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   BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65   

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BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65 (https://dejure.org/1967,158)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1967 - IV C 216.65 (https://dejure.org/1967,158)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1967 - IV C 216.65 (https://dejure.org/1967,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das Verwaltungsgericht aussprechenden Entscheidung - Einrichtung eines Kompetenzkonfliktsgerichts - Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Zivilgericht und Verwaltungsgericht - Negativer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 170
  • NJW 1967, 2128
  • MDR 1967, 945
  • DVBl 1967, 854
  • DVBl 1968, 89
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.10.1962 - I C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65
    Es ist anerkannt, daß diese Bindung auch dann eintritt, wenn das verweisende Gericht zu Unrecht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und deswegen die Verweisung an einen anderen Gerichtszweig ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 15, 48 [51]; BGHZ 17, 168 [171]; Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, 1960, VIII zu § 41), wobei hier offen bleiben kann, ob das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, die Möglichkeit hat, die Zulässigkeit des nunmehr zu ihm eröffneten Rechtsweges mit der Begründung zu verneinen, der Rechtsweg zu einem dritten Gerichtszweig sei gegeben (vgl. dazu Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 1965, RdNr. 16 zu § 41); mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß eine solche Möglichkeit hier nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65
    Für das weitere Verfahren wird noch auf folgendes hingewiesen: Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof angenommen, der von der Klägerin geltend gemachte Abwehranspruch sei bürgerlich-rechtlicher Natur; denn der Klageanspruch ist "nach seiner tatsächlichen Begründung die Rechtsfolge eines Sachverhalts, der nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts für die Entstehung eines solchen Anspruchs Raum läßt" (BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] [265]).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65
    Es ist anerkannt, daß diese Bindung auch dann eintritt, wenn das verweisende Gericht zu Unrecht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und deswegen die Verweisung an einen anderen Gerichtszweig ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 15, 48 [51]; BGHZ 17, 168 [171]; Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, 1960, VIII zu § 41), wobei hier offen bleiben kann, ob das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, die Möglichkeit hat, die Zulässigkeit des nunmehr zu ihm eröffneten Rechtsweges mit der Begründung zu verneinen, der Rechtsweg zu einem dritten Gerichtszweig sei gegeben (vgl. dazu Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 1965, RdNr. 16 zu § 41); mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß eine solche Möglichkeit hier nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Selbst wenn nämlich das Verwaltungsgericht den Verwaltungsrechtsweg in irriger Weise bejaht hätte, müsste das zuständige Gericht die volle Rechtsschutzfunktion übernehmen, das einschlägige materielle Recht anwenden und, wenn ihm mehrere Klage- oder Verfahrensarten nach seiner Prozessordnung zur Verfügung stehen, in derjenigen Verfahrensart entscheiden, die am meisten dem Rechtsschutzbegehren des Klägers entspricht (Urteil vom 6. Juni 1967 - BVerwG IV C 216.65 - Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 15 = BVerwGE 27, 170; s.a. BFH, Beschluss vom 23. April 1991 - VII B 221/90 - RPfleger 1992, 82; Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 9.Aufl. 2004, Rn. 159; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 5. Aufl. 2003, § 11 Rn. 98).
  • BVerwG, 16.06.2021 - 6 AV 1.21

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1

    Das kann aber allenfalls zu Modifikationen der zugrunde zu legenden Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung führen (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1967 - 4 C 216.65 - BVerwGE 27, 170 ; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - VI S 17/05 - DStRE 2006, 440; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 41 VwGO/§ 17a GVG Rn. 19), nicht jedoch deren grundlegende Verfahrensgrundsätze überspielen.
  • VG Göttingen, 24.07.2014 - 1 A 221/12

    Abwehranspruch; Bindungswirkung; Eigentumsstörung; Pflichtverletzung;

    Ungeachtet dessen ist diese Verweisung gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend; diese Bindungswirkung gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg zu Unrecht für unzulässig erklärt und deswegen die Verweisung an einen anderen Gerichtszweig ausgesprochen hat (BVerwG, Urteil vom 06.06.1967 - IV C 216.65 -, BVerwGE 27, 170).

    Infolge der bindenden Verweisung des Rechtsstreits in den Verwaltungsrechtsweg übernimmt das erkennende Gericht als "Adressatgericht" die Rechtsschutzfunktion, die an sich das verweisende Gericht wahrzunehmen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.1967, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 20.03.1996 - 1 UE 3234/94 -, juris m.w.N.).

    Prozessual hat dies zur Folge, dass diejenige Klage- und Verfahrensart gewählt werden muss, die am meisten dem Rechtsschutzbegehren des Klägers entspricht (BVerwG, Urteil vom 06.06.1967, a.a.O.).

    Materiell-rechtlich hat die Verweisung zur Folge, dass das erkennende Gericht die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen und vorliegend insbesondere die Voraussetzungen der §§ 903, 1004 BGB wie ein ordentliches Gericht prüfen muss (BVerwG, Urteil vom 06.06.1967, a.a.O; Hess.VGH, Urteil vom 20.03.1996, a.a.O.).

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  • NJW 1967, 2128
  • MDR 1967, 945
  • DVBl 1967, 854
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