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   OLG Frankfurt, 19.01.1966 - 3 Ws 25/66   

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OLG Frankfurt, 19.01.1966 - 3 Ws 25/66 (https://dejure.org/1966,1405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1966 - 3 Ws 25/66 (https://dejure.org/1966,1405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1966 - 3 Ws 25/66 (https://dejure.org/1966,1405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1376
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

    b) Nur ausnahmsweise hat die Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen, vornehmlich aus Gerechtigkeitsüberlegungen heraus, die Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts verneint (vgl. BGHSt 18, 257/260; 19, 101/104; OLG Hamm NJW 1976, 1952; OLG Hamburg NJW 1964, 1039; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039f. OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530f.).
  • OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82

    Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des

    Nur ausnahmsweise und bei besonders gelagerten Einzelfällen hat die Rechtsprechung erkennbar aus Gründen der Gerechtigkeit des Einzelfalles - die Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts verneint, etwa wenn in Fällen der Verurteilung zu hohen Strafen der Verzicht von dem Angeklagten erklärt worden war? ohne gehörig protokolliert worden zu sein und wenn der Verzicht dem Angeklagten "nur Nachteile bringen" konnte (Vgl. BGHSt 18, 257, 260 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62] ; 19, 101, 104), [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63] oder wenn die Fürsorgepflicht des Gerichts tangiert schien, etwa wenn der Vorsitzende den "Verzichtenden" zuvor sachlich unzutreffend belehrt hatte (OLG Hamm NJW 1976, 1952 [OLG Hamm 14.06.1976 - 4 Ws 131/76] ); Unwirksamkeit des erklärten Rechtsmittelverzichts ist insbesondere angenommen worden, wenn es sich um junge und lebensunerfahrene Angeklagte handelte, die zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, und wenn außerdem zusätzliche Besonderheiten zu berücksichtigen waren wie z.B. die Verkennung durch das Gericht, daß ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag (OLG Hamm MDR 1977, 599, 600 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ; ähnlich OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; im Falle des OLG Hamm war gegen den Angeklagten zudem noch in der Hauptverhandlung eine Nachtragsanklage erhoben worden), oder wenn bei einem Fall notwendiger Verteidigung der "Rechtsmittelverzicht" nicht protokolliert worden war und der Verteidiger diesem sofort widersprochen hatte (OLG Frankfurt NJW 1966, 1376), oder wenn der Rechtsmittelverzicht nicht eindeutig erklärt und nicht protokolliert worden war und dem jugendlichen Angeklagten kein Verteidiger zur Seite stand, obwohl ein Fall der Pflichtverteidigung vorlag (OLG Schleswig, NJW 1965, 312 [OLG Schleswig 05.10.1964 - 2 Ws 186/64] ).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • KG, 29.05.1990 - 4 Ws 98/90

    Nebenklage; Befugnis; Verletzter; Strafantrag; Besonderes öffentliches Interesse;

    Diese früher weitgehend anerkannte Voraussetzung für die Nebenklagebefugnis (vgl. etwa BayObLG, NJW 1966, 1376; OLG Düsseldorf, NJW 1983, 1337; Kleinknecht/Meyer und KK-Pelchen Ä jew. aaO.; LR-Wendisch, 24. Aufl., § 395 Rdn. 17, vgl. aber auch Rdn. 18) ist durch die Neufassung der §§ 395 ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I S. 2496 f.) weggefallen.
  • OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83

    Unwirksamkeit eines formal ordnungsgemäß erklärten Rechtsmittelverzichts; Verstoß

    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
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