Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65 |
Volltextveröffentlichungen
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Rückgabe von Geschenken unter Verlobten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 45, 258
- NJW 1966, 1653
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Wohnungseigentum - Ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung?
Es handelt sich um eine Prüfung, die sich nicht in den Voraussetzungen des § 242 BGB erschöpft (vgl. dazu BGHZ 45, 258, 266; auch BGHZ 22, 375, 380), sondern - mit Blick auf das Merkmal der groben Unbilligkeit - um die Beantwortung einer im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Frage. - BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258, 261) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388, 390) zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen (…vgl. Hausmann, aaO. S. 600), wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-)Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden. - BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Soweit sich die Absicht der gemeinschaftlichen Wertschöpfung nicht bereits aus den getroffenen Absprachen (vgl. BGHZ 45, 258 (261) = NJW 1966, 1653 = LM § 815 BGB Nr. 2 L) oder etwa aus Äußerungen des dinglich allein berechtigten Partners gegenüber Dritten (vgl. BGHZ 84, 388 (390) = NJW 1982, 2863 = LM § 705 BGB (L) Nr. 38) zweifelsfrei ergibt, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu in der Regel auch ein gemeinsam erworbenes oder erbautes Haus oder eine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung zählen, wesentliche Beiträge des Partners, der nicht (Mit-) Eigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden.
- BGH, 25.09.1967 - II ZR 160/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.04.1969 - IV ZR 721/68 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
