Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1965

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65   

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BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65 (https://dejure.org/1965,1755)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65 (https://dejure.org/1965,1755)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 (https://dejure.org/1965,1755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 658
  • NJW 1966, 659
  • MDR 1966, 324
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65
    Zur Frage p wieweit im Zulassungsverfahren ein gegen den Anwaltsbewerber ergangenes Strafurteil als Beweismittel verwertet werden kann (im Anschluß an BGHZ 39, 110).

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß im Zulassungsverfahren die Ehrengerichte nicht an die tatsächlichen Feststellungen eines vorausgegangenen strafrechtlichen Urteils derart gebunden sind, wie es § 118 Abs. 3 BRAO für das eigentliche ehrengerichtliche Verfahren vorschreibt (BGHZ 39, 110, 112 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]/113).

    Zwar dürfen und müssen bei der Entscheidung, ob ein Anwaltsbewerber trotz eines standesunwürdigen Verhaltens zur Anwaltschaft zugelassen werden kann, neben den Verfehlungen selbst auch die sonstigen im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Umstände berücksichtigt werden (BGHZ 39, 110, 115) [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; sie können, sofern sie dem Bewerber günstig sind, unter Umständen den Ausschlag zu seinen Gunsten geben.

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    Vielmehr hat er nach pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, ob und wieweit eine förmliche Beweisaufnahme geboten ist (BGHZ 39, 110, 112 ff; BGH MDR 1966, 324).
  • BGH, 21.12.1981 - AnwZ (B) 19/81

    Rechtsmittel

    Das im Strafverfahren ergangene Urteil ist jedoch als wichtiges Beweismittel anzusehen (BGH NJW 1966, 659, 660) [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65].

    Seinem Antrag, die Zeugin W. zu vernehmen, brauchte der Senat nicht zu folgen, weil er nicht mit einer bestimmten Behauptung von Umständen verbunden ist, die gegen die Zuverlässigkeit der im Strafverfahren erhobenen Beweise sprechen könnten (BGH NJW 1966, 659, 660) [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65].

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 23/79

    Rechtsmittel

    § 118 Abs. 3 Satz 1 BRAO gilt im Zulassungsverfahren allerdings nicht (BGHZ 39, 110, 113 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 = NJW 1966, 659, 660) [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65].

    Ein gegen den Anwaltsbewerber ergangenes Strafurteil ist im Zulassungsverfahren im allgemeinen ein besonders wichtiges Beweismittel (BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 = NJW 1966, 659, 660) [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65].

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 2/93

    Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung eines Notars - Zulässigkeit der Amtsenthebung

    Der Senat folgt dem Oberlandesgericht auch insofern, als er ebenfalls offen läßt, ob die entscheidende Behörde in notarrechtlichen Amtsenthebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 BNotO in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 LBG NW ebenso, wie dies für die entsprechenden beamtenrechtlichen Entscheidungen angenommen wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die strafgerichtliche Verurteilung gebunden ist (vgl. BVerwG Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 6 und 9; BVerwG DÖD 1966, 193, 194; Fürst in GKÖD Bd. I K § 12 Rdn. 18; Ule Beamtenrecht, 1970, § 9 BRRG Rdn. 9; Günther DÖD 1990, 281, 295) oder ob eine solche Bindung entsprechend der Rechtslage im Verfahren über die Bestellung zum Notar - jedenfalls im Falle eines Strafbefehls - zu verneinen und eine eigenständige Sach- und Rechtsprüfung geboten ist (vgl. BGH DNotZ 1973, 381, 383; ferner zum anwaltlichen Zulassungsverfahren; BGHZ 39, 110; BGH NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 22/77 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85).

    Auch soweit es in sogenannten echten Streitverfahren geboten ist, sich der Mittel des Strengbeweisverfahrens zu bedienen (§ 15 FGG), ist anerkannt, daß die Verwertung von Strafakten im Wege des Urkundsbeweises zulässig ist (vgl. BGHZ 39, 110; BGH NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]; BGH DNotZ 1973, 381, 383), und zwar auch dann, wenn einer der Beteiligten der Verwertung widerspricht und außerdem die Vernehmung der Zeugen beantragt (vgl. Jansen FGG 2. Aufl. § 12 Rdn. 42 m.w.Nachw.) Allerdings können neu hervorgetretene Umstände es insbesondere dann geboten erscheinen lassen, die Vernehmungen zu wiederholen und sich nicht mit der urkundsbeweislichen Verwertung von Niederschriften zu begnügen, wenn die Beteiligten keine Gelegenheit hatten, an den früheren Beweiserhebungen teilzunehmen und Fragen zu stellen.

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Er darf sich diese Feststellungen aber aufgrund eigener Prüfung zu eigen machen (BGHZ 39, 110, 112 ff; Senatsentscheidungen vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 = EGE IX, 10 = NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65] und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85).
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 13/69

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Er kann sich diese Feststellungen aber aufgrund eigener Prüfung zu eigen machen (BGHZ 39, 110, 112 f [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 - = Ehrenger.

