Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.06.1966

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66   

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BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66 (https://dejure.org/1966,269)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1966 - 2 StR 36/66 (https://dejure.org/1966,269)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1966 - 2 StR 36/66 (https://dejure.org/1966,269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei fahrlässiger Tötung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zahnarztfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 59
  • NJW 1966, 1871
  • MDR 1966, 600
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Denn die Kammer hat jedenfalls nicht verkannt, daß der Angeklagte den Tod J.'s verursacht und mithin ein vollendetes Tötungsverbrechen begangen hätte, wenn durch sein Handeln der Eintritt des - womöglich ohnehin schon nahenden - Todes nur noch beschleunigt worden wäre (BGHSt 7, 287 f; 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 f; 1985, 26 f; BGH StV 1986, 59, 200; BGH StGB vor § 1/Kausalität, Angriffe, mehrere 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 212 Rdn. 3).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dass Patienten mit einem MELD-Score von 40 in der Regel eine deutlich höhere Sterblichkeit nach der Transplantation haben als Patienten mit einem geringeren Zuteilungswert, rechtfertigt, auch wenn das Zuwarten die Chancen der eigenen Patienten auf ein Überleben der Erkrankung deutlich verschlechtert, schon deshalb keine Eingriffe in das Verteilungssystem, weil das Leben des Menschen nach dem Grundsatz des absoluten Lebensschutzes in jeder Phase ohne Rücksicht auf die verbliebene Lebenserwartung den ungeteilten Schutz der Rechtsordnung genießt (vgl. BGHSt 21, 59, 61; Leipziger Kommentar/Jähnke, StGB 11. Aufl., Rdnr. 5 Vor § 211).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Daran ändert insbesondere nichts, daß bei Hinzuziehung eines Arztes das Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte; denn daß ärztliche Hilfe den Eintritt des Todes verhindert oder jedenfalls - was immer in Betracht zu ziehen ist - nicht unerheblich hinausgezögert hätte, ist schon Voraussetzung für die Zurechnung des tödlichen Erfolges nach § 222 StGB (vgl. BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 mit Anm. Wolfslast; BGHR StGB vor § 1/Kausalität Pflichtwidrigkeit 1 und Zurechenbarkeit 1).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 421/18

    Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr (Bedeutung der

    Denn auch eine Lebensverkürzung um wenige Minuten stellt eine vollendete Tötung dar (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1966 - 2 StR 36/66, BGHSt 21, 59, 61).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Für die Erfüllung des Totschlagtatbestandes genügt es aber, wenn infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Täters der Tod früher eintritt, als er sonst eingetreten wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 1966 - 2 StR 36/66, BGHSt 21, 59, 61; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 1).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Hypothetische Kausalverläufe besitzen keine Relevanz (BGH NJW 1966, 1871, 1872; 2000, 443, 448; 2004, 237, 238).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).

    Es genügt, daß ihr Tod früher eintrat, als er ohne das pflichtwidrige Unterlassen eingetreten wäre (BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - S. 5).

    Abgesehen davon, daß der Beschwerdeführer keinen einleuchtenden Grund dafür anzugeben vermag, warum - entgegen BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - die Abkürzung fremden Lebens um einen Tag sich als unerheblich darstellen und deshalb dem Täter nicht zugerechnet werden soll, ist von der Feststellung des Tatrichters auszugehen, daß der Angeklagte spätestens am 10. Juni hätte handeln müssen (UA S. 66, 67, 77, 78).

  • LG Essen, 03.11.2021 - 22 Ks 8/21

    Oberarzt der Essener Uni-Klinik wegen Totschlags an einem Corona-Patienten

    Denn für die Tatbestandsverwirklichung ist eine Lebensverkürzung um eine geringe Zeitspanne ausreichend, auch die Beschleunigung des Todeseintritts unterfällt § 212 I StGB (BGHSt 21, S. 59; NStZ 1981, S. 218; Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, § 212, Rn. 3a).
  • BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79

    Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin

    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

    Der Tatrichter hätte hierzu positiv feststellen müssen, daß entweder diese Schläge selbst erst den Tod herbeiführten (was trotz sachverständiger Hilfe offenbar nicht möglich war), oder aber, daß sie jedenfalls den Eintritt des Todes nach möglicherweise bereits zuvor gesetzter Ursache nach der Überzeugung des Gerichts tatsächlich beschleunigten (vgl. hierzu BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218, 219; insbesondere den gleichgelagerten Fall BGH StV 1986, 59).

    Zwar liegt es - auch im Hinblick auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 59, 61 - nahe, daß das Landgericht gerade dieses mit der Formulierung "geeignet, den Tod herbeizuführen oder zu beschleunigen", ausdrücken wollte.

  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
  • BGH, 08.09.1978 - 2 StR 482/78
  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • BGH, 23.11.1976 - 5 StR 605/76

    Vorliegen eines vollendeten Totschlags - Mangelhafte Versorgung eines Kindes -

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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1966 - 5 StR 190/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1515
BGH, 07.06.1966 - 5 StR 190/66 (https://dejure.org/1966,1515)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1966 - 5 StR 190/66 (https://dejure.org/1966,1515)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1966 - 5 StR 190/66 (https://dejure.org/1966,1515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen einer Notwehr oder Putativnotwehr - Rechtmäßige Verhaftung des Angeklagten aufgrund eines nicht schriftlichen Haftbefehls - Ordnungsgemäße Bekanntgabe des Haftbefehls - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Anordnung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1871
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    Auch mag eine "neurotische Überempfindlichkeit" eines Angeklagten "bei typischen Querulantendelikten (Verleumdungen, Beleidigungen, falschen Anschuldigungen) einen im Rechtssinne erheblichen Einfluss auf seine Hemmungsfähigkeit haben", was bei einem Mordversuch gegenüber Beamten nicht der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - 5 StR 190/66, NJW 1966, 1871).
  • BGH, 09.08.1978 - 2 StR 345/78

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - Vorliegen einer

    Die Begründung dazu reicht jedoch nicht aus (vgl. BGH NJW 1966, 1871; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 102, 201; Müller, Lexikon der Psychiatrie 1973, 402 ff; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 3. Aufl. S. 69, 71/72).
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