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   BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65   

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https://dejure.org/1967,7
BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65 (https://dejure.org/1967,7)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1967 - IV C 33.65 (https://dejure.org/1967,7)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - IV C 33.65 (https://dejure.org/1967,7)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "Baulandqualität" unerschlossener Grundstücke - Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich - Überleitug einer Verordnung in einen qualifizierten Bebauungsplan - Enteignender Eingriff durch Versagung der Baulandqualität eines Grundstückes - Gefahr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1
    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; Quasi-Bestandsschutz bei bereits vor Inkrafttreten des BBauG bestanden habender "Baulandqualität"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 111
  • NJW 1967, 1099
  • NJW 1967, 2276 (Ls.)
  • MDR 1967, 693
  • ZMR 1967, 282
  • DVBl 1968, 353
  • DÖV 1967, 713
  • JR 1968, 72
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
    Das Wort "Baulandqualität" wird ferner als Ausdruck dafür verwandt, daß bei einem Grundstück greifbare Aussichten auf seine Bebaubarkeit bestehen, sich das im Verkehrswert niederschlägt und diese Tatsache im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 - BGHZ 28, 160 [163] - und vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - BGHZ 39, 198 [203] - sowie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - BVerwGE 2, 154 [158] - und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - BVerwGE 8, 343 [344]).

    Im gleichen Sinne hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, daß im Rahmen der Bewertung unter Umständen ein gesetzliches Bauverbot unbeachtlich sein kann, sofern mit der Möglichkeit einer Ausnahme zu rechnen war (BGHZ 39, 198 [213], ebenso das Urteil vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 - DVBl. 1963, 625 [627]).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - ausgeführt: "Deshalb genügt die Ausweisung eines Grundstücks als Bauland für sich allein nicht, um die Eigenschaft als Bauland zu bejahen.

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 164/61
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
    Im gleichen Sinne hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, daß im Rahmen der Bewertung unter Umständen ein gesetzliches Bauverbot unbeachtlich sein kann, sofern mit der Möglichkeit einer Ausnahme zu rechnen war (BGHZ 39, 198 [213], ebenso das Urteil vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 - DVBl. 1963, 625 [627]).

    Daß der Bundesgerichtshof dabei die Erwartung, von der im letzten Halbsatz die Rede ist, nicht nur auf das einzelne Grundstück, sondern vor allem auf die Umgebung bezogen wissen will, ergibt sich aus dem Urteil vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 -, in dem es heißt: "Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, die Ausweisung der enteigneten Grundstücke im Baunutzungsplan 1938 als Bauland für sich allein genüge noch nicht, um eine Baulandqualität zu bejahen vielmehr müsse noch hinzukommen, daß auf Grund der tatsächlichen Entwicklung des Gebiets auch mit einer Bebauung in absehbarer Zeit habe gerechnet werden können" (DVBl. 1963, 625 [626]).

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
    Das Wort "Baulandqualität" wird ferner als Ausdruck dafür verwandt, daß bei einem Grundstück greifbare Aussichten auf seine Bebaubarkeit bestehen, sich das im Verkehrswert niederschlägt und diese Tatsache im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 - BGHZ 28, 160 [163] - und vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - BGHZ 39, 198 [203] - sowie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - BVerwGE 2, 154 [158] - und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - BVerwGE 8, 343 [344]).

    In diesem Sinne heißt es in dem Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - a.a.O. S. 345: "Die Tatsache, daß die Grundstücke außerhalb der Bebauungsgrenze liegen, besagt keineswegs, daß sie in absehbarer Zeit nicht Bauland werden können und daher nicht bereits heute einen entsprechenden Verkehrswert haben".

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Diese Möglichkeit läßt sich zumindest nicht ohne weiteres von der Hand weisen: Der erkennende Senat hat insbesondere in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [116 ff.] ausgesprochen, daß sich unter bestimmten Umständen aus Art. 14 Abs. 1 GG eine "eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition" ergeben und diese es gebieten kann, ein Bauvorhaben zu genehmigen, das bei einer Heranziehung allein der dafür geltenden baurechtlichen Vorschriften nicht genehmigt werden dürfte.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Diese Änderung des Wortlautes führt jedoch nicht auf einen sachlichen Unterschied: Der erkennende Senat hat bereits zur alten Fassung in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111 (113) ausgesprochen, daß bei § 35 Abs. 3 BBauG die Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung dem Entstehen einer Splittersiedlung grundsätzlich gleichzustellen sei.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Aus einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition" kann sich - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - (BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [117]) näher erläutert hat - ein durch Art. 14 Abs. 1 GG gesicherter Anspruch auf Zulassung einer Bebauung ergeben.
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