Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1805
BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64 (https://dejure.org/1966,1805)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1966 - VIII ZR 93/64 (https://dejure.org/1966,1805)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - VIII ZR 93/64 (https://dejure.org/1966,1805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Vermieters für den Unfall eines Mieters im Treppenhaus - Sturz eines Mieters im Treppenhaus auf unsachgemäß gebohnerter Treppe - Sturz eines Mieters im Treppenhaus auf gebohnerter Treppe trotz Warnschilds - Erhaltungspflicht des Vermieters mit Blick auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 154
  • DB 1966, 1846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1960 - VI ZR 138/59
    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64
    Höhe bestehen (BGH, Urt. v. 4. November 1960 - VI ZR 138/59 - 121 ZPO § 304 Nr. 16), durfte hier ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruches nur dann ergehen, wenn diese Voraussetzung hinsichtlich der für die einzelnen Zeiträume geltend gemachten Ansprüche auf Verdienstausfall geprüft und bejaht waren.
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 17/18

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Denn die Instandhaltungspflicht des Vermieters beschränkt sich nicht nur auf das eigentliche Mietobjekt, sondern erstreckt sich auch auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile, die, wenn auch nur mittelbar, dem Mietgebrauch unterliegen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2018 - VIII ZR 255/16, NJW-RR 2018, 726 Rn. 20; vom 19. Oktober 1966 - VIII ZR 93/64, NJW 1967, 154 unter 2 a).
  • BGH, 21.02.2018 - VIII ZR 255/16

    Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

    Die dem Vermieter obliegende Erhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile wie Zugänge und Treppen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1966 - VIII ZR 93/64, NJW 1967, 154 unter 2 a; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, NJW 2007, 146 Rn. 9) und insbesondere darauf, dass sich diese Räume und Flächen in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Welches Gewicht der Tatrichter bei einer Abwägung nach § 254 BGB den einzelnen Tatsachen beilegen will, steht in seinem pflichtmäßigen Ermessen ( BGH Urteil vom 19. Oktober 1966, VIII ZR 93/64, S. 7, WM 1966, 1269, 1270).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99

    Pflichten des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses; Verjährung von

    Zwar waren Treppenhaus und Aufzug auch ohne besondere Abrede an die Beklagte mitvermietet, weil sie notwendig waren, um der Beklagten den Zugang zu den gemieteten Räumen zu gewähren (BGH NJW 1967, 154; Palandt/Weidenkaff a.a.O., § 535 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
    Regelmäßig gehören bei der Raummiete auch ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich die im Gebäude und auf dem Grundstück vorhandenen Gemeinschaftsflächen zum vertragsgemäßen Gebrauch, die nur für die alleinige Benutzung des Mieters in Betracht kommen oder zur Mitnutzung zum Gebrauch oder zum Zugang der Mieträume notwendig sind, wie z.B. Hausflur, Hof, Zu- und Abgänge zur Mietsache, Fahrstühle, Treppen, Spielplätze, Durchfahrten und ähnliche Gebäude- und Grundstücksteile (vgl. BGH NJW 1967, S. 154; BGH NJW 2007, S. 146).
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Die Gebrauchsgewährung erstreckt sich bei gemieteten Räumen ohne besondere Abrede auf solche Grundstücks- und Gebäudeteile (z.B. Hausflur, Hof, Durchfahrt, Treppen, Lift), die zum Gebrauch oder zum Zugang der Mieträume notwendig sind (BGH, NJW 1967, 154; Palandt, § 535 BGB Anm. 2 a bb B), und nur insoweit darf der Mieter den außerhalb seiner Wohnung liegenden Bereich nutzen.
  • LG Berlin, 28.02.1997 - 64 S 503/96

    Rechte des Mieters bei Unbenutzbarkeit eines Kinderspielplatzes

    Soweit die Beklagte zum vertraglich geschuldeten Gebrauch in Anlehnung an die Entscheidung des BGH (NJW 1967, 154) nur die Grundstücks- und Gebäudeteile zählen will, die zum Gebrauch oder zum Zugang der Mieträume notwendig sind, hält die Kammer diesen Maßstab für zu eng.
  • AG Dortmund, 25.11.2008 - 425 C 5300/07

    Ordnungsgemäße Entwässerung eines Daches als zur vom Vermieter geschuldeten

    Die Verschuldenshaltung des § 536a Abs. 1 2. Alt. BGB kommt in Betracht, wenn der Vermieter gegen seine Obhuts- und Überwachungspflichten verstoßen hat (BGH NJW NJW 1967, 154; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536a BGB Rdnr. 38).
  • AG Berlin-Schöneberg, 07.12.2000 - 13 C 356/00
    Nach BGH NJW 1967, 154 sind auch ohne besondere Abrede bei Raummiete solche Grundstücks- und Gebäudeteile mitvermietet, die dem alleinigen Zugriff des Mieters unterliegen oder zur Mitbenutzung nötig sind, um die Mieträume zu gebrauchen oder zu ihnen zu gelangen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht