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   BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66   

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BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
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Haareabschneiden in der Gaststätte

§§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme beim unechten Unterlassungsdelikt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines strafrechtlichen Erfolges durch verbotenes Handeln und pflichtwidriges Unterlassen mehrerer Personen als Mittäter - Maßgebliche Kriterien zur Abgrenzung zwischen Tätern und Teilnehmern - Voraussetzungen einer Täterschaft durch pflichtwidriges ...

  • opinioiuris.de

    Wirtshaus; Haareabschneiden in der Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1763
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Nach ihr können mehrere Personen denselben strafrechtlichen Erfolg "gemeinsam auf verschiedene Weise verursachen, sowohl durch verbotenes Handeln wie durch pflichtwidriges Unterlassen, und je nach ihrer inneren Haltung zur Tat und zum Taterfolg (Willensrichtung, Tatherrschaft, Interesse am Taterfolg, Umfang der eigenen Tatbestandsverwirklichung) als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen" (BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 4, 20, 21) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52].
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    "Was der Beteiligte wollte, ist vielmehr auf Grund aller Umstände, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, vom Gericht wertend zu ermitteln" (BGHSt 8, 393, 396) [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55].
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Nach ihr können mehrere Personen denselben strafrechtlichen Erfolg "gemeinsam auf verschiedene Weise verursachen, sowohl durch verbotenes Handeln wie durch pflichtwidriges Unterlassen, und je nach ihrer inneren Haltung zur Tat und zum Taterfolg (Willensrichtung, Tatherrschaft, Interesse am Taterfolg, Umfang der eigenen Tatbestandsverwirklichung) als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen" (BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 4, 20, 21) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52].
  • RG, 10.10.1924 - I 693/24

    Kann schon in dem Dulden eines Gastwirts, daß gestohlene Sachen in seinen

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Es beruft sich dafür auf die §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gaststättengesetzes (vergl. RGSt 58, 299, 300).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Allerdings ist die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe für die Fälle des pflichtwidrig untätigen Hintermannes in der Rechtsprechung wenig gesichert (vgl. BGHSt 2, 150, 151, 4, 20, 21, 13, 162, 166, 40, 257, 268, BGH NJW 1951, 204, 205 und 1966, 1763) und im Schrifttum umstritten (vgl. Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. vor § 25 Rdn. 104, Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 57, Roxin in LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 201 ff. je m. w. N.).
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Der Inhaber einer Wohnung hat - entgegen früherer Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 1763; BGH NJW 1953, 591) - nicht ohne Weiteres dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (BGH NJW 1993, 76; BGH, Beschluss vom 31.07.1992 - 4 StR 156/92 bei juris; BGHSt 30, 391, 396; KG NStZ 1998, 571, 572; LK/Weigend a.a.O. § 13 Rn. 52; Schönke/Schröder/Bosch a.a.O. § 13 Rn. 54), nur weil er die Gewalt über einen bestimmten Herrschaftsbereich ausübt (Schönke/Schröder/Bosch a.a.O.).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76

    Überfall in Wohnung - § 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in

    Läßt sich hingegen eine Bereicherungsabsicht feststellen, wird zu prüfen sein, ob er als Täter oder als Gehilfe gehandelt hat (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1763; BGH LM Vorbem. zu § 47 StGB Nr. 10 - Täterschaft durch Unterlassung; Gramer in Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. Vorbem. 78 ff vor §§ 25 ff; Lackner, StGB 10. Aufl. § 27 Anm. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Für den Gastwirt hat der Bundesgerichtshof das bereits ausgesprochen: Dieser hat in den Räumen, über die er die Verfügungsgewalt hat, für Ordnung zu sorgen, insbesondere seine Gäste vor Ausschreitungen anderer Gäste zu schützen (vgl. BGH NJW 1966, 1763).

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Vielmehr entscheidet die innere Haltung des Unterlassenden zu der Begehungstat des anderen und zu dem Taterfolg darüber, ob das pflichtwidrige Untätigbleiben als Beihilfe oder als Täterschaft zu werten ist (BGH NJW 1966, 1763; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 13 Rdn. 19).
  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Das Gericht stellt - ebenso wie bei den übrigen Angeklagten - zutreffend auf die innere Einstellung des Angeklagten, auf sein Verhältnis zu den Taten ab (BGH NJW 1966, 1763 [BGH 05.07.1966 - 5 StR 280/66]; BGHSt 8, 390, 391; 18, 87, 94).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Das Gericht stellt, ebenso wie bei den übrigen Angeklagten, auch hier zutreffend auf die innere Einstellung des Angeklagten, auf sein Verhältnis zu den Taten ab (vgl. BGH NJW 1966, 1763; BGHSt 18, 87, 94) [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62].
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

    R. könnte den Angeklagten J. zwar in seinem Vorgehen nach Beginn der Tötungshandlungen psychisch bestärkt haben und dadurch im Verlauf des zur Tötung führenden Geschehens Mittäter des J. oder jedenfalls dessen Gehilfe bei der Tötung (vgl. BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) geworden sein.

    Die Frage, ob diese Täterschaft als Mittäterschaft (so wohl BGH NJW 1966, 1763; StV 1986, 59) oder, wozu der Senat im Anschluß an Roxin (a.a.O. Rdn. 165) neigt, als Nebentäterschaft zu bewerten ist, bedarf nicht der Entscheidung, weil sie für die Strafzumessung hier ohne jede Bedeutung ist.

  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Zwar kann auch ein unangemessenes Abschneiden von Haaren den Tatbestand erfüllen (vgl. BGH NJW 66, 1763; NStZ-RR 09, 50), weil die Einwirkung auf die bestehende körperliche Integrität zwar zu einer nachteiligen Veränderung, nicht aber zu einer dauerhaften Funktionseinschränkung oder Entstellung geführt haben muss.
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91

    Zulässigkeit eines Befehls - Haartracht

    Nur unter dieser Einschränkung wird das Abschneiden von Haaren als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne angesehen (vgl. Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl. § 223 Anm. 2 a), so daß jeweils nur bei entstellendem oder entwürdigendem Haarabschneiden die Erfüllung des Tatbestandes des § 223 StGB in Betracht gezogen worden ist (Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. § 223 Rz 3: Zopfabschneiden; RGSt 29, 58: Abschneiden von Teilen eines Bartes; BGH NJW 1953, 1440: unregelmäßiges Kurzschneiden der Haare eines Mädchens; BGH NJW 1966, 1763: Abschneiden von Teilen des Haupthaares und der Schamhaare einer jungen Frau).
  • BVerwG, 05.12.1972 - I WB 187.72

    Rechtsmittel

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

  • BVerwG, 26.05.1982 - 1 WB 26.81

    Anforderungen an die dienstliche Reglementierung des äußeren Erscheinungsbildes

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 141.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.01.1973 - I WB 146.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1972 - I WB 198.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1972 - I WB 191.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 175.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 157.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 149.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Vorgehen gegen den Erlass eines

  • AG Ulm, 24.01.1996 - 1 C 2937/95

    Schmerzensgeld aus unerlaubter Handlung im Rahmen einer Dienstleistung, Friseur

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 147.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 132.72

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 21/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 22.07.1977 - 2 ARs 241/77

    Ausschluss des Verteidigers bei Verdacht der Mitwirkung an der zu untersuchenden

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.1968 - 4 KLs 1/68

    Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968

  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 127/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 32/68

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Mittäterschaft

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