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   BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64   

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https://dejure.org/1964,473
BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64 (https://dejure.org/1964,473)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1964 - 1 AZR 55/64 (https://dejure.org/1964,473)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1964 - 1 AZR 55/64 (https://dejure.org/1964,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sitzungsprotokoll - Nachweis der Fälschung - Beweis - Protokollberichtigung - Berichtigungsvermerk - Zulässigkeit der Berufung - Revisionsinstanz - Amtsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 21
  • NJW 1965, 931
  • MDR 1965, 423
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.03.1955 - 2 AZR 523/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Eine nachträgliche Zulassung eines Rechtsmittels ist nicht zulässig (BAG 1, 67 = AP Hr, 15 zu § 72 ArbGG) " Auch auf dem Wege über einen Berichtigungsbeschluß kann in aller Regel eine wirksame Zulassung eines Rechtsmittels nicht herbeigeführt werden (BAG 2, 358 £3627 = AP Nr, 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 21 /72/ = AP Nr.,1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 /?Q§ 7 = AP 4 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr, 2 zu § 319 ZPO), Irgendwelche Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor und sind ins besondere von der Beklagten nicht vorgetragen worden, 4c Da nach alledem die Berufung nicht statthaft war, mußte sie als unzulässig verworfen werden.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    eine Prozeßfortsetzungsbedingung handelt, die in je dem Stadium des Verfahrens zu beachten ist, Es hätte dazu nicht einmal einer Rüge in der Revisionsbegründung bedurft (BAG 1, 29 /527= AP Nr, 1 zu § 87 ArbGG; BAG 6, 96 /T0ü7 - AP Nr, 4 zu § 580 ZPO; BAG 13, 305 /3087 = AP Nr, 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG; BAG AP Nr, 3 zu § 611 BGB Film; BAG AP Nr, 1 zu § 212 a ZPO; BAG AP Nr, 3 zu § 511 ZPO; BAG AP Nr, 16 zu § 519 ZPO; BAG AP Nr, 3 zu § 580 ZPO),.
  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Eine nachträgliche Zulassung eines Rechtsmittels ist nicht zulässig (BAG 1, 67 = AP Hr, 15 zu § 72 ArbGG) " Auch auf dem Wege über einen Berichtigungsbeschluß kann in aller Regel eine wirksame Zulassung eines Rechtsmittels nicht herbeigeführt werden (BAG 2, 358 £3627 = AP Nr, 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 21 /72/ = AP Nr.,1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 /?Q§ 7 = AP 4 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr, 2 zu § 319 ZPO), Irgendwelche Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor und sind ins besondere von der Beklagten nicht vorgetragen worden, 4c Da nach alledem die Berufung nicht statthaft war, mußte sie als unzulässig verworfen werden.
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Ob sie noch nachgeholt werden könnte, ist nicht zu entscheiden, da sie nicht nachgeholt worden ist» Der Senat hat keine Veranlassung, sie von sich aus einzuholen, weil das eine unzulässige Hilfeleistung für den Berufungskläger wäre (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG, zu 4 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Eine nachträgliche Zulassung eines Rechtsmittels ist nicht zulässig (BAG 1, 67 = AP Hr, 15 zu § 72 ArbGG) " Auch auf dem Wege über einen Berichtigungsbeschluß kann in aller Regel eine wirksame Zulassung eines Rechtsmittels nicht herbeigeführt werden (BAG 2, 358 £3627 = AP Nr, 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 21 /72/ = AP Nr.,1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 /?Q§ 7 = AP 4 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr, 2 zu § 319 ZPO), Irgendwelche Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor und sind ins besondere von der Beklagten nicht vorgetragen worden, 4c Da nach alledem die Berufung nicht statthaft war, mußte sie als unzulässig verworfen werden.
  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Berichtigung der

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Etwas anderes gilt nur in dem Fall, daß das Protokoll wirksam berichtigt worden ist; dies hat durch einen Berichtigungsvermerk zu geschehen (vgl. dazu BAG 3, 146 T477 = AP Nr« 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen) .
  • BAG, 24.07.1954 - 2 AZR 1/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulassung der Revison

