Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2 b Ss 23/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.06.1965 - 175/62
- OLG Hamburg, 06.12.1965 - 2b Ss 23/65
- OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2 b Ss 23/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 843
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.03.1956 - 3 StR 462/55
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen für den Senat kein Anlass besteht, bewirkt jede Unterlassung, durch welche die Steuerbehörde über das Bestehen oder die Höhe der Steuerpflicht im Unklaren bleibt, eine Verkürzung des Steueranspruchs in objektiver Hinsicht (BGHSt 3 StR 462/55 vom 01.03.1956, zum Teil in BStBl 56 I/441 und JR 56/383 m. Anm. v. Hartung, sowie Hartung a.a.O. § 396 Anm. IV d dd).Erst wenn das Finanzamt die Steuern infolge des Fehlens der Erklärung nicht zu der Zeit festsetzt, zu der dies sonst nach dem Gange der Veranlagungsarbeiten der Fall gewesen wäre, tritt die Steuerverkürzung ein (BGH 3 StR 462/55 und 1 StR 448/53, Hartung § 396 Anm. VIII 1 b).
- RG, 19.02.1925 - III 897/24
1. Zum Begriff des Einkommens im Einkommensteuergesetz vom 29. März 1920/24. März …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Außerdem hat wegen § 397 II AO die Grenze zwischen Versuch und Vollendung nur geringe Bedeutung (vgl. RGSt 59/90, 96, aber auch BGH GA 56/350 und OLG Celle MDR 65/504 sowie Hartung § 396 Anm. VIII 1 b). - BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Bedingter Vorsatz erfordert, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich gehalten hat, und dass er damit einverstanden gewesen ist (vgl. BGHSt 7/363 = NJW 55/1688, Schwarz-Kleinknecht 25. Aufl. § 59 StGB Anm. II B 4 b m.weit.Nachw.). - BGH, 06.10.1953 - 1 StR 448/53
Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Erst wenn das Finanzamt die Steuern infolge des Fehlens der Erklärung nicht zu der Zeit festsetzt, zu der dies sonst nach dem Gange der Veranlagungsarbeiten der Fall gewesen wäre, tritt die Steuerverkürzung ein (BGH 3 StR 462/55 und 1 StR 448/53, Hartung § 396 Anm. VIII 1 b). - BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
Prüfung einer Verfahrensrüge bei Durchgreifen einer Sachrüge - Anzugebendes …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Gleichwohl war zu prüfen, ob der Angeklagte nach § 354 I StPO aus sachlich-rechtlichen Gründen freizusprechen ist (BGHSt 17/253 = NJW 62/1452); das war jedoch zu verneinen (2): Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Sachverhalt würden - entgegen der Ansicht der Revision - den äußeren Tatbestand des § 396 Abgabenordnung ( AO ) erfüllen (2a).
- BFH, 18.03.1970 - I R 176/69
Anfechtungsklage - Zulässigkeit - Rechtsbehelf - Unrichtige Behandlung - …
Die Bestrafung (als strafrechtliche Folge der Vollendung) hält die ständige Strafrechtsprechung auch bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen für zulässig (Urteil des BGH 3 StR 462/55 vom 1. März 1956, BStBl I 1956, 441; Urteil des OLG Hamburg 2b Ss 23/65 vom 16. Dezember 1965, NJW 1966, 843); dies wird vom Steuerpflichtigen auch nicht bestritten.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.12.1965 - 2b Ss 23/65 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwirklichung eines Anspruchs; Täuschung ; Betrug; Steuerermäßigung; Steuervorteile; Erfüllung des Tatbestandes; Nachprüfung des Steueranspruchs
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.06.1965 - 175/62
- OLG Hamburg, 06.12.1965 - 2b Ss 23/65
- OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 843