Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.1966

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1966 - VI ZR 264/64   

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BGH, 16.09.1966 - VI ZR 264/64 (https://dejure.org/1966,560)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1966 - VI ZR 264/64 (https://dejure.org/1966,560)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 (https://dejure.org/1966,560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ersparte Aufwendungen bei Pflegeheimunterbringung (RA Dr. Tobias Mergner; VersR 2011, 463)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2356
  • MDR 1967, 35
  • VersR 1966, 1028
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 16.09.1966 - VI ZR 264/64
    Das folgt daraus, dass die angeführten Vorschriften bindende Bewertungsmaßstäbe für die Bemessung des entstandenen Schadens enthalten (vgl. Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 8. Aufl. Tz. 1876; BGHZ 12, 154).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Zutreffend hat sich das Berufungsgericht an einer Vorteilsausgleichung auch nicht durch die Urteile gehindert gesehen, in denen der erkennende Senat es abgelehnt hat, die Ersparnis, die der Verletzte an Aufwendungen für seine häusliche Verpflegung infolge seiner von dem Kranken-Versicherer bezahlten Unterbringung im Krankenhaus erzielt, auf den Ersatzanspruch für den Verdienstausfall anzurechnen (Senatsurteile vom 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 = VersR 1965, 786 und vom 13. Oktober 1970 - IV ZR 31/69 = VersR 1971, 127, 128; vgl ferner auch noch Senatsurteile vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 = VersR 1966, 1028 und vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 172/76 = VersR 1978, 251).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    b) Die gesetzliche Regelung bedingt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen des Verdienstausfalls auch dann nicht erwerben kann, wenn ein SVT kongruente Leistungen an den Verletzten nicht erbracht hat und auch nicht erbringen wird (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 - VersR 1965, 786, 787; vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 - VersR 1966, 1028, 1029 und vom 3. April 1984 - VI ZR 253/82 - VersR 1984, 583, 584; OLG Celle, aaO).

    Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass der Arbeitgeber die Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen des Verdienstausfalls nur insoweit erwirbt, als nicht ein SVT kongruente Leistungen an den Verletzten erbracht hat (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 - VersR 1965, 786, 787; vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 - VersR 1966, 1028, 1029 und vom 3. April 1984 - VI ZR 253/82 - VersR 1984, 583, 584; OLG Celle, VersR 1977, 1027).

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Insoweit beschränkt sich sein Ersatzanspruch auf die durch die Verletzung verursachten Mehrkosten für die Krankenhauspflege, und nur in diesem eingeschränkten Umfang kann der SVT auf diesen Ersatzanspruch Regreß nehmen, weil die Tatsache, daß er unfallbedingte Leistungen an den Verletzten erbringt, die Ersatzpflicht des Schädigers nicht erhöhen kann (Senatsurteile vom 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 = VersR 1965, 786, 787; vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 = VersR 1966, 1028, 1029; vom 13. Oktober 1970 - VI ZR 31/69 = VersR 1971, 127, 128; vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 172/76 = VersR 1978, 251 m. Anm. von Klimke VersR 1978, 513 und vom 22. Januar 1980 - VI ZR 198/78 = VersR 1980, 455 ).
  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 9 U 198/15

    Umfang des gesetzlichen Übergangs von Forderungen eines

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen (VersR 71, 107 ff; VersR 66, 1028 ff.), besonders deutlich in seiner Entscheidung vom 03.04.84 (VersR 84, 583 ff.) ausgeführt, dass der Schaden, der darin besteht, dass der Geschädigte unfallbedingt außerstande ist, seinen eigenen Unterhalt sicherzustellen, mit dem Erwerbsschaden deckungsgleich ist, weil der Geschädigte seinen Lebensunterhalt in der Regel aus seinem Verdienst bestreitet.
  • BGH, 13.10.1970 - VI ZR 31/69

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Übergang

    So nimmt man denn auch an, daß der Sozialversicherungsträger (SVT), der Ersatz für Krankenhauspflege in Höhe seiner wirklichen Auslagen beansprucht, sich zwar grundsätzlich die Ersparnisse an Aufwendungen für den Lebensunterhalt entgegenhalten lassen muß, die der Versicherte während seines Krankenhausauf enthalts erzielt hat (BGH Urteil vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 - LM RVO § 1542 Nr. 52 = NJW 1966, 2356 = VersR .1966, 1028).
  • LG Bonn, 24.02.1976 - 4 O 131/75

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Bemessung des Schadensersatzes

    Ob dieser Abzug unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung gerechtfertigt ist (so BGH in NJW 1966 S. 2356) oder ob dem Verletzten insoweit von vornherein kein Schaden entstanden ist (so Wussow, Unfallhaftpflichtrecht Rn. 1481), ist für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreit belanglos.

    Wählt der Sozialversicherungsträger wie hier die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen, so muß diese konkrete Schadensberechnung in allen Punkten konsequent durchgeführt werden, der Sozialversicherungsträger kann sich also nicht auf Vorteile berufen, die sich für ihn aus der von ihm gerade nicht gewählten Pauschalierung ergeben würden (vgl. BGH in NJW 1966 S. 2356).

