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   BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64   

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BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64 (https://dejure.org/1967,278)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1967 - VII ZR 296/64 (https://dejure.org/1967,278)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1967 - VII ZR 296/64 (https://dejure.org/1967,278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen - Ablehnung einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist - Besetzungsrüge wegen Vorsitz eines Senatspräsidenten in zwei Senaten infolge Aufspaltung - Verneinung des Armenrechts wegen Vorschusspflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 289
  • NJW 1967, 1566
  • MDR 1967, 756
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 239/60

    Armenrecht bei Pfändung durch nicht arme Partei

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Grundsätzslich ist allein die Vermögenslage des Antragstellers (hier der Klägerin) maßgebend (Stein-Jonas, ZPO 19. Aufl. § 114 II 1 b; vgl. auch BGHZ 36, 280).
  • BGH, 18.06.1953 - IV ZR 22/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Teils wird das damit begründet, daß das Berufungsgericht ein Zwischenurteil überhaupt nicht hätte erlassen dürfen und es sich, da sich aus der Ablehnung der Wiedereinsetzung zwingend die Verwerfung des Rechtsmittels ergebe, nur um ein fälschlicherweise als "Zwischenurteil" bezeichnetes Endurteil handle (BAG AP ZPO § 232 Nr. 5 und § 300 Nr. 1; BGH Urteil vom 18. Juni 1953 - IV ZR 22/53 - insoweit nicht veröffentlicht - Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 238 II 1).
  • BGH, 27.06.1956 - V ZR 216/54

    Bedeutung schwerer Verfahrensverstöße

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Dafür spricht auch, daß Beschlüsse, durch die ein Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist abgelehnt wird, nach einer unbestrittenen Rechtsprechung durch sofortige Beschwerde selbständig anfechtbar sind (OGHZ 2, 235, 237; BGHZ 21, 142, 147) [BGH 27.06.1956 - V ZR 216/54] und kein vernünftiger Grund vorhanden ist, dann für Urteile gleichen Inhalts die selbständige Anfechtung zu versagen.
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Überdies sei der Vorsitzende unter diesen Umständen "natürlich" auch nicht in der Lage gewesen, die ihm obliegenden Geschäfte zu mindestens 75 % selbst wahrzunehmen, wie es nach der Entscheidung BGHZ 37, 210 erforderlich sei.
  • BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 439/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsfolgen eines unbegründeten

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Teils geht die Begründung dahin, daß es sich zwar um ein echtes Zwischenurteil handle, dieses aber entsprechend der Behandlung gleichlautender Beschlüsse und aus prozeßwirtschaftlichen Erwägungen hinsichtlich der Anfechtung wie ein Endurteil zu behandeln sei (Wieczorek Anm. zu BAG AP ZPO § 300 Nr. 1).
  • BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 502/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich

    Auszug aus BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
    Teils wird das damit begründet, daß das Berufungsgericht ein Zwischenurteil überhaupt nicht hätte erlassen dürfen und es sich, da sich aus der Ablehnung der Wiedereinsetzung zwingend die Verwerfung des Rechtsmittels ergebe, nur um ein fälschlicherweise als "Zwischenurteil" bezeichnetes Endurteil handle (BAG AP ZPO § 232 Nr. 5 und § 300 Nr. 1; BGH Urteil vom 18. Juni 1953 - IV ZR 22/53 - insoweit nicht veröffentlicht - Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 238 II 1).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    So ist Versuchen, durch Vorschieben einer unvermögenden Partei eine Forderung im Armenrecht durchzusetzen, dadurch begegnet worden, daß auf die Vermögenslage auch des Rechtsinhabers abgestellt worden ist; in aller Regel kann Prozeßkostenhilfe nur dann bewilligt werden, wenn weder der Prozeßführer noch der Rechtsinhaber imstande sind, die Prozeßführungskosten aufzubringen (vgl. BGH Beschluß vom 13. Juli 1953 - VI ZR 94/53 = LM Nr. 4 zu § 114 ZPO bei gesetzlichem Forderungsübergang; Urteil vom 18. September 1959 - VI ZR 180/58 = LM Nr. 3 zu § 138 BGB a; BGHZ 47, 289, 292 [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64] bei Abtretung).

