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   BayObLG, 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/1965   

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https://dejure.org/1965,692
BayObLG, 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/1965 (https://dejure.org/1965,692)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/1965 (https://dejure.org/1965,692)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - RReg. 3a St 62/1965 (https://dejure.org/1965,692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267
    Prüfplakette für die Kraftfahrzeugüberwachung als Beweiszeichen

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 748
  • BayObLGSt 1965, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 31 Ss 30/11

    TÜV-HU-Plakette als eine (zusammengesetzte) Urkunde; Berücksichtigung von

    Indem der Angeklagte deren Gedankenerklärung mittels einer anderen HU-Plakette überklebt und diese überzeichnet hat, hat er den Inhalt der Urkunde abgeändert und somit eine echte Urkunde verfälscht (vgl. auch OLG Karlsruhe, DAR 2002, 229; BayObLG NJW 1966, 748; AG Waldbröl, NJW 2005, 2870).
  • OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91

    Anbringen einer Prüfplakette am KFZ-Kennzeichen: Urkundenfälschung?

    Sie allein ist deshalb aber noch keine Urkunde; Urkundeneigenschaft gewinnt sie erst zusammen mit der korrespondierenden Eintragung im Kfz-Schein (nicht Kfz-Brief), da erst durch diese Eintragung derjenige, der sie erteilt hat - ihr Aussteller -, d.h. die Zulassungsstelle oder ein bestimmter amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, wie etwa der TÜV, ersichtlich ist (§ 29 Abs. 4 Nr. 1 StVZO, ferner BGHSt 26, 9, 11; BayObLG NJW 1966, 748 f; OLG Hamm VRS 47, 430, 431).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2001 - 1 Ss 240/01

    Urkundenfälschung - Prüfplakette

    Hier ist der Urheber gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 StVZO aus dem Inhalt der Eintragung im Fahrzeugschein zu ersehen (ebenso BGH, NJW 1975, 176; BayObLG, NJW 1966, 748).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

    Entsprechendes gilt für die Prüfplakette, wenn diese mit weißer Farbe überstrichen wird, so daß der Eindruck entsteht, das Fahrzeug müsse erst in einem späteren Jahr zur Hauptuntersuchung angemeldet werden (vgl. BayObLGSt 1965-, 117 = NJW 1966, 748).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15

    Falschbeurkundung im Amt: Strafbarkeit der Erteilung einer TÜV-Plakette für ein

    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).
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