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   BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63   

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    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 20, 365
  • NJW 1967, 29
  • NJW 1968, 147 (Ls.)
  • MDR 1967, 101
  • MDR 1967, 102
  • DVBl 1967, 763
  • DÖV 1967, 130



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04  

    Divergenzvorlage; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sicherheit des Straßