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   BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 183/62   

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https://dejure.org/1964,832
BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 183/62 (https://dejure.org/1964,832)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1964 - Ib ZR 183/62 (https://dejure.org/1964,832)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1964 - Ib ZR 183/62 (https://dejure.org/1964,832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 296
  • MDR 1965, 191
  • DB 1965, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68
    Daraufhin wies der BGH unter Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Urteile die Klage ab (Urt. v. 9.10.1964 - Ib ZR 183/62 = LM Nr. 16 zu § 91 ZPO = NJW 65, 296).

    Nachdem im Hauptsacheverfahren durch Urteil des BGH v. 9.10.1964 (Ib ZR 183/62 = aaO) die Klage auf Unterlassung rechtskräftig abgewiesen war, stand fest, daß die einstweilige Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war.

    Folgerichtig ist denn auch die Klage in der Hauptsache durch das erwähnte Urteil des BGH v. 9.10.1964 = NJW 65, 296 unter Anlastung der Kostendes Rechtsstreits nach § 91 ZPO auf die jetzige Beklagte abgewiesen worden.

    Damit fehlte den Erkenntnissen, die sich auf die nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung verfassungswidrige Norm stützen, nicht nur von Anfang an die sachlich-rechtliche Grundlage, vielmehr ist dieser Umstand auch zu berücksichtigen (so auch: BGH, Urteil v. 9.10.1964 = NJW 65, 296 = aaO; bei der es um die Anwendung des § 81 oder 91 a ZPO ging).

  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    So genügt die Nichtig-Erklärung eines Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nicht, weil deshalb die Klage (nur) rückwirkend unbegründet wird (BGH, NJW 1965, 296; Köhler in Köhler/Piper, a.a.0., vor § 13 Rdn. 277).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02

    Klinikpackung II

    Wird im Laufe eines Rechtsstreits ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, so ist dies kein Fall der nachträglichen Erledigung der Hauptsache, sondern die auf die nichtige Vorschrift gestützte Klage ist von Anfang an unbegründet (BGH, Urt. v. 9.10.1964 - Ib ZR 183/62, NJW 1965, 296, 297).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Ein solcher Fall lag dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1964 - Ib ZR 183/62 - (Wertpapiermitteilungen 1965, 49 [50]) zugrunde; vgl. auch BGH, GRuR 1963, 494 und OLG Köln, JW 1931, 2147.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 199/68

    Schadensersatz nach §§ 945, 717 Abs. 2 ZPO

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  • BGH, 07.11.1968 - VII ZR 72/66

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung i.F. einer ursprünglich nicht zulässigen

    Man kann die Klageabweisung und die Kostenentscheidung nach § 91 ZPO nicht auf die Fälle beschränken, die entscheidungsreif sind, wie das der Zivilsenat I b des Bundesgerichtshofs in NJW 1965, 296 [BGH 09.10.1964 - Ib ZR 183/62] erwogen hat.
  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 169/67

    Unterrichtungspflicht des Eigners und Schiffsführers eines brennbare

    War die Klage nicht begründet, so ist sie gegenüber den beiden Beklagten abzuweisen und trifft die Klägerin die Kostenpflicht (RGZ 156, 372, 376 f; BGHZ 23, 333, 340; 37, 137, 142; BGH NJW 1965, 296, 297; BGH WM 1968, 452).
  • BVerwG, 17.05.1966 - II C 66.64

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nach Klarstellung durch das

    Die angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben nicht, wie der Beklagte meint, eine ähnliche Wirkung wie eine - für die Zukunft wirksame - Gesetzesänderung; sie stellen vielmehr die Rechtslage rückwirkend klar (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 - Ib ZR 183/62 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk § 91 ZPO Nr. 16]).
  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 65/66

    Negative Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren seitens der Verleger und

    Da die Klage von vornherein unzulässig war, hatte die Beklagte keine Verpflichtung und keinen Anlaß, der Erklärung der Kläger zuzustimmen, daß die Hauptsache erledigt sei (vgl. BGH LM ZPO § 91 Nr. 16 = NJW 1965, 296; § 91 a Nr. 21 = NJW 1965, 537).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1987 - 5 UF 107/86
    Die Klage muß abgewiesen werden (so BGH GRUR 1963, 494 für die Verneinung der Rechtsbeständigkeit von Klagemustern während eines Gebrauchsmusterverletzungsprozesses, und für die Vernichtung von Klagepatenten während eines Patentverletzungsprozesses, sowie BGH NJW 1965, 296 für den Fall einer während eines laufenden Rechtsstreits erfolgten Nichtigkeitserklärung gesetzlicher Vorschriften durch das Bundesverfassungsgericht).
  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 23/62
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