Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 23.11.1964

Rechtsprechung
   BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64   

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BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64 (https://dejure.org/1964,265)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1964 - 5 AZR 48/64 (https://dejure.org/1964,265)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 (https://dejure.org/1964,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Dienstvereinbarung - Betriebsvereinbarung - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Anmeldung bei Zusatzversorgungskasse - Stellung eines weiteren Klageantrages - Uneigentlicher Eventualantrag - Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AOGÖ § 16 Abs. 1; BGB § 249 § 276 § 278; ZPO § 256

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1042 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    Es ist zu ihrer Beseitigung im Regelfall eine eindeutige Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Personalrats oder der Abschluß einer die Dienstordnung ersetzenden Dienstvereinbarung (Betriebsvereinbarung) erforderlich (Bestätigung von BAG 4, 6 = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 6, 12? = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; AP Nr. 19 zu § 16 AOGÖ).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die gern, § 16 AOGÖ erlassenen Dienstordnungen trotz Aufhebung des AOGÖ durch Art, I des KRG Nr, 56 vom 30, Juni 199-7 als autonomes Satzungsrecht, von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich "weiter galten (vgl, BAG 1, 250 = AP Nr" 3 zu § 3 TO A; BAG 4, 6 = AP Nr, 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 8, 215 = AP Nr, 8 zu § 16 AOGÖ; BAG AP Nr, 9- und 19 zu § 16 AOGÖ), Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsauffassung abzugehen, Infolge des Weg falls der Rechtsgrundlage für den Erlaß und die Aufhebung von Dienstordnungen entfiel seit dem Außerkrafttreten des AOGÖ auch die Befugnis des öffentlichen Arbeitgebers, Dienstordnungen einseitig zu erlassen oder aufzuheben.

    Dies wäre nach geltendem Recht vielmehr nur durch Abschluß 131 ersetzender Dienstvereinbarungen (früher Betriebsvereinbarungen) oder durch eine eindeutige Kündigung gegen über dem Personalrat (früher Betriebsrat) möglich (BAG 4, 6 = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 6, 127 [133'J = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; AP Nr" 19 zu § 16 AOGÖ [unter Ziff. 3'J).

  • BAG, 11.11.1959 - 4 AZR 188/57

    Dienstordnungen - Erlaß aufgrund ArbOöVwG - Autonome Satzung - Eienleben nach

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    Die BDO 194-0 kann entgegen der Auffassung des Beklagten vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden, da es sich um autonomes Satzungsrecht, also um eine Rechtsnorm im Sinne des § 73 Abs« 1 ArbGG handelt (BAG 8, 215? 181, 552 = AP Nr. 8, 11, 12 zu § 16 AOGÖ; BAG AP Nr« 18 zu § 16 AOGÖ)o.

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die gern, § 16 AOGÖ erlassenen Dienstordnungen trotz Aufhebung des AOGÖ durch Art, I des KRG Nr, 56 vom 30, Juni 199-7 als autonomes Satzungsrecht, von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich "weiter galten (vgl, BAG 1, 250 = AP Nr" 3 zu § 3 TO A; BAG 4, 6 = AP Nr, 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 8, 215 = AP Nr, 8 zu § 16 AOGÖ; BAG AP Nr, 9- und 19 zu § 16 AOGÖ), Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsauffassung abzugehen, Infolge des Weg falls der Rechtsgrundlage für den Erlaß und die Aufhebung von Dienstordnungen entfiel seit dem Außerkrafttreten des AOGÖ auch die Befugnis des öffentlichen Arbeitgebers, Dienstordnungen einseitig zu erlassen oder aufzuheben.

  • BAG, 22.08.1958 - 1 AZR 20/57

    Beihilfegrundsätze - Fürsorge - Krankheitsfälle - Geburtsfälle - Todesfälle -

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    Dies wäre nach geltendem Recht vielmehr nur durch Abschluß 131 ersetzender Dienstvereinbarungen (früher Betriebsvereinbarungen) oder durch eine eindeutige Kündigung gegen über dem Personalrat (früher Betriebsrat) möglich (BAG 4, 6 = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 6, 127 [133'J = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; AP Nr" 19 zu § 16 AOGÖ [unter Ziff. 3'J).
  • BAG, 13.01.1955 - 2 AZR 235/54

    Arbeitsverhältnis: Fortgeltung der Dienstordnungen hinsichtlich der

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die gern, § 16 AOGÖ erlassenen Dienstordnungen trotz Aufhebung des AOGÖ durch Art, I des KRG Nr, 56 vom 30, Juni 199-7 als autonomes Satzungsrecht, von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich "weiter galten (vgl, BAG 1, 250 = AP Nr" 3 zu § 3 TO A; BAG 4, 6 = AP Nr, 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 8, 215 = AP Nr, 8 zu § 16 AOGÖ; BAG AP Nr, 9- und 19 zu § 16 AOGÖ), Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsauffassung abzugehen, Infolge des Weg falls der Rechtsgrundlage für den Erlaß und die Aufhebung von Dienstordnungen entfiel seit dem Außerkrafttreten des AOGÖ auch die Befugnis des öffentlichen Arbeitgebers, Dienstordnungen einseitig zu erlassen oder aufzuheben.
  • BAG, 06.07.1961 - 5 AZR 414/60

    Vorgesetzte Dienstbehörde - Kommunales Aufsichtsrecht - Kommunales

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    Es ist zu ihrer Beseitigung im Regelfall eine eindeutige Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Personalrats oder der Abschluß einer die Dienstordnung ersetzenden Dienstvereinbarung (Betriebsvereinbarung) erforderlich (Bestätigung von BAG 4, 6 = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 6, 12? = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; AP Nr. 19 zu § 16 AOGÖ).
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64
    in ständiger Rechtsprechung seit RGZ 144, 71 [73Jj Stein- Jonas, ZPO, 18" Aufl0, § 260 Anim II B 5; Rosenberg, Lehrbuch DZPR, 9= Aufl., § 93 III 3 S 0 459 a"Ht: Wieczorek, ZPO, § 260 Anim B I b ) 0 Die Feststellung der Schadenersatzpflicht für den Fall der Nichterfüllung ergibt sich aus dem Grundgedanken der §§ 255, 256, 259 ZPO i J " m s § 283 BGBo Das insoweit festzustellende Rechtsverhältnis ist zwar aufschiebend bedingt durch die Ablehnung der Nachversicherung durch die ZVKC Aber.auch bedingte Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich der Feststellung fähig, sofern hier für nur ein rechtliches Interesse besteht (Rosenberg, aaO, § 86 II 1 c So 406; Stein-Jonas, aaO, § 255 Anim II 4; Wieczorek, aaO, § 256 Anim B I b 5)" Dies ist hier zu bejahen" Die Ablehnung der Nachversicherung durch die ZVK ist nicht nur eine ganz entfernt liegende theoretische sondern eine durchaus praktische Möglichkeit0 gezo Drt Boldt Dr" Stumpf Dr Auffarth Herrn« Kutschbach Seiler.
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Zusammengefaßt ergibt sich somit, daß dem Großen Senat fünf Fragen vorgelegt sind, die in einer Art gestellt sind, wie das bei sogenannten uneigentlichen Eventualanträgen im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozeß anerkannt ist (vgl. BAG 7, 165 [168, 169] = AP Nr. 1 zu § 133 b GewO [zu I]; BAG AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ [zu 4]).
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 28/17

    Örtliche Theaterbetriebszulage - Einführung TVöD-VKA

    Als auf der Grundlage des AOGÖ erlassene Normen führen sie vielmehr bis zu ihrer eigenständigen Beseitigung ein "Eigenleben" (vgl. BAG 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - zu 2 a der Gründe mwN; 19. März 1957 - 3 AZR 249/54 - zu 1 der Gründe, BAGE 4, 6) .

    Als normativ geltende Regelung, die vergleichbar einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf die Arbeitsverhältnisse einwirkt, kann eine Dienstordnung seit der Aufhebung des § 16 Abs. 1 AOGÖ durch Art. 1 KRG Nr. 56 nach geltendem Recht vielmehr nur noch durch den Abschluss einer ersetzenden Betriebs-/Dienstvereinbarung abgelöst oder durch Kündigung, die der Betriebs- bzw. Personalrat oder der Arbeitgeber erklären kann, beseitigt werden (vgl. BAG 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - zu 2 a der Gründe mwN) , wenn sie nicht zuvor durch Zeitablauf oder Zweckerreichung geendet hat.

    Aufgrund ihrer normativen Wirkungen können weitergeltende Dienstordnungen iSd. § 16 AOGÖ durch den Senat selbstständig ausgelegt werden (§ 73 ArbGG; vgl. BAG 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - zu 1 der Gründe) .

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 777/87

    Uneigentlicher Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozeßverfahrens unvereinbar, daß ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer vom Kläger willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (allgemeine Meinung; vgl. BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe; BGH NJW 1987, 904, 905; RGZ 144, 71, 72; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 253 Anm. 1 A, m.w.N.).

    Ein solcher sog. "uneigentlicher Hilfsantrag" ist deshalb zulässig (herrschende Meinung; BAG Urteil vom 26. November 1964, aaO; RGZ 144, 71, 73; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 100 III 3, S. 601; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 260 Rz 24; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 260 Anm. 2 c; Zöller, ZPO, 15. Aufl., § 260 Rz 4; ebenso für den Weiterbeschäftigungsanspruch: Ahlenstiel, VersR 1988, 222 ff.; anderer Meinung Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 260 Rz B I b).

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Ein derartiger, sog. unechter Hilfsantrag ist zulässig (vgl. RGZ 144, 71 [73]; BAG NJW 1965, 1042).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Bei dem so formulierten Antrag handelt es um einen so genannten "uneigentlichen" oder "unechten Hilfsantrag" (vgl. dazu BAG, NJW 1965, 1042; NZA 1988, 741; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 253 Rdnr. 1).
  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Der Inhalt künftiger Rechtsbeziehungen ist nur feststellungsfähig, soweit bedingte oder betagte Rechtsverhältnisse vorliegen, also die rechtserzeugenden Tatsachen, abgesehen von den Bedingungen oder dem Zeitablauf, bereits gegeben sind (BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ; BGHZ 28, 225, 234; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 256 Rz 17; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 Rz 3; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28, 29; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 46).
  • LAG Hessen, 25.02.2011 - 1 Ta 483/10

    Wertfestsetzung - bedingter Klageantrag auf Weiterbeschäftigung für den Fall der

    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt ( so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen, für die allgemeine Meinung; vgl. weiter BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; RG vom 02.März 1934 - III 117/33 - RGZ 144, 71, 72 ).
  • VG Karlsruhe, 24.09.1996 - 1 K 464/95

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Fördermitteln; Feststellung der Unwirksamkeit

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  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13

    Wertfestsetzung; Wertfestsetzung

    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen, für die allgemeine Meinung; vgl. weiter BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; RG vom 02. März 1934 - III 117/33 - RGZ 144, 71, 72).
  • LAG Hessen, 31.07.2013 - 1 Ta 182/13

    Bedingte Weiterbeschäftigung für den Fall des Scheiterns der Güteverhandlung -

    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64, AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ; BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; Hess. LAG vom 6. Mai 2013 a.a.O.).
  • LAG Köln, 31.07.1995 - 13 Ta 114/95

    Streitwert: Wertaddition bei bedingtem Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Hamm, 28.07.1988 - 8 Ta 122/88

    Streitwert; Hilfsantrag; Beschäftigungsanspruch; Kündigungsschutzprozess

  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 1406/92

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen Versorgungskasse - Darlegungslast

  • OLG Bremen, 26.04.1995 - 5 WF 31/95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Erbringung von Unterhaltsleistungen;

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.11.1964 - 1 Ta 69/64   

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https://dejure.org/1964,1879
LAG Hessen, 23.11.1964 - 1 Ta 69/64 (https://dejure.org/1964,1879)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.11.1964 - 1 Ta 69/64 (https://dejure.org/1964,1879)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. November 1964 - 1 Ta 69/64 (https://dejure.org/1964,1879)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1042
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    a) Zum Teil wurden in der älteren Rechtsprechung Kenntnisse des Rechtsanwalts aus eigener Wahrnehmung verlangt (LAG Frankfurt am Main 23. November 1964 - 1 Ta 69/64 - NJW 1965/1042; LAG Hamm 28. Oktober 1971 - 8 Ta 37/71 - MDR 1972/362; ebenso nach wie vor Germelmann a.a.O. § 51 Rz 20).
  • LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05

    Ordnungsgeld - persönliches Erscheinen

    Zum Teil wurden in der älteren Rechtssprechung Kenntnisse aus eigener Wahrnehmung verlangt (LAG Frankfurt am Main 23. November 1964 - 1 Ta 69/64 - NJW 1965/1042; LAG Hamm 28. Oktober 1971 - 8 Ta 37/71 - MDR 1972/362; ebenso nach wie vor Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge ArbGG 5. Auflage § 51 Rn. 20).
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