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    Eine nachträgliche Zulassung eines Rechtsmittels ist nicht zulässig (BAG 1, 67 = AP Hr, 15 zu § 72 ArbGG) " Auch auf dem Wege über einen Berichtigungsbeschluß kann in aller Regel eine wirksame Zulassung eines Rechtsmittels nicht herbeigeführt werden (BAG 2, 358 £3627 = AP Nr, 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 21 /72/ = AP Nr.,1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 /?Q§ 7 = AP 4 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr, 2 zu § 319 ZPO), Irgendwelche Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor und sind ins besondere von der Beklagten nicht vorgetragen worden, 4c Da nach alledem die Berufung nicht statthaft war, mußte sie als unzulässig verworfen werden.
  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 112/62

    Ergebnisbeteiligung - Nachträgliche freiwillige Gewährung - Anspruchsberechtigung

    Auszug aus BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64
    eine Prozeßfortsetzungsbedingung handelt, die in je dem Stadium des Verfahrens zu beachten ist, Es hätte dazu nicht einmal einer Rüge in der Revisionsbegründung bedurft (BAG 1, 29 /527= AP Nr, 1 zu § 87 ArbGG; BAG 6, 96 /T0ü7 - AP Nr, 4 zu § 580 ZPO; BAG 13, 305 /3087 = AP Nr, 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG; BAG AP Nr, 3 zu § 611 BGB Film; BAG AP Nr, 1 zu § 212 a ZPO; BAG AP Nr, 3 zu § 511 ZPO; BAG AP Nr, 16 zu § 519 ZPO; BAG AP Nr, 3 zu § 580 ZPO),.
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine

    Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere die im Protokoll vermerkte Entscheidung verkündet worden ist (BAG, 11. Dezember 1964 - 1 AZR 55/64 - Rn. 12).
  • AG Brandenburg, 23.12.2020 - 31 C 59/19

    Wann liegt eine Unrichtigkeit des Protokolls im Sinne des § 164 ZPO vor?

    Unrichtigkeiten eines Protokolls können zwar grundsätzlich nach § 164 ZPO berichtigt werden ( BGH , Beschluss vom 14.07.2004, Az.: XII ZB 268/03, u.a. in: NJW-RR 2005, Seite 214; BAG , Beschluss vom 25.11.2008, Az.: 3 AZB 64/08, u.a. in: NJW 2009, Seite 1161; BAG , Urteil vom 11.12.1964, Az.: 1 AZR 55/64, u.a. in: NJW 1965, Seite 931; OLG Zweibrücken , Beschluss vom 04.06.1997, Az.: 7 W 45/97, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 173 ).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    In diesem Fall ist die Sitzungsniederschrift nicht in ihrer ursprünglichen, sondern in ihrer berichtigten Fassung maßgebend (vgl. BAG, U.v. 11.12.1964 - 1 AZR 55.64 - NJW 1965, 931).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    Mit einer derartigen Vorgehensweise ergriffe der Senat einseitig für einen der Beteiligten (hier: den Kläger) Partei (vgl BAG vom 11.12.1964 - 1 AZR 55/64 = BAGE 17, 21, 25 = AP NR 1 zu § 159 ZPO).

    Mit einer derartigen Vorgehensweise ergriffe der Senat einseitig für einen der Beteiligten (hier: den Kläger) Partei (vgl Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 11. Dezember 1964, BAGE 17, 21, 25 = AP Nr. 1 zu § 159 ZPO).

