Rechtsprechung
| BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 |
Parteienfinanzierung I
Art. 21 GG;
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, Art. 110 GG, Normenkontrolle des Bundeshaushaltsgesetzes
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Parteienfinanzierung I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
Besprechungen u.ä.
- zaoerv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Finanzierung politischer Parteien (Dimitris Tsatsos; ZaöRV 26/1966, S. 371-389)
Verfahrensgang
- BVerfG, 25.03.1966 - 2 BvF 1/65
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 20, 56
- NJW 1966, 1499
- MDR 1966, 903
- DVBl 1966, 636
- DÖV 1966, 563
Wird zitiert von ... (216)
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
c) Auf Antrag der Regierung des Landes Hessen gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 BVerfGG hat das Bundesverfassungs gericht mit Urteil vom 19. Juli 1966 entschieden (BVerfGE 20, 56):.Doch können den Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken, aus Haushaltsmitteln die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes erstattet werden (BVerfGE 20, 56 [97]).
Zur Begründung führt sie aus: Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ff.) die staatliche Finanzierung politischer Parteien für verfassungswidrig erklärt; den Parteien dürften nur die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes ersetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Wahlkampfkostenerstattung in seinen Urteilen vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ff.; 20, 119 ff.; 20, 134 ff.) grundsätzlich anerkannt.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 [97]) selbst festgestellt, daß seine früheren Ausführungen im Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 ff.) dahin hätten verstanden werden können, daß es verfassungsrechtlich zulässig sei, den Parteien aus Haushaltsmitteln Zuschüsse für ihre gesamte politische Tätigkeit zu bewilligen.
Die von Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG geforderte Transparenz der Parteifinanzierung dient der Sachgerechtigkeit und Offenheit der Wahlentscheidung und kann sich damit auf den Wahlerfolg der einzelnen Parteien auswirken (BVerfGE 20, 56 [106]).
Die Pauschalierung verletzt insbesondere nicht den Grundsatz, daß den Parteien nur die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes erstattet werden dürfen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Der Gesetzgeber konnte bei der Feststellung dieser Kosten auf die Aussagen zurückgreifen, welche die Schatzmeister der vier im Bundestag vertretenen Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht haben (vgl. BVerfGE 20, 56 [84 ff.]).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 [117/118]) des näheren ausgeführt, daß auf der einen Seite nur Parteien, die am Wahlkampf teilgenommen haben, an den staatlichen Geldleistungen teilhaben können, daß aber auf der anderen Seite grundsätzlich alle Parteien, die diese Voraussetzungen erfüllen, auf solche Geldleistungen Anspruch haben.
Der Gesetzgeber muß deshalb bei Regelungen im Bereich der politischen Willensbildung beachten, daß ihm auf diesem Gebiete besonders enge Grenzen gezogen sind und ihm jede verschiedene Behandlung der Parteien verfassungskräftig versagt ist, die sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen läßt (BVerfGE 8, 51 [64 f.]; 13, 243 [247]; 14, 121 [133]; 20, 56 [116]).
Indem der Gesetzgeber diese Gefahr bekämpft, wirkt er bei der Erstattung der Wahlkampfkosten zugleich der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und der Parteien entgegen (so BVerfGE 20, 56 [117]).
a) Der Grundsatz der Chancengleichheit, nach dem jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen eröffnet werden soll, gebietet nicht, daß die sich aus der unterschiedlichen Größe und Leistungsfähigkeit und den verschiedenen politischen Zielsetzungen der Parteien ergebenden Unterschiede durch staatliche Maßnahmen ausgeglichen werden (BVerfGE 8, 51 [67]; 14, 121 [134]; 20, 56 [118]).
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 ist es verfassungswidrig, den politischen Parteien von Staats wegen finanzielle Zuschüsse zu gewähren, die nicht der Deckung von Wahlkampfkosten dienen (BVerfGE 20, 56 [97]).
Daher kann man auch die Wahlkampfkosten von den Kosten für die allgemeine Parteiorganisation unterscheiden (BVerfGE 20, 56 [114]).
Denn Art. 21 Abs. 1 hat unmittelbar in Satz 4 und mittelbar in Satz 1 und 3 die finanziellen Verhältnisse der Parteien als möglichen Gegenstand einer näheren Regelung nach Abs. 3 zugelassen (BVerfGE 20, 56 [115]).
Der Wähler soll über die Kräfte unterrichtet werden, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluß zu nehmen suchen (BVerfGE 20, 56 [106]).
Dadurch werden die Par teien jedoch weder der staatlichen Vorsorge überantwortet noch wird der offene freiheitlich-demokratische Meinungs- und Willensbildungsprozeß beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 20, 56 [102]).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Damit die Offenheit des politischen Prozesses nicht beeinträchtigt und die Rückbindung der Parteiführungen an ihre gesellschaftliche Basis erhalten bleibe, dürfe der Finanzbedarf der politischen Parteien nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden (BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85]).Das wäre mit der Funktion und der Stellung der politischen Parteien, wie Art. 21 GG sie umschreibt, nicht vereinbar (BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85, 92]).
Dies nimmt das Grundgesetz als eine geläufige Form tatsächlicher politischer Interessenwahrnehmung hin (BVerfGE 20, 56 [105]).
Im übrigen überläßt es das Grundgesetz der Verantwortung der Parteien, einem auf sie eindringenden sachwidrigen Druck zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105]; 52, 63 [86 f.]; sowie jetzt § 25 Abs. 1 Nr. 6 PartG).
Dies erfordert nicht nur einen von Zwang und unzulässigem Druck freibleibenden Akt der Stimmabgabe, sondern ebensosehr, daß die Wähler ihr Urteil in einem freien, offenen Prozeß der Meinungsbildung gewinnen und fällen können (vgl. BVerfGE 20, 56 [97]).
Unbeschadet dieser im Grundgesetz normierten und in § 1 PartG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umschriebenen verfassungsrechtlichen Stellung der politischen Parteien sind diese jedoch keine Staatsorgane, sondern Gruppierungen, die sich im offenen Mehrparteiensystem frei bilden, aus eigener Kraft entwickeln und im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (vgl. BVerfGE 20, 56 [101 f.]; 52, 63 [85]).
Es nimmt prinzipiell die Risiken in Kauf, die darin liegen, daß es die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger anvertraut (BVerfGE 20, 56 [102 f.]; 52, 63 [85 f.].
Ist nach alledem der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, so ist er andererseits an deren finanzieller Förderung auch nicht gehindert, sofern hierdurch die politischen Parteien nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden, und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 20, 56 [99, 102]).
Wenn der Gesetzgeber diese Gefahr bekämpft, wirkt er zugleich der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und der Parteien entgegen (vgl. BVerfGE 20, 56 [117]; 24, 300 [341 ff.]).
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, den Parteien die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes von Staats wegen zu erstatten (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 24, 300 [306]; 41, 399 [414]).
Sieht der Gesetzgeber eine Erstattung von Wahlkampfkosten vor, so muß er bei seiner Regelung sowohl den Grundsatz der Chancengleichheit wie den Grundsatz der Staatsfreiheit der politischen Parteien beachten (BVerfGE 20, 56 [116]; 52, 63 [88]).
Der Gesetzgeber muß sich um einen objektiven Maßstab bemühen (BVerfGE 20, 56 [115 f.]; ständige Rechtsprechung).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verbietet eine völlige oder vorwiegende Deckung des Finanzbedarfs der Parteien aus öffentlichen Mitteln (vgl. BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85]).
Art. 21 GG hat an der überkommenen Struktur der Parteien als frei konkurrierender und aus eigener Kraft wirkender Gruppen nichts ändern wollen (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 20, 56 [107 ff.]); er verwehrt eine völlige oder vorwiegende Deckung des Finanzbedarfs der politischen Parteien durch Haushaltsmittel.
