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   BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66   

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https://dejure.org/1967,43
BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66 (https://dejure.org/1967,43)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1967 - 2 BvR 489/66 (https://dejure.org/1967,43)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 489/66 (https://dejure.org/1967,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafsachen von minderer Bedeutung - Verfassungskonformität - Nichtverstoß gegen GG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 254
  • NJW 1967, 2151
  • NJW 1968, 32 (Ls.)
  • MDR 1967, 983
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 19. März 1959 zu § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG ausgesprochen, daß nicht jede "bewegliche Zuständigkeitsregelung" dem Grundgedanken des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG widerspricht (BVerfGE 9, 223 [226 f.]).

    Richtig ist, daß ein Wahlrecht der Staatsanwaltschaft zwischen Einzelrichter und Schöffengericht nicht so weittragende Folgen wie ein Wahlrecht zwischen Amtsgericht und Landgericht hat, mit dem zugleich über die Zahl der Tatsacheninstanzen entschieden wird (BVerfGE 9, 223 [230]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG fordert, das Ermessen der Staatsanwaltschaft weiter zu beschränken (BVerfGE 9, 223 [229]).

    Wie im Fall des § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG (BVerfGE 9, 223 [228 f.]) ist vielmehr auch bei § 25 Nr. 2 c GVG eine andere Auslegung möglich und geboten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn ein Gericht die Normen über seine Zuständigkeit falsch anwendet; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist vielmehr nur dann verletzt, wenn die Entscheidung über die Zuständigkeit auf Willkür beruht (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 9, 223 [230]).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn ein Gericht die Normen über seine Zuständigkeit falsch anwendet; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist vielmehr nur dann verletzt, wenn die Entscheidung über die Zuständigkeit auf Willkür beruht (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 9, 223 [230]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Deshalb muß sich der für den Einzelfall zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben (BVerfGE 19, 52 [59 f.]; 20, 336 [344]).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Deshalb muß sich der für den Einzelfall zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben (BVerfGE 19, 52 [59 f.]; 20, 336 [344]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    § 467 Abs. 2 StPO verstößt auch nicht gegen die im Rechtsstaatsprinzip begründete "Unschuldsvermutung" (BVerfGE 19, 342 (347)).
  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Schöffengericht im Verhältnis zum Einzelrichter das höherrangige Gericht (BGHSt 19, 177 [178]; so auch schon RGSt 62, 265 [270]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    a) Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln (BVerfGE 18, 121 [124]).
  • RG, 05.10.1928 - I 100/28

    1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Schöffengericht im Verhältnis zum Einzelrichter das höherrangige Gericht (BGHSt 19, 177 [178]; so auch schon RGSt 62, 265 [270]).
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