    IX, 10 = NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 7/93

    Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung eines Notars - Folgen der Unkenntnis von einem

    Dabei läßt es der Senat in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht im Ergebnis offen, ob im notarrechtlichen Amtsenthebungsverfahren die darüber befindende Behörde ebenso, wie dies für die entsprechenden beamtenrechtlichen Entscheidungen angenommen wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an den Inhalt der strafgerichtlichen Verurteilung gebunden ist (vgl. BVerwG Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 6 und 9; BVerwG DÖD 1966, 193, 194; Fürst in GKÖD I K § 12 Rdn. 18; Günther DÖD 1990, 281, 295; Ule, Beamtenrecht, 1970, § 9 BRRG Rdn. 9) oder ob eine solche Bindung entsprechend der Rechtslage im Verfahren über die Bestellung zum Notar - jedenfalls im Falle eines Strafbefehls - zu verneinen und eine eigenständige Sach- und Rechtsprüfung geboten ist (vgl. BGH DNotZ 1973, 381, 383; ferner zum anwaltlichen Zulassungsverfahren BGHZ 39, 110; BGH NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 22/77 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85).

    Auch soweit es in sogenannten echten Streitverfahren geboten sein kann, sich der Mittel des Strengbeweisverfahrens zu bedienen (§ 15 FGG), ist anerkannt, daß die Verwertung von Strafakten im Wege des Urkundsbeweises zulässig ist (vgl. BGHZ 39, 110; BGH NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]; BGH DNotZ 1973, 381, 383), und zwar auch dann, wenn einer der Beteiligten der Verwertung widerspricht und außerdem die Vernehmung der Zeugen beantragt (vgl. Jansen FGG 2. Aufl. § 12 Rdn. 42 m.w.Nachw.).

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Der Senat hat aber bereits entschieden, daß er sich die Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils aufgrund eigener Prüfung zu eigen machen kann (BGHZ 39, 110, 112 ff; Senatsentscheidungen vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 = EGE IX, 10 = NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65] -, vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 - und vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Er darf sich diese Feststellungen aber aufgrund eigener Prüfung zu eigen machen (BGHZ 39, 110, 112 f; Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 = EGE IX 10 = NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65] und vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 13/69).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Grundsätzlich ist derjenige ungeeignet, Rechtsanwalt zu sein, der seine Pflicht verletzt hat, vor Gerichten oder zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen - entsprechendes gilt für Stellen, die Versicherungen an Eides statt entgegennehmen können - wahre Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1965 - AnwZ (B) 14/65 - EGE IX 10, 14 und 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 4/81).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 14/89

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 10/84

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verlust der Anwaltszulassung infolge

  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 23/87

    Bestimmung des Zeitraums zwischen einer die Unwürdigkeit begründenden Straftat

  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 32/82

    Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts - Versagung einer Zulassung zur

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 7/81

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 22/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verurteilung des Antragstellers wegen Untreue

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71

    Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 31/83

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 23/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 4/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 19/80

    Unwürdigkeit zum Ausführen des Berufs eines Rechtsanwalts bei schuldhaftem

  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 1/67

    Wiederzulassung als Rechtsanwalt - Konkurs über das Vermögen eines Rechtsanwalts

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 66/86

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 9/66

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1965 - IV ZB 696/65   

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BGH, 15.12.1965 - IV ZB 696/65 (https://dejure.org/1965,1667)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1965 - IV ZB 696/65 (https://dejure.org/1965,1667)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1965 - IV ZB 696/65 (https://dejure.org/1965,1667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Daten und Zahlen aus den Gerichtsakten durch den Anwalt durch fernmündliche Anfrage bei der Geschäftsstelle - Erforderlichkeit der Einsichtnahme in die Gerichtsakten - Ausschluss von Übermittlungsfehlern bei einer Anfrage bei der Geschäftsstelle ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 658
  • MDR 1966, 408
  • DB 1966, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Dabei durfte er sich auf die telefonische Auskunft der Geschäftsstelle über die angebliche Verlegung des ursprünglichen Verkündungstermins verlassen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Dezember 1965, IV ZB 696/95, NJW 1966, 658 und v. 18. Januar 1966, VI ZR 183/84, MDR 1966, 493, 494 und v. 22. Februar 1989, IVb ZB 121/88, BGHR ZPO § 233 Verschulden 4).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Zu dem gleichen Ergebnis ist der Bundesgerichtshof in einem weiteren Falle gelangt, in dem die an den Prozeßbevollmächtigten erfolgte Zustellung nicht auf der Urteilsausfertigung vermerkt und die Berufungsfrist auch nicht errechnet und notiert worden waren und der amtlich bestellte Vertreter des Anwalts sich wiederum an die Geschäftsstelle des Gerichts gewandt und eine ähnliche unrichtige Auskunft erhalten hatte (BGH LM ZPO § 233 (Fe) Nr. 4 = NJW 1966, 658).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Dies hätte ihn veranlassen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1965 - IV ZB 696/65 = NJW 1966, 658, 659), sei es durch - am 23. Januar 1992 erfolgreich, aber verspätet nachgeholte - Nachfrage bei den Richtern des Senats für Handelssachen des Bezirksgerichts, sei es durch eigene Nachforschung in dem am Kanzleisitz befindlichen Gericht (BGH aaO); auch eine Rückfrage bei dem in der Berufungsschrift angegebenen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, dem die Berufung am 14. Januar 1992 zugestellt worden ist, hätte die erforderliche Klarheit gebracht.
  • BGH, 26.10.1979 - IX ZB 87/79

    Rechtsmittel

    Er war bei der hier gegebenen Sachlage nicht verpflichtet, selbst die Gerichtsakten einzusehen, er durfte sich vielmehr auf die seiner Gehilfin erteilte Auskunft aus den Gerichtsakten verlassen (BGH a.a.O. und NJW 1966, 658).
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