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Sie werden in Art. 21 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich notwendig für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und stehen im Rang verfassungsrechtlicher Institutionen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 20, 56 ; 73, 40 ).Politische Parteien sind Mittler zwischen dem Bürger und den Staatsorganen, durch die der Wille der Bürger auch zwischen den Wahlgängen verwirklicht werden kann (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ).
a) Der Grundgesetzgeber hat sich dadurch, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen hat, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden (BVerfGE 20, 56 ).
Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußert sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 20, 56 ).
Sie wirken auch auf die Bildung des Staatswillens ein (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 5, 85 ; 14, 121 ; 20, 56 ).
In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Die Beziehungen zwischen den Staatsorganen und den politischen Parteien stehen unter dem Verfassungsgebot der grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Art. 21 GG hat die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ).
Gleichwohl gehören die Parteien nicht zu den Staatsorganen (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Die Garantie einer grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen wehrt wegen der verfassungsrechtlich vorgesehenen Tätigkeit der politischen Parteien jede staatlich-institutionelle Verfestigung der Parteien ab und verbietet ihre Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Zugleich wehrt sie eine Verflechtung der Parteien mit den Verfassungsorganen ab (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
a) Überschreiten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre legitimen Aufgaben und erreicht eine nachrichtendienstliche Beobachtung das Ausmaß einer maßgeblichen staatlichen Steuerung des Parteiwillens in seiner Gesamttendenz, so kann es bereits an den Merkmalen einer Partei (vgl. § 2 PartG) fehlen und damit an einem möglichen Antragsgegner eines Verbotsverfahrens, weil Parteien grundsätzlich staatsfreie gesellschaftliche Zusammenschlüsse sind (vgl. hierzu BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß einerseits das Grundgesetz der Zuwendung öffentlicher Mittel an politische Parteien Grenzen setzt und daß andererseits der Staat nicht verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß der Geldbedarf der politischen Parteien befriedigt wird (vgl. BVerfGE 8, 51 [65]; 20, 56 [100, 115]; 41, 399 [414 f.]; 42, 53 [58 f.]).Sie beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in das System der staatlichen Institutionen und Ämter hineinwirken, und zwar insbesondere durch Einflußnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; 14, 121 [133]; 20, 56 [99, 101]; 44, 125 [145 f.]).
Neben ihnen wirken etwa auch Verbände, andere Gruppen und Vereinigungen sowie die Massenmedien auf den Prozeß der Meinungsbildung und Willensbildung ein (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 11, 266 [273]; 20, 56 [114]; 41, 399 [416 f.]).
Es hat die Finanzierung der gesamten Tätigkeit der politischen Parteien über direkte Zuschüsse aus Haushaltsmitteln grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt und insoweit lediglich wegen der besonderen Rolle der politischen Parteien bei der Abhaltung von Wahlen die Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes für zulässig erachtet (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 24, 300 [335 ff.]).
Die Parteien sind keine Staatsorgane, sondern Gruppierungen, die sich im offenen Mehrparteiensystem frei bilden, aus eigener Kraft entwickeln und, gebunden an die Verpflichtungen des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 und 4 GG, im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (vgl. BVerfGE 20, 56 [110 f.]).
Es nimmt prinzipiell die Risiken in Kauf, die darin liegen, daß es die politische Willensbildung der Urteilskraft und der Aktivität der Bürger anvertraut (BVerfGE 20, 56 [102 f.]).
Der Gefahr, daß anonyme Großspender durch ins Gewicht fallende finanzielle Zuwendungen auf die längerfristige Zielsetzung der begünstigten Partei oder sie berührende inner parteiliche Entscheidungen von Einzelfragen einzuwirken versuchen, um so indirekt mehr oder minder großen Einfluß auf die staatliche Willensbildung zu gewinnen, begegnet das Grundgesetz durch das in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG an die Parteien gerichtete Gebot, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben (BVerfGE 20, 56 [105]; 12, 113 [125]; 5, 85 [232 f.]).
Der Wähler soll über die Herkunft der ins Gewicht fallenden Spenden an politische Parteien korrekt und vollständig unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, daraus seine Schlüsse zu ziehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [106]; 24, 300 [356]).
Im übrigen überläßt das Grundgesetz es grundsätzlich der Verantwortung der Parteien, deren innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muß (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG; §§ 6 ff. PartG), den sachwidrigen Einfluß finanzkräftiger Interessen vom sachgerechten zu unterscheiden und einem auf sie eindringenden sachwidrigen Druck zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105]).
Das Prinzip der Parteienfreiheit verwehrt insbesondere eine staatlich- institutionelle Verfestigung der Parteien und ihre Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit (BVerfGE 20, 56 [102]).
Dadurch werden die Parteien jedoch weder der staatlichen Vorsorge überantwortet, noch wird der offene freiheitliche demokratische Meinungsprozeß und Willensbildungsprozeß durch sie beeinträchtigt (vgl. dazu BVerfGE 20, 56 [102]; 24, 300 [359 f.]).
Daher verstößt eine als Folge steuerrechtlicher Bestimmungen möglicherweise eintretende unterschiedliche Begünstigung solcher Institutionen einerseits und der politischen Parteien andererseits nicht gegen die Verfassung (BVerfGE 8, 51 [67 f.]; 20, 56 [107]).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Es gilt auch im Bereich der Erstattung von Wahlkampfkosten (vgl. BVerfGE 20, 56 [116]; 24, 300 [339 ff.]).Er verwehrt es dem Gesetzgeber andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 [118] mit Nachweisen).
Sie haben die Voraussetzungen zu schaffen und die für den Wahlvorgang erforderlichen Einrichtungen und Mittel zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Zwar ist es - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfGE 20, 56 [97 ff.], 119 [132]) - mit Art. 21 und 20 Abs. 2 GG nicht vereinbar, daß den Parteien laufende Zuschüsse aus Haushaltsmitteln für ihre gesamte Tätigkeit im Bereich der politischen Meinungs- und Willensbildung gewährt werden.
Da jedoch die Abhaltung von Wahlen eine öffentliche Aufgabe ist und den Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken, bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe von Verfassungs wegen eine entscheidende Rolle zukommt, ist es zulässig, politischen Parteien, die sich an einem Bundestagswahlkampf beteiligt haben, die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes aus Mitteln des Bundeshaushalts zu ersetzen (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 119 [132]; 24, 300 [306]).
Ob eine solche Er stattung von Wahlkampfkosten vorgesehen werden soll, ist eine verfassungspolitische Frage, deren Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 20, 56 [115]).
Entschließt er sich dazu, so hat er dabei den Grundsätzen der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit Rechnung zu tragen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Sie haben aber kein Mo nopol, die Willensbildung des Volkes vorzuformen und zu beeinflussen (BVerfGE 20, 56 [114]).
Dieser Hinweis geht schon deshalb fehl, weil es nach Art. 21 und Art. 20 Abs. 2 GG unzulässig ist, daß den politischen Parteien von Staats wegen Zuschüsse zu ihrer gesamten Tätigkeit im Bereich der politischen Meinungs- und Willensbildung gewährt werden (BVerfGE 20, 56 [LS 4, S. 113 ff.]).
Laufende Kosten der Parteien für die Unterhaltung ihrer ständigen Organisation und die Kosten der Tätigkeit, die nicht unmittelbar dem Wahlkampf dient, können nicht erstattet werden (BVerfGE 20, 56 [115]).
Wohl kann der Gesetzgeber schon bei der Wahl einer Zersplitterung der Stimmen und der Bildung von Zwergparteien vorbeugen (BVerfGE 20, 56 [117]).
