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   BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64   

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https://dejure.org/1966,683
BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,683)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1966 - V ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,683)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1966 - V ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 153
  • MDR 1967, 120
  • DNotZ 1967, 493
  • BB 1966, 1412
  • DB 1966, 2017
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64
    Die erste Begründung entspricht nicht dem Gesetz, weil sie ausschließlich auf die Vermögensinteressen der Kläger abstellt und deshalb gegen den mit § 546 Abs. 2 ZPO verfolgten Zweck verstößt, nicht bloß den Einzelfall berührende Rechtsfragen, sondern nur solche von grundsätzlicher Art zu klären (BGHZ 2, 396, 397, 401) [BGH 05.07.1951 - III ZR 75/50].
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64
    Bei der Auslegung der Vereinbarung des Falles 2 kommt das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 28. September 1962, V ZR 8/61 (LM § 433 BGB Nr. 16) zu dem Ergebnis, daß nicht nur kein Vorvertrag, sondern auch kein durch die Erklärung des Willens zum Verkauf durch die Verpächter und die Annahme dieser Erklärung durch die Pächter bedingter Kaufvertrag vorliege.
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Die Regel gilt jedoch nur im Zweifel und hindert die Parteien nicht, sich durch den Abschluss eines Vorvertrags zunächst nur hinsichtlich einzelner Punkte zu binden und die Bereinigung der offen gebliebenen Punkte einer späteren Verständigung vorzubehalten (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 97, 147, 154; Urt. v. 25. November 1964, V ZR 169/62, BB 1965, 103; Urt. v. 9. November 1966, V ZR 39/64, NJW 1967, 153; MünchKomm-BGB/Kramer, 4. Aufl., Vor § 145 Rdn. 44; Staudinger/Bork, aaO, § 154 Rdn. 6 f.; Ritzinger, NJW 1990, 1201, 1202 f).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht es den Vertragsparteien eines Vorvertrages frei, zunächst nur über gewisse Punkte eine Vereinbarung zu treffen und andere Punkte einer späteren Vereinbarung vorzubehalten; in diesen Fällen kann die Willenseinigung der Parteien dahin gehen, daß trotz Offenbleibens einzelner Punkte ein bindender Vorvertrag im übrigen geschlossen werden sollte (Senatsurteil vom 25. Mai 1961 - VII ZR 28/60 = BB 1961, 1027 = WM 1961, 1052; Urteil vom 9. November 1966 V ZR 39/64 = NJW 1967, 153; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 1983 - I ZR 14/81 = NJW 1983, 1727).
  • BGH, 13.03.1975 - VII ZR 205/73

    Anforderungen an die Auslösung einer Vertragsstrafe - Anforderungen an die

    Der Einigungsmangel über wesentliche Vertragsbestandteile ist im übrigen unschädlich, wenn die Bestimmung der Leistung einem der Beteiligten - hier dein Beklagten - überlassen wird oder ein noch offener Punkt einverständlich einer späteren Regelung vorbehalten bleiben soll (BGH Urteil vom 9. November 1966 - V ZR 39/64 = BB 1966, 1412).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2017 - 3 U 236/16

    Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Forderungskaufvertrages über eBay

    Zur Bestimmbarkeit des Kaufpreises hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.11.1966 (V ZR 39/64 - juris) unter Tz. 31 wie folgt ausgeführt:.
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

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  • LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 1293/17

    Besitz- und Nutzungsrecht betreffend ein Schützenhaus

    Die Regel gilt jedoch nur im Zweifel und hindert die Parteien nicht, sich durch den Abschluss eines Vorvertrags zunächst nur hinsichtlich einzelner Punkte zu binden und die Bereinigung der offen gebliebenen Punkte einer späteren Verständigung vorzubehalten (st. Rspr.; vgl. BGH, BGHZ 97, 147 [154] = NJW 1986, 1983; BGH, BB 1965, 103; NJW 1967, 153; Kramer, in: MünchKomm, 4. Aufl., Vorb.
  • BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bei Schwarzkauf

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  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98

    Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung -

    Da diese Vorschrift aber lediglich im Zweifel anwendbar ist, steht es den Vertragsparteien frei, zunächst nur über gewisse Punkte eine Vereinbarung zu treffen und andere Punkte einer späteren Vereinbarung vorzubehalten (BGH v. 09.11.1966 - V ZR 39/64, LM Nr. 25 zu § 433 BGB = MDR 1967, 120 = NJW 1967, 153).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 9 U 155/98

    Auslegung einer notariellen Vereinbarung; Heilung einer formnichtigen Nebenabrede

    Es mag dahinstehen, ob die Auskunft des Notars, es fehle an der Beurkundungsfähigkeit, weil Kaufpreis, Fläche und Person des Erwerbers flicht feststünden, zutreffend war, oder ob unter Umständen entgegen diesem Hinweis die entsprechenden Vertragsbestimmungen in hinreichend bestimmter Weise (z.B. durch Rückgriff auf §§ 315, 316 BGB) hätten geregelt und auf diese Weise trotz Offenbleibens einzelner Punkte ein bindender Vertrag hätte beurkundet werden können (vgl. BGH NJW 1986, 2820, 2821; BGH NJW 1967, 153 m.N.).
  • LG Münster, 19.11.2021 - 16 O 112/21
    Dabei ist es ausreichend, dass der Kaufpreis durch Parteien, Dritte, Verkehrssitte oder Handelsbrauch nach objektiven Merkmalen bestimmbar ist (BGH, Urteil vom 09.11.1966, Az. V ZR 39/64; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020 Rn. 1448).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

  • OLG Stuttgart, 13.05.1986 - 17 UF 77/86 GÜ

    Erbvertrag; Einheitliche Urkunde; Verlobte; Nichtigkeit; Einheitliches

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