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   BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65   

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BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65 (https://dejure.org/1965,217)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1965 - 2 StR 387/65 (https://dejure.org/1965,217)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1965 - 2 StR 387/65 (https://dejure.org/1965,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe herangezogenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe - Reichweite des Verbots der Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 292
  • NJW 1966, 114
  • MDR 1966, 160
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65
    Dieses Verbot betrifft nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muß daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 9, 190, 192 [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56]; RGSt 5, 323 ff. 30, 340, 342; 60, 61).

    Der erkennende Senat hat es bereits für nicht zulässig erklärt, daß durch Urteil Einzelstrafen in eine Gesamtstrafe eingezogen werden, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem nicht rechtskräftigen Urteil gedient hatten (BGHSt 9, 190, 192) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56].

  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 953/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65
    Daß eine nicht rechtskräftige Einzelstrafe zur Bildung einer Gesamtstrafe nicht herangezogen werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH LM StGB § 79, 2, 7, 20; BGH Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 953/51).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22

    Behinderung eines Rettungsdienstes

    Denn die Frage des Strafklageverbrauchs hat der Senat von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1966, 114).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem nicht rechtskräftigen anderen Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (BGHSt 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; in diese Richtung auch BGH NJW 1997, 2892, 2893).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).

    Die Möglichkeit einer "Korrektur" der doppelten Einbeziehung über das Verfahren nach § 66 JGG bietet keine zureichende Gewähr, die Gefahr der Doppelbestrafung sicher auszuschließen (vgl. zur selben Problematik bei § 460 StPO: BGHSt 9, 190, 192 f.; 20, 292, 293 f.).

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Liegen einer Gesamtstrafe Einzelstrafen zugrunde, die bereits rechtskräftig - aber fehlerhaft - zur Bildung einer anderen Gesamtstrafe herangezogen worden sind, so hat dies das Revisionsgericht zur Vermeidung der Doppelbestrafung von Amts wegen zu berücksichtigen, auch wenn die Gesamtstrafenbildung im angefochtenen Urteil rechtsfehlerfrei war (Fortführung von BGHSt 20, 292).

    Das Landgericht konnte am 22. Mai 1997 die Einzelstrafen aus den anderen Urteilen in eine Gesamtstrafe einbeziehen, denn die Einzelstrafen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Bildung einer anderen Gesamtstrafe gedient (vgl. BGHSt 20, 292).

    Dies hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 292) ausgesprochen, um der Gefahr einer Doppelbestrafung entgegenzuwirken.

    Dieses Verbot betrifft nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muß daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (BGHSt 20, 292, 293).

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht Strafen nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 387/65, BGHSt 20, 292; Beschluss vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18, juris Rn. 5), ist im Jugendstrafrecht die Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes, noch nicht rechtskräftiges Urteil eingeflossener Entscheidungen ausgeschlossen.
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Ob ein Prozeßhindernis besteht, hat auch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 20, 292, 293) [BGH 10.11.1965 - 2 StR 387/65] .
  • BGH, 07.07.2010 - 1 StR 212/10

    Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der

    Er darf die Festsetzung der Gesamtstrafe nicht dem Verfahren nach §§ 460 ff. StPO überlassen (BGHSt 12, 1; 20, 292, 293; 23, 98, 99; 25, 382, 384; vgl. auch KK-Appl StPO 6. Aufl. Rdn. 4 zu § 460).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Nach Überzeugung des Senats, der insoweit an die Feststellungen und an die Beweiswürdigung des Tatgerichts nicht gebunden ist (vgl. RGSt 51, 71, 72; 62, 262, 263; BGHSt 16, 164, 166; 20, 292, 293; 22, 307), [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]enthalten das angefochtene Urteil, das Vernehmungsprotokoll vom 7. August 1980 und der übrige Akteninhalt nichts, was begründeten Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit der Aussage des Polizeibeamten geben könnte.
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2003 - 1 Ws 224/02

    Nachträgliche Korrektur unzulässiger Doppelbestrafung durch Gesamtstrafenbildung

    Nachdem angesichts der Rechtskraft des Urteils eine Korrektur im Wege eines Revisionsverfahrens (vgl. BGHSt 9, 190; 20, 292; BGH NStZ 98, 350 f.) nicht mehr erreicht werden kann, war zu entscheiden, auf welche Weise die erforderliche Korrektur zu bewirken ist.
  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).

    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

  • BGH, 05.09.1975 - 5 StR 378/75

    Unzulässige Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Verfahren in die zu

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs; ne bis in idem

  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

  • OLG Zweibrücken, 07.05.2009 - 1 Ws 100/09

    Klageerzwingungsverfahren: Möglicher Strafklageverbrauch durch Strafbefehl oder

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 404/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Verbot der Doppelbestrafung:

  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95

    Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz -

  • LG Bielefeld, 19.08.2021 - 10 KLs 1/21
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 417/91

    Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 481/89

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbestrafung von Amts

  • BGH, 07.01.1976 - 3 StR 493/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obwohl sie selbst und ihr Verteidiger in

  • BGH, 22.12.1983 - 1 StR 817/83

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung

  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74

    Revision nach Verbindung von Verfahren der ersten und zweiten Instanz -

  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 434/70

    Fortgesetzte Gehorsamsverweigerung - Die Wehrdienstverpflichtung - Das Verbot der

  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 488/66

    Gesamtvorsatz als maßgebliches Kriterium für die Annahme eines

  • BGH, 07.02.1973 - 2 StR 404/72

    Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis - Zu den Voraussetzungen des

  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 210/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls -

  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 5/70

    Unzulässigkeit der Einbeziehung von Einzelstrafen in eine Gesamtstrafe zur

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   OLG Celle, 31.08.1965 - 8 W 173/65   

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Papierfundstellen

  • NJW 1966, 114
  • MDR 1966, 157
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