Denn eine solche Maßnahme würde den Effekt verdoppeln, den die 5 vom Hundert-Sperrklausel hat, und einer neuen Partei den Einzug in das Parlament praktisch unmöglich machen (BVerfGE 20, 56 [117]).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfGE 20, 56, 97 ; 20, 162, 177; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 [100 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [287]).Art. 21 GG hat die Parteien zwar als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 [100]; - 73, 40 [85]).
Die Parteien beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in die staatlichen Institutionen hineinwirken, vor allem durch Einflussnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; - 14, 121 [133]; - 20, 56 [99, 101]; - 44, 125 [145 f.]; - 52, 63 [83]; - 107, 339 [358 f.]).
Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 [101]; - 44, 125 [145 f.]; - 47, 130 [140]).
Politisches Programm und Verhalten der Staatsorgane wirken auf die Willensbildung des Volkes ein und sind selbst Gegenstand seiner Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 20, 56 [114]; - 44, 125 [139 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [285]).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Die vom Grundgesetz vorausgesetzte Staatsfreiheit der Parteien erfordert nicht nur die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit vom Staat, sondern auch, daß die Parteien sich ihren Charakter als frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen bewahren (vgl. BVerfGE 20, 56 [101]).Der Wähler soll sich über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluß zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 [356]; s. a. BVerfGE 20, 56 [106]; 52, 63 [86 f.]).
Die Veröffentlichungspflicht sollte zugleich zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (so der Bericht der Parteienrechtskommission, a. a. O., S. 181, sowie unter Berufung darauf BVerfGE 20, 56 [106]).
Letztlich liegt es in der Verantwortung der Parteien selbst, den sachwidrigen Einfluß finanzkräftiger Interessenten vom sachgerechten zu unterscheiden und dem auf sie eindrängenden Druck der Interessenten zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105] in Anlehnung an K. Hesse, VVDStRL 17 [1959], S. 29; ebenso BVerfGE 52, 63 [87]).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
GG Art. 3, 21, 38; PartG § 18
- BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97
Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00
Aufwandsentschädigung eines Beamten für Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist nicht …
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 116/11
Fraktionszeitung
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Bundestagsauflösung III
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; …
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 8/04
Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 - Überschreitung der Kreditobergrenze, Erste …
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 7/04
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003 - Überschreitung der Kreditobergrenze
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Zensur
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89
Ausländerwahlrecht I
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Klage der SPD gegen Niedersächsisches Mediengesetz erfolgreich
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht
- StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569
Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Vorgänge um die Sächsische Landesbank verletzen Budgetrecht des Sächsischen …
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95
Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen …
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 341/81
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05
Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783
Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats
- BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98
Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Meinungsäußerungen bzw. …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04
Ämterauflösung und Neubildung
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkrechtliche Regelungen zu Werbung für ein Volksbegehren verstoßen gegen …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66
Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff, …
- BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80
Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95
- StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02
SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
VerfG Greifswald: Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85
GG Art. 5 Abs. 1, Art. 8, Art. 17a Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 …
- OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03
Castor; Castortransport; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
- BVerwG, 10.04.2002 - 6 C 22.01
Ablehnung eines Ehrenamts; Berufsrichter; Europawahl; Gewaltentrennung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 15 A 1958/01
Zuwendungen der Gemeinde an Ratsgruppen
- BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158
Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
- BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68
GG Art. 5; JWG § 9
- BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96
Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion bzw. Gruppe eines …
- BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Zuge einer Protestaktion
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02
Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …
- BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68
Leserbrief
- BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im …
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
- StGH Hessen, 26.07.1978 - P.St. 789
Art 78 Verf HE, Art 88 Verf HE, Art 131 Verf HE, Art 139 Verf HE, Art 141 Verf HE
- BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85
BPersVG § 44; LPersVG Brem § 41 Abs. 1
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94
Politisches Mandat der Studentenschaft
- VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00
Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des …
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01
Grundrechtsfähigkeit einer Landtagsfraktion; Grundrechtsfähigkeit
- BVerwG, 20.06.1969 - VII C 72.68
- BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99
Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 19/72
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 11/72
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 43/72
- BFH, 21.04.1977 - IV R 162/75
AO § 131
- BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
GG Art. 5, 17a, 87a; SG § 15
- StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung - …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 19/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 9 S 1780/08
Zum Anspruch einer anerkannten Privatschule auf finanzielle Förderung
- BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67
- VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei …
- VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00
Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 9 S 859/08
Ausgestaltung des Rettungsdienstwesens in Baden-Württemberg - kein Anspruch einer …
- VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht; …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
- BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG …
- OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97
Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich
- BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 52.72
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- BFH, 12.04.1983 - VIII R 80/79
StabZG § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 5; EStG 1971 § 2 Abs. 1, § 25; AO …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88
Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 20/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1787/95
- BVerwG, 28.08.1969 - I C 44.66
- VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
- VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96
Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
CDU // Streit gegen Thierse Recht // Zahlung von 41 Millionen Mark abgewiesen
- BVerwG, 18.05.2011 - 9 B 74.10
- OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
Subventionsrecht - staatliche Zuwendungen an Presseunternehmen
- VGH Hessen, 06.11.1991 - 6 TG 1967/91
Entscheidungsfindung über Fraktionsausschluss
- VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 130/98
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 4 (2) U 55/01
Unfallversicherung
- VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter …
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67
Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits …
- BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
GG Art. 3 Abs. 1; LBesG NW § 22; Landesorganisationsgesetz NW (1962, 1965) …
- BSG, 28.02.1974 - 7 RKg 4/71
- BFH, 21.04.1977 - IV R 161/75
- VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86
Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG, …
- StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1052
Art 131 Verf HE, § 41 StGHG, HG 1987
- OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 3 REMiet 1/88
BGB § 535, § 536; MRÄndG Art. 3 Abs. 1
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG
- VG Arnsberg, 27.07.2001 - 12 K 3337/00
- StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
Art 131 Verf HE, § 43 Abs 2 StGHG HE
- VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 2651/00
- VG Göttingen, 10.06.2009 - 1 A 91/08
Anspruch einer politischen Partei auf Kontoeröffnung bei Sparkasse
- BVerwG, 11.08.1976 - 1 WB 17.75
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.86
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; …
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.743
Fortbestehen der Bindungswirkung an die Entscheidungen des …
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.824
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; …
- VG Darmstadt, 11.08.2011 - 3 K 1480/10
Keine Fraktionsmittel für Abstimmungskampf zu Bürgerentscheid
- BVerwG, 30.08.1968 - VII C 121.66
- BVerwG, 27.06.1977 - 7 B 54.76
- KG, 08.03.1988 - 9 U 1788/87
BGB §§ 535, 536
- VGH Hessen, 03.12.1991 - 6 TG 2216/91
Fraktionsberatung - zur Teilnahme Dritter; Fraktionsausschluß; Überwachung der …
- VG Braunschweig, 27.07.1999 - 6 A 74/99
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2003 - 2 L 49/02
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - VerfGH 6/02
- VG Trier, 20.10.2004 - 1 L 1216/04
1. Für Klagen eines Konkurrenten gegen die wirtschaftliche Betätigung einer …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- BVerwG, 17.11.1975 - 2 B 6.75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 E 1507/94
- VG Braunschweig, 22.07.1999 - 6 A 74/99
Sondernutzungserlaubnis für Schülerfete; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzung; …
- VG Schwerin, 22.06.2011 - 6 A 316/10
Beanstandung von Wahlwerbesendungen im Vorfeld einer Bundestagswahl durch die …
- VG Schwerin, 23.08.2011 - 6 A 316/10
Die Klägerin, eine private Rundfunkveranstalterin mit lokalen Fernsehprogrammen …
- FG Düsseldorf, 14.03.1990 - 14 K 823/85
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