Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 182
    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 47, 341
  • NJW 1967, 1711
  • MDR 1967, 739
  • WM 1967, 603
  • DB 1967, 1032



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Wird zitiert von ... (61)  

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02  

    Immobilienanlagen - Kreditvertrag unwirksam: Nur Übertragung der Fondsanteile

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (Senat, BGHZ 47, 341, 351 f.; Urt. v. 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01, ZIP 2002, 1191, 1193 f.; v. 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227, 1229).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02  

    Immobilienanlagen - Kreditvertrag unwirksam: Nur Übertragung der Fondsanteile

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (Senat, BGHZ 47, 341, 351 f.; Urt. v. 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01, ZIP 2002, 1191, 1193 f.; v. 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227, 1229).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04  

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

    Dies aber wäre für eine ausdrückliche Genehmigung, bei der sich die Frage ihrer Deutung nicht stellt (BGHZ 47, 341, 352), erforderlich.
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