    Eine derartige Beeinträchtigung ist darin zu sehen, daß der ihr bei erfolgloser Klage zustehende Kostenerstattungsanspruch infolge Zahlungsunfähigkeit des Prozeßstandschafters aller Voraussicht nach nicht durchzusetzen ist (vgl. BGHZ 35, 180, 183/185; 38, 281, 287; 47, 289, 292; noch weitergehend Thomas/Putzo, ZPO 13. Aufl. § 51 ZPO Anm. IV 4 a) bb).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    cc) Hätte das Landgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch richtigerweise durch Urteil erkannt, hätte die Beklagte das die Wiedereinsetzung versagende Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung und das die Berufung zurückweisende Urteil des Berufungsgerichts gegebenenfalls mit der Revision anfechten können (vgl. BGHZ 47, 289, 291 f.; Zöller/Greger aaO § 238 Rdn. 7).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    bb) Unerheblich für die hier zu entscheidende Konstellation ist auch, dass an Landgerichten, auch an Oberlandesgerichten, ein Doppel- oder sogar Mehrfachvorsitz durchaus vorkommt (vgl. etwa BGHSt 8, 17; OLG Koblenz MDR 1966, 1023; Hans. OLG Hamburg StV 2003, 11; VGH Kassel, ESVGH 48, 241; s. auch die einen Sonderfall betreffende Entscheidung BGH NJW 1967, 1566, 1567 = BGHZ 47, 289 in Widerspruch zu BGHZ 37, 210 und ohne Hinweis auf eine tatsächliche Belastung des Vorsitzenden).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 76/06

    Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Notanwalts zur Einlegung der

    Diese Einschränkung gilt auch für Vorentscheidungen, die selbständig anfechtbar waren, aber mangels Anfechtung rechtskräftig geworden sind (BGHZ 47, 289, 291; Hk-ZPO/Kayser, 2. Aufl. § 557 Rn. 10).

    Das gilt insbesondere für eine nach § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf das Wiedereinsetzungsgesuch beschränkte Entscheidung (BGHZ 47, 289, 291).

  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der

    Wird mit der Inkassozession versucht, das Armenrecht zu erschleichen, so ist auf die Vermögensverhältnisse des Zedenten abzustellen (BGHZ 47, 289, 292) [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64].
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 103/02

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines nicht beim Oberlandesgericht

    Ein Zwischenurteil, das einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückweist, ist hinsichtlich seiner Anfechtbarkeit wie ein Endurteil zu behandeln (BGH, Urteile vom 20. März 1967 - VII ZR 296/64, BGHZ 47, 289, 290 und vom 26. Juni 1979 - VI ZR 218/78, VersR 1979, 960).
  • OLG Celle, 12.11.2012 - 14 W 39/12

    Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzschuldners nach Freigabe der

    Grundsätzlich ist dabei allein die Vermögenslage des Antragstellers maßgebend (vgl. BGH, BGHZ 47, 289 - juris-Rdnr. 24).

    Dies würde voraussetzen, dass rechtsmissbräuchlich von einem vermögenden Berechtigten eine arme Partei vorgeschoben wird (BGHZ 47, 289 - Rdnr. 24; OLG Hamm, VersR 1982, 1068), für die Rechtsübertragung auf den Antragsteller insgesamt kein triftiger Grund erkennbar ist (OLG München, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 W 1019/10 - juris-Rdnr. 6 und Zöller-Geimer, a. a. O., m. w. N.) oder die Vorgehensweise in erster Linie der Umgehung von § 116 ZPO dient (für unter § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO fallende Fallgestaltungen z. B. OLG Hamburg, MDR 1988, 782 und OLG Köln, VersR 1989, 277).

  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung -

    Bereits mit dem in BGHZ 47, 289 [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64] veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof darauf aufmerksam gemacht, wie unzweckmäßig es ist, in Fällen der vorliegenden Art Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Zwischenurteil zu versagen (ebenso schon RG WarnR 1930 Nr. 140; OGHZ 2, 235, 237; BGH Urteil vom 26.6.1979 - VI ZR 218/78 - VersR 1979, 960).

    Vielmehr ist es hinsichtlich der Anfechtbarkeit gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO wie ein Endurteil zu behandeln und kann daher selbständig mit der Revision angefochten werden (BGHZ 47, 289 [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64]).

