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   BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66   

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https://dejure.org/1966,1858
BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66 (https://dejure.org/1966,1858)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1966 - 1 StR 130/66 (https://dejure.org/1966,1858)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1966 - 1 StR 130/66 (https://dejure.org/1966,1858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des Angeklagten als Ausprägung der gesetzlichen Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung - Zulässigkeit der Verwertung eines früheren Geständnisses des Angeklagten bei späterer Änderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Erschleichung des außerehelichen Beischlafs bis 1969 strafbar

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis des Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis des Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis des Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 319/77

    Die Pflicht zur vollständigen Wahrheitserforschung - Vernehmung der Verhörsperson

    Wie diese gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörsperson als Zeugen über frühere Aussagen des Angeklagten umfaßt, wenn er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußert (BGHSt 3, 149, 150; 14, 310, 312; BGH NJW 1966, 1524), so nötigt in der Regel auch die Aussageverweigerung eines früher - nach entsprechender Belehrung - richterlich vernommenen Zeugen zur Anhörung des Richters, falls die Schuldfrage nicht sonstwie einwandfrei geklärt werden kann.
  • BGH, 20.09.1972 - 3 StR 106/72

    Unterlassen der Strafkammer die Verhörpersonen über die Einlassung des

    Zu Unrecht beanstandet die Revision unter Berufung auf die Entscheidung BGH NJW 1966 S. 1524 Nr. 15, die Strafkammer habe die Aufklärungspflicht dadurch verletzt, daß sie es unterlassen habe, die Verhörspersonen über die Einlassung des Angeklagten bei seinen früheren Vernehmungen als Zeugen zu hören, nachdem dieser sich zur Sache nicht geäußert hatte.
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