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   BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64   

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https://dejure.org/1964,2044
BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64 (https://dejure.org/1964,2044)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1964 - 1 StR 509/64 (https://dejure.org/1964,2044)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1964 - 1 StR 509/64 (https://dejure.org/1964,2044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übersetzung eines Kassibers - Verhandlungsdolmetscher als Sachverständiger - Strafmildernde Berücksichtigung einer früheren Zugehörigkeit zur Fremdenlegion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 643
  • MDR 1965, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
    Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64
    Das Schwurgericht hätte sich deshalb darüber schlüssig werden müssen, ob es ihn in dieser Eigenschaft vereidigen oder unvereidigt lassen wollte, und hätte diese Entscheidung durch einen in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluß bekanntgeben müssen (BGH NJW 1952, 233 Nr. 30).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64
    Richtig ist zwar, daß die Übersetzung des Kassibers und deren Überprüfung keine Obliegenheit des Verhandlungsdolmetschers, der die Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten ermöglichen soll, sondern eine Sachverständigenaufgabe war; denn durch diese Übertragung sollte der Sinn einer nicht im Verfahren, sondern außerhalb des Prozesses abgegebenen fremdsprachigen Äußerung ermittelt werden (BGHSt 1, 4, 7).
  • RG, 12.12.1911 - V 1187/11

    1. Darf ein nach § 187 G.V.G.'s zur Verhandlung zugezogener Dolmetscher zugleich

    Auszug aus BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64
    Sachverständigen- und Dolmetschertätigkeit schließen sich nicht aus, und deshalb kann eine Person in derselben Verhandlung in der Regel sowohl als Dolmetscher wie auch als Sachverständiger in Anspruch genommen werden (RGSt 45, 304).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Dies ist Aufgabe eines Sachverständigen (BGHSt 1, 4, 6 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; BGH NJW 1965, 643).

    Dadurch daß das Landgericht den anwesenden Dolmetscher für die Übersetzung zu Rate zog, bediente es sich des Dolmetschers als Sachverständigen, auch wenn es sich dessen unter Umständen nicht bewußt war, da sich Sachverständigen- und Dolmetschertätigkeit nicht ausschließen (BGH NJW 1965, 643).

    Daß der Dolmetscher als Sachverständiger unvereidigt geblieben ist - die Berufung auf den allgemeinen Dolmetschereid bezog sich nur auf seine Dolmetschertätigkeit und nicht auf seine Mitwirkung als Sachverständiger (BGH NJW 1965, 643) -, stellt für sich alleine keinen Verfahrensfehler dar, weil dies nach § 79 Abs. 1 Satz 1 StPO die Regel darstellt.

  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Dies ist jedoch durch die - von der Revision als "neutral" bewertete - Übersetzung durch die Dolmetscherin geschehen, die insoweit als Gutachterin tätig wurde (vgl. BGH NJW 1965, 643; BGH NStZ 1985, 466; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 249 Rdn. 32 jew. m. w. N.).
  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

    Dadurch ist er vom Sprachsachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
  • KG, 15.02.2011 - 1 Ws 2/11

    Dolmetscherhonorar: Übersetzung verschiedener Telefongespräche aus

    Dadurch ist er vom Sachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84

    Strafverfolgungsverbot durch unzulässiges Drängen eines polizeilichen

    Allerdings kann dafür der Dolmetscher eingesetzt werden, ohne daß er von jener Aufgabe abgelöst werden müßte (RGSt 45, 304 f; BGH NJW 1965, 643).
  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 346/82

    Anforderungen an die Wahrung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Der Übersetzer hat - insoweit als Sachverständiger, nicht als Dolmetscher (BGHSt 1, 4 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; BGH NJW 1965, 643) - Gespräche übersetzt, die außerhalb der Hauptverhandlung geführt und auf bestimmt bezeichneten Tonträgern festgehalten waren.
  • OLG Köln, 07.08.1986 - 7 VA 3/86

    Fehlerhafte Übersetzung eines Mahnbescheids

    Für Dolmetscher gelten diese Regeln ebenfalls kraft der Verweisung in § 191 GVG (Kissel, aaO, Rdnr. 16 zu § 185 GVG; Zöller-Gummer, aaO., Rdnr. 2 zu § 185 GVG, Jessnitzer, "Der gerichtliche Sachverständige", 8. Aufl., S. 32 f; BGH NJW 1965 S. 643).
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