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZB 33/04

    Maßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Im Ansatz zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, daß für die Prüfung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Klage aus abgetretenem Recht ausnahmsweise die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zedenten maßgeblich sein können, wenn für die Abtretung kein triftiger Grund zu erkennen ist und wenn die Umstände es nahelegen, daß der Zedent wirtschaftlich Beteiligter des Rechtsstreits ist (BGH, Urteil vom 20. März 1967 - VII ZR 296/64, BGHZ 47, 289, 292; OLG Celle, NJW-RR 1999, 579; KG, MDR 2002, 1396).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00

    Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung

    Bei der somit nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotenen einheitlichen Entscheidung hätte das Landgericht deshalb auf der Grundlage seiner rechtlichen Beurteilung nicht nur das Wiedereinsetzungsgesuch zurückweisen, sondern gemäß § 341 Abs. 1 ZPO gleichzeitig den Einspruch als unzulässig verwerfen müssen (vergl. BGHZ 47, 289, 291 = NJW 1967, 1566).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn das Erstgericht - wie hier - durch das Zwischhenurteil einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen hat, weil im Falle einer entsprechendere Entscheidung in Beschlußform gemäß §§ 238 Abs. 2, 391 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig gewesen wäre und der Rechtsschutz des Betroffenen nicht dadurch vereitelt werden darf, daß das Erstgericht in unzulässiger Weise durch Zwischenurteil über sein Wiedereinsetzungsgesuch entschieden hat (BGHZ 97, 289, 291 = NJW 1967 1566; Zöller-Greger, § 238 ZPO, Rn. 2 und 8).

  • OLG Celle, 27.02.1986 - 14 W 4/86

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines fremden Rechts;

  • OLG Köln, 16.09.2010 - 5 W 30/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 74/85

    Befugnis des ursprünglichen Gläubigers, die übertragene Forderung im eigenen

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 218/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

  • OLG Hamm, 06.10.1983 - 2 U 112/83
  • OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07

    Nichtbelehrung über Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Umsatzsteuerbescheide und

  • BGH, 11.10.1983 - VI ZB 11/83

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84

    Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 11/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden bei mangelhafter

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2019 - 4 W 6/19

    PKH-Voraussetzungen bei Prozessstandschaft

  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Grenzen

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 93/97

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Anforderungen an die Ausbildung und

  • OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93

    Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 39/77

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 106/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 14.12.1988 - I R 24/85

    Revision - Zwischenurteil - Bezeichnung eines Finanzamtes - Berichtigung der

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - 10 Sa 27/22

    Mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - keine Wiedereinsetzung in

  • BGH, 15.10.1981 - III ZR 74/80

    Rosenmontag - Öffnungszeit - Früher Nachmittag - Kanzleien

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 73/80

    Berufungsbegründungsfrist - Gerichtsferien - Anwalt - Prozeßhandlung -

  • BGH, 13.07.1993 - KZB 17/93

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung US-amerikanischen Kartellrechts -

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 112/77

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der

  • BAG, 01.08.1974 - 3 AZR 335/74

    Zwischenurteil - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 151/76

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis -

  • BGH, 22.12.1971 - IV ZR 141/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 2/65

    Verletzung von Pflichten aus einem Werkvertrag - Anspruch aus positiver

  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 92/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.06.1967 - VII ZR 259/64

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtbeachtung einer

  • ORG Berlin, 19.09.1977 - ORG/I/136
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1966 - III ZR 62/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,616
BGH, 19.12.1966 - III ZR 62/66 (https://dejure.org/1966,616)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1966 - III ZR 62/66 (https://dejure.org/1966,616)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 (https://dejure.org/1966,616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erweiterung des Antrags - Ablauf der Antragsfrist - Gerichtliche Entscheidung - Endgültige Beschränkung der Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 217 Abs. 3
    Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1566 (Ls.)
  • MDR 1967, 994
  • DVBl 1968, 225
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75

    Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich aus dem Antrag, der Begründung oder den sonstigen Erklärungen des Antragstellers eindeutig die endgültige Beschränkung der Anfechtung ergibt (Senatsurteil LM § 157 BBauG Nr. 6 = MDR 1967, 994).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Erweiterung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung auch nach Ablauf der einmonatigen Antragsfrist des § 217 Abs. 2 Satz 1 BauGB (früher § 157 Abs. 2 Satz 1 BBauG) zulässig ist, wenn sich nicht aus der Antragsbegründung oder sonstigen Erklärungen eindeutig ergibt, dass der Antragsteller mit seinem Antrag den Verwaltungsakt nur in begrenztem Umfang angreifen und im Übrigen auf eine Anfechtung verzichten wollte (BGH, Urt. v. 16.12.1982 - III ZR 123/81 -, WM 1983, 249 unter I.1. der Gründe [JURIS Rn. 9]; Urt. v. 19.12.1966 - III ZR 62/66 -, WM 1967, 568, 571).
  • BGH, 01.03.1984 - III ZR 197/82

    Voraussetzungen der Enteignung

    Diese Beurteilung läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 = LM § 157 BBauG Nr. 6 und vom 16. Dezember 1982 - III ZR 123/81 = WM 1983, 507 = BauR 1983, 249 ; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 92/75 = NJW 1978, 1980 /1, insoweit in BGHZ 72, 51 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66

    Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden

    Sollte aber doch einmal die Enteignung eines Grundstücks für Zwecke des Gemeinbedarfs erfolgen, ohne daß der im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesene Bedarfszweck im Ergebnis zum Tragen kommt, dann gewährt die in § 102 BBauG geregelte Rückenteignung einen hinreichenden Schutz, wobei hierzu auf die Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1966 - III ZR 62/66 - verwiesen werden kann.
  • KG, 13.01.2009 - 6 W 45/08

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht

    Grundsätzlich ist allein die Vermögenslage der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei maßgeblich und zwar auch für den Fall, dass diese die einzuklagende Forderung durch Abtretung erlangt hat (BGH NJW 1967, 1566, 1567; im Ergebnis ebenso: BGH VersR 1984, 989, 990; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 114 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1982 - III ZR 123/81

    Voraussetzungen einer Enteignung

    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. Urteil vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 = WM 1967, 568).
  • OLG Hamburg, 05.07.2001 - 1 BaulW 2/01

    Zuständigkeit der Baulandgerichte bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Gemeinde

    Von einer eingeschränkten Anfechtung darf nur dann ausgegangen werden, wenn der Antragsteller eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Verwaltungsakt nur in begrenztem Umfang anfechten möchte; andernfalls können er, aber auch die übrigen Beteiligten, ihre Anträge im Laufe, des Verfahrens erweitern (vgl. BGH MDR 1967, 994; BGHZ 78, 51), wie, auch im Enteignungsverfahren der Eigentümer erst im Berufungsrechtszug die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses beantragen kann, während er im Verfahren vor der Baulandkammer nur eine höhere Entschädigung begehrt hatte (vgl. BGHZ 90, 243; BGH VVM 1983, 507).
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines

    Zweifel am Umfang des Begehrens dürfen dabei nicht zu Lasten des Antragstellers gehen (BGH, Urt. v. 19.12.1966, III ZR 62/66, juris Rn. 65 f.; Urt. v. 22.7.1978, III ZR 92/75, juris Rn. 9; Urt. v. 16.12.1982, III ZR 123/81, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2001, 1 BaulW 2/01, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.07.1973 - III ZR 46/72

    Voraussetzungen für eine Änderung des Enteignungsantrags in Baulandsachen;

    Der jetzt erkennende Senat hat im Urteil vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 = WM 1967, 568 in Baulandsachen die Erweiterung eines eingeschränkten Antrages auf gerichtliche Entscheidung im Laufe des Rechtsstreits für statthaft befunden.
  • BGH, 29.04.1971 - III ZR 144/70

    Anwendbarkeit des § 95 Abs. 2 BBauG; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der

    Dies beruht auf der Erwägung, daß dem Enteignungsbegünstigten die Auszahlung selbst der nur administrativ festgesetzten Entschädigung nicht zugemutet werden kann, solange noch nicht feststeht, ob die Enteignung als solche überhaupt zulässig war (Urteil des Senats vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 - S. 62).
  • BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78

    Anspruch auf Enteignungsentschädigung in Geld - Herausnahme eines Grundstücks aus

  • BGH, 02.12.1971 - III ZR 165/69

    Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses - Auslegung von Prozesshandlungen

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