  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 13/79

    Zulassung einer Revision bei Unmöglichkeit der Feststellung ihres Eingangs bei

    Der Beklagte trägt im Grundsatz die Beweislast dafür, daß seine Berufungsschrift rechtzeitig beim Berufungsgericht eingegangen ist (für die Berufungsbegründung BGH Urt. v. 18.04.1977 - VIII ZR 286/75 - VersR 1977, 721; BGH Urt. v. 28.10.1975 - VI ZR 81/75 = VersR 1976, 192; BAG 22, 119 = AP ZPO § 519 b Nr. 6 = NJW 1969, 2221; AP ZPO § 159 Nr. 1 = NJW 1965, 931; zu den Einschränkungen dieses Grundsatzes vgl. Grunsky in Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. § 519 b Rdn. 1; Zöller/Schneider ZPO 12. Aufl. § 516 Anm. VI 2; für den Sozialprozeß BSG MDR 1973, 170).
  • OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung stets unzulässig ist (so BAGE 17, 21, 25; OLG Hamm NJW 1989, 1680) oder ob sie ausnahmsweise zulässig ist, soweit der Beschwerdeführer nicht die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern sich dagegen wendet, dass die beantragte Berichtigung als unzulässig abgelehnt worden sei (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 862, 863).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 5 B 147.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Die Wahrung der Frist muß nachgewiesen sein (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63];Beschluß vom 14. November 1973 - BVerwG 5 ER 238.73 - vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1964 - NJW 1965, 931 - und Bundesgerichtshof, Beschluß vom 28. Mai 1975 - VersR 1975, 924 -).
  • BFH, 06.10.1993 - II B 113/93

    Berschwerdemöglichkeiten gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung stets unzulässig ist (so z.B. BFH-Beschluß vom 17. März 1977 IV B 51/76, nicht veröffentlicht; Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11. Dezember 1964 1 AZR 55/64, BAGE 17, 21, 25; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 14. Juli 1981 6 CB 77.79, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 1981, 840; Holtgrave, Der Betrieb - DB - 1975, 821, 824; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 94, Rdnr. 21; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 94 FGO Rdnr. 20) oder ob sie ausnahmsweise zulässig ist, soweit der Beteiligte nicht die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern geltend macht, die Berichtigung sei zu Unrecht als unzulässig abgelehnt oder von hierzu Unbefugten vorgenommen worden oder die Berichtigung bzw. die Ablehnung leide an sonstigen Verfahrensmängeln (Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 12. November 1982 26 W 19/82, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1983, 410; Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 1981 3 C 81 A 1000, DÖV 1981, 766; Zöller/Stöber, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 18. Aufl., § 164 Rdnr. 11; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 105 Rdnr. 9; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 94 FGO, Erläuterungen zu § 164 ZPO).
  • BFH, 23.11.1988 - X B 1/88

    Unzulässigkeit einer Beschwerde, mit der eine inhaltliche Berichtigung des

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung stets unzulässig ist (so z. B. BFH-Beschluß vom 17. März 1977 IV B 51/76, nicht veröffentlicht - NV - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11. Dezember 1964 1 AZR 55/64, BAGE 17, 21, 25; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 14. Juli 1981 6 CB 77.79, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1981, 840; Redeker / von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl., 1988, § 105 Anm. 12; Holtgrave, Der Betrieb - DB - 1975, 821, 824; Eyermann /Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., 1988, § 105 Anm. 7) oder ob sie ausnahmsweise zulässig ist, soweit der Beteiligte nicht die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern geltend macht, die Berichtigung sei zu Unrecht als unzulässig abgelehnt oder von hierzu Unbefugten vorgenommen worden (Baumbach / Lauterbach / Hartmann / Albers, Zivilprozeßordnung, 46. Aufl., 1988, § 164 Anm. 4; Zöller, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 15. Aufl., 1987, § 164 Anm. 12; Kleinknecht / Meyer, Strafprozeßordnung, Kommentar, 38. Aufl., 1987, § 271 Rdnr. 10; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 12. November 1982 26 W 19/82, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1983, 410; Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 1981 3 C 81 A 1000, DÖV 1981, 766).
  • BAG, 22.07.1965 - 2 AZR 384/64

    Verschwiegenheitspflicht - Entlassung

    Was zunächst die Zulässigkeit der Berufung anlangt, die noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 6 ll/j??lm mit Nachweisen; BAG vom 11. Dezember 1964 - 1 AZR 55/64 -), so zieht die Revision diese zu.
  • LSG Hessen, 17.01.1973 - L 5 B 40/72

    Zur Frage der Anfechtung eines Beschlusses über die Berichtigung der

  • BGH, 07.03.1968 - III ZR 204/67

    Datum auf einem Empfangsbekenntnis als Tag der Zustellung - Verletzung des

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