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 172/76

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Verletzung eines

    Zwar muß sich der Verletzte, der durch den Krankenhausaufenthalt häusliche Verpflegungskosten erspart, diese Ersparnis im allgemeinen unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung (so Senatsurteile v. 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 = VersR 1965, 786, 787; v. 16. September 1966 - VI ZR 264/64 = VersR 1966, 1028; v. 13. Oktober 1970 - VI ZR 31/69 = VersR 1971, 127) oder - wie Wussow (UHR 12. Aufl. TZ 1289; WI 1975, 13) und Klimke (VersR 1976, 314, 315) meinen - der "mangelnden Schadensverursachung" auf seinen Ersatzanspruch für Krankenhauskosten anrechnen lassen.
  • OLG München, 27.03.1984 - 5 U 3865/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Dies gilt allerdings auch nur dann, wenn der Sozialversicherungsträger seinen Ersatzanspruch in wirklicher Höhe und nicht nur in zulässiger Weise (§ 1524 Abs. 2 , § 1542 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO ) pauschaliert gegenüber den Beklagten berechnet (vgl. BGH, NJW 1966, 2356).
  • LG Bonn, 23.03.1976 - 4 O 131/75
    Ob dieser Abzug unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung gerechtfertigt ist (so BGR in NJW 1966 S. 2356) oder ob dem Verletzten insoweit von vornherein kein Schaden entstanden ist (so Wussow, Unfallhaftpflichtrecht Rn. 1481), ist für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits belanglos.
  • KG, 18.04.1974 - 12 U 2207/73

    Geltendmachung von übergegangenen Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall;

    Nach dem Grundsatz der kongruenten Deckung geht also insoweit der Anspruch des geschädigten Mitgliedes auf Ersatz von Verdienstausfall nach § 1542 RVO auf den Sozialversicherer über (vgl. BGH NJW 1996, 2356 = VersR 1966, 1028).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1984 - 10 U 309/83

    Zur Erhöhung der straßenverkehrsrechtlichen Betriebsgefahr durch das Aufziehen

  • OLG München, 10.11.1977 - 1 U 2637/77
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2373
BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern - Verpflichtung zur Gestellung von Ersatzland - Bedeutsamkeit des Fehlens von zur Umsiedlung geeigneten Grundstücke - Wechsel des geltenden Rechts als sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2356
  • MDR 1967, 35
  • DB 1966, 1847
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65
    Erweist sich bei der Verurteilung des Beklagten Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu bewirkende Gegenleistung nur der Teil der Entscheidung, der die Gegenleistung betrifft, als rechtsfehlerhaft, so kann das Revisionsgericht gleichwohl das ganze Urteil aufheben und die Sache im vollen Umfang an die Vorinstanz zurückverweisen (Ergänzung zu BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).

    Allerdings hat der VII, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, unlängst in einem Fall, der ebenfalls eine Zug um Zug-Verurteilung betraf und in dem, wie hier, lediglich die Entscheidung über die Gegenleistung einen Rechtsfehler aufwies, es für zulässig erachtet, das Berufungsurteil nur insoweit aufzuheben, als dies zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist, und im übrigen die Revision zurückzuweisen (Urteil vom 2. Juni 1966, VII ZK 162/64, BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65
    Dieses Urteil ist auf Revision der Klägerin vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (Revisionsurteil vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Eine solch weitgehende Aufhebung ist auch dann möglich, wenn das angefochtene Urteil nur in Bezug auf den Teil der Entscheidung rechtsfehlerhaft ist, der die Zug um Zug zu bewirkende Gegenleistung betrifft (Senat, Urt. v. 30. Sept. 1966, V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 444/14

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren;

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen wurden.
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 453/14

    Schadensersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgewiesen wurden.
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 440/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen wurden.
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen

    Der erkennende Senat hat zwar in einem ähnlichen Fall die Gesamtaufhebung des vorinstanzlichen Erkenntnisses für angezeigt erachtet (Urteil vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207 = NJW 1966, 2356; vgl. auch Reinicke, NJW 1967, 515 ff) aber den Gegenstand der Verurteilung bildete dort die Räumung von Grundstücken, während das Klagebegehren im vorliegenden Fall auf Abgabe einer Willenserklärung geht; hier läuft der Beklagte wegen der Regelung in den §§ 726 Abs. 2, 894 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Gefahr, daß den Klägern vor dem endgültigen Abschluß des Rechtsstreits bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

    Da der Fehler, der zu seiner Aufhebung führt, die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, erhebt sich die Frage, ob das Urteil im übrigen bestehen bleiben kann und die Sache lediglich insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, gemäß §§ 564, 565 Abs. 1 ZPO in die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207, 1210 = NJW 1966, 2356, und vom 24. November 1967, V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447).
  • BGH, 09.02.1976 - II ZR 162/74

    Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung für die Geltendmachung eines

    Bliebe die Verurteilung des Beklagten bestehen, so hätte die Klägerin einen unbeschränkt vollstreckbaren Titel, auf den sie möglicherweise keinen Anspruch hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.9. 66 - V ZR 140/65, LM ZPO § 565 Abs. 1 Nr. 7).
  • BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Kaufvertrags - Anfechtung eines

    Die Frage, ob das angefochtene Urteil wegen dieses Mangels nur hinsichtlich des von dem Mangel betroffenen Teils oder in vollem Umfang aufzuheben ist, ist nach den Umständen des Falls zu entscheiden (vgl. BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64] und das in Ergänzung hierzu ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 - NJW 1966, 2356).
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