnes H. nach Karl H." gegenüber dem Nachlaßgericht (6 VI 46/61 des Amtsgerichts Kirchhain) erklärt.
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 198/00

    Pflichtteilsergänzungsansprüche der als Vorerbin eingesetzten Ehefrau aufgrund

    b) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, konnte das Grundstück des Vaters - anders als im Falle eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) - wegen der hier angeordneten Nacherbfolge des Beklagten nicht in den Nachlaß der Mutter gelangen, von dem die Klägerinnen den Pflichtteil fordern (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 44, 152, 153 ff.; MünchKomm/Grunsky, BGB 3. Aufl. § 2100 Rdn. 1; § 2139 Rdn. 1; Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 28 I 2 a S. 533).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2021 - 3 Wx 197/20

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für

    Zwar ist anerkannt, dass auch die gesetzlichen Erben eines Vorerben, denen die Nacherbschaft nicht zufällt, nach Eintritt des Nacherbfalles noch den Anfall der Vorerbschaft an ihren Rechtsvorgänger ausschlagen können (BGH, NJW 1965, 2295).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/99

    Widerruflichkeit notariell beurkundeter Erklärungen

    b) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, konnte das Grundstück des Vaters - anders als im Falle eines Berliner Testaments ( § 2269 BGB ) - wegen der hier angeordneten Nacherbfolge des Beklagten nicht in den Nachlass der Mutter gelangen, von dem die Klägerinnen den Pflichtteil fordern (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 44, 152, 153 ff.; MünchKomm/Grunsky, BGB 3. Aufl. § 2100 Rdnr. 1; § 2139 Rdnr. 1; Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 28 I 2 a S. 533).
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