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   BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64   

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https://dejure.org/1965,132
BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64 (https://dejure.org/1965,132)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1965 - VII C 170.64 (https://dejure.org/1965,132)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1965 - VII C 170.64 (https://dejure.org/1965,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Einschreiben; Zeitpunkt; Zugangsfiktion; Zustellung; Zustellung durch die Post

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes - Zustellung eines eingeschriebenen Briefes - Fiktion der Zustellung eines Briefes - Einspruchsfrist gegen einen behördlichen Bescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwaltungszustellungsgesetz § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 11
  • NJW 1965, 2363
  • MDR 1965, 934
  • BB 1965, 1128
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 18.02.1955 - I LA 531/54
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
    In Übereinstimmung mit der weitaus vorherrschenden Meinung (Deutsches Patentamt, NJW 1955, 1007; BSGE 5, 53; Peters-Sautters-Wolff, BSG 3. Auflage § 63, Anhang § 4 VwZG; v. Brauchitsch, Bd. I, 1. Halbband 1962, § 4 VwZG Anm. B III 2), die auch der Auslegung des § 17 Abs. 2 VwZG entspricht (vgl. Becker-Riewald, Koch, RAO 9. Auflage, 1963, § 91 Ann, 4 S. 217 unter Hinweis auf die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs), ist daher bei der Beurteilung der Rechtslage davon auszugehen, daß als Zeitpunkt der Zustellung erst der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post am 26. November 1957, also der 29. November, anzunehmen ist.
  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
    In Übereinstimmung mit der weitaus vorherrschenden Meinung (Deutsches Patentamt, NJW 1955, 1007; BSGE 5, 53; Peters-Sautters-Wolff, BSG 3. Auflage § 63, Anhang § 4 VwZG; v. Brauchitsch, Bd. I, 1. Halbband 1962, § 4 VwZG Anm. B III 2), die auch der Auslegung des § 17 Abs. 2 VwZG entspricht (vgl. Becker-Riewald, Koch, RAO 9. Auflage, 1963, § 91 Ann, 4 S. 217 unter Hinweis auf die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs), ist daher bei der Beurteilung der Rechtslage davon auszugehen, daß als Zeitpunkt der Zustellung erst der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post am 26. November 1957, also der 29. November, anzunehmen ist.
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Belehrung unzutreffend ist, insbesondere nebensächliche Förmlichkeiten als zwingend darstellt und dadurch die Rechtsverfolgung erschwert (vgl. BVerwGE 6, 66, Urteil vom 2. Mai 1958 - BVerwG I C 115.56 - [NJW 1958, 1554]).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 20.61 - (NJW 1962, 1218) ausgeführt hat, ist es nicht erforderlich, daß das die Frist in Lauf setzende Ereignis bezeichnet wird.
  • BVerwG, 02.05.1958 - I C 115.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Belehrung unzutreffend ist, insbesondere nebensächliche Förmlichkeiten als zwingend darstellt und dadurch die Rechtsverfolgung erschwert (vgl. BVerwGE 6, 66, Urteil vom 2. Mai 1958 - BVerwG I C 115.56 - [NJW 1958, 1554]).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines

    Der Regelung liegt die Annahme zugrunde, dass ein Brief im Bundesgebiet nach allgemeiner Lebenserfahrung innerhalb von drei Tagen übermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - 7 C 170.64 - âEURŒBVerwGE 22, 11 zu § 4 Abs. 1 VwZG a. F. sowie Beschluss vom 24. April 1987 - 5 B 132.86 - juris Rn. 2 zu § 37 Abs. 2 SGB X).

    Inhaltlich hat die Norm einen doppelten Regelungscharakter: Sie enthält ihrem Wortlaut nach zum einen eine gesetzliche Fiktion ("gilt") dahingehend, dass der schriftliche Verwaltungsakt nicht vor dem dritten Tag ab der Aufgabe zur Post zugegangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - 7 C 170.64 - BVerwGE 22, 11 zu § 4 Abs. 1 VwZG a. F.).

  • BPatG, 22.02.2006 - 19 W (pat) 331/03
    Die Einsprechende I ist der Auffassung, dass es für den Fachmann nahe gelegen habe, die beiden Arbeitgerüste der in der DE-AS 22 11 247 (Fig. 5) beschriebenen Vorrichtung zu einem einzigen Arbeitsgerüst zusammenzufassen und dieses mittig zwischen den Einheiten zur Führung und Aufnahme des Alt- bzw. Neudrahtes anzuordnen, da es aus der Druckschrift bekannt sei, das Lösen des Altdrahtes und das Verlegen des Neudrahtes gleichzeitig vorzunehmen.

    Aus der DE-AS 22 11 247 ist bekannt, einea) Vorrichtung zum Auswechseln eines Fahrdrahtes (Sp. 7 Z. 5 bis 8 i. V. m. Fig. 5 und 6), der mit Hängern 43 an einem Tragseil 12 an einer Oberleitung eines Gleises befestigt ist, b) wobei die Vorrichtung mindestens eine Einheit 52, 53, 17 zur Führung und Aufnahme des abzubauenden Fahrdrahtes 16 (Sp. 7 Z. 28 bis 36).

    Im Gegensatz zum Merkmal e) weist die Vorrichtung nach der DE-AS 22 11 247 zwei getrennte Arbeitsgerüste 5 und 6 auf.

    Ausgehend von einer Vorrichtung, wie sie in der DE-AS 22 11 247 beschrieben ist, stellt sich die patentgemäße Aufgabe, ein fahrrichtungsunabhängiges und unterbrechungsfreies Abarbeiten mehrerer Fahrdraht-Züge mit minimaler manueller Kraftaufwendung seitens des Montagepersonals zu ermöglichen, dem Fachmann in der Praxis zwar von selbst, da dieser stets bemüht ist, konstruktiven und personellen Aufwand zu reduzieren.

    Die DE-AS 22 11 247 (Fig. 5 und 6) gibt dem Fachmann jedoch keinen Hinweis darauf, die in ihr beschriebene Vorrichtung so auszugestalten, dass sie ein einziges mittig zwischen den Einheiten angeordnetes Arbeitsgerüst zum Aus- und Einklemmen der Fahrdrähte in die Hängerklemmen aufweist (Merkmal e)).

  • BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15

    Zustellungszeitpunkt bei Übergabeeinschreiben

    Nach dieser gesetzlichen Fiktion gilt ein Dokument beim Übergabeeinschreiben auch dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass es dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (so schon BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - 7 C 170.64 - BVerwGE 22, 11 zur wortgleichen Fiktionsregelung in § 4 Abs. 1 Halbs. 1 VwZG 1952 für eingeschriebene Briefe).
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