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   BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66   

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https://dejure.org/1967,73
BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der Vertragsbeziehungen eines freien Mitarbeiters in Abgrenzung zu einem Arbeitsverhältnis - Entstehung eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses zwischen einem freien Mitarbeiter und dem Auftraggeber - Einhaltung einer Ankündigungsfrist ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Abgrenzung Arbeitnehmer - freier Mitarbeiter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kameramann

    §§ 611, 620 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit, Auslauffrist bei Verträgen mit freien Mitarbeitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611 Abs. 1 § 620 Abs. 2
    Arbeitnehmerbegriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 324
  • NJW 1967, 1982
  • MDR 1967, 868
  • BB 1967, 959
  • DB 1967, 1095
  • DB 1967, 1374
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61

    Befristete Beschäftigung eines Studenten

    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Aus diesem schuldrechtlichen Band zwischen den Parteien (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ergibt sich die Pflicht des Dienstherrn, auf die Belange eines von ihm wirtschaftlich völlig abhängigen freien Mitarbeiters gebührend Rücksicht zu nehmen, d.h., insbesondere diesen nicht plötzlich seiner Existenzgrundlage zu berauben.
  • LAG Saarland, 02.11.1966 - 1 Sa 46/66
    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarbrücken vom 2. November 1966 - 1 Sa 46/66 - aufgehoben, soweit es sich um den Zahlungsantrag und die Kostenentscheidung handelt.
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Die Grenzen zwischen diesen Vertragstypen sind fließend, ihre gegenseitige Abgrenzung daher schwierig und nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles möglich (BAG 12, 303, 14, 17 = AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht aus, daß es nicht darauf ankommt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe, und Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 - unveröffentlicht, zu II der Gründe).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 25, 505, 511 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe, und Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 6 der Gründe).

    a) Im Urteil vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - (BAGE 19, 324, 330 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht ohne Gewichtung zahlreiche Gesichtspunkte genannt, die bei der Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom freien Mitarbeiterverhältnis eine Rolle spielen sollen.

    (Auszug): "Zutreffend führt das LAG aus, daß es nicht darauf ankommt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (BAGE 19, 324, 329 = AP § 611 BGB - Abhängigkeit - Nr. 6 [zu 1]; seither ständ. Rechtspr., u.a. NZA 1991, 933 [zu I 2]).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    Daneben liegt möglicherweise auch eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 - vor, auf die sich der Beklagte berufen hat.
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es nicht darauf an, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (seit BAG 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - zu 1 der Gründe, BAGE 19, 324; 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - zu III 1 der Gründe, BAGE 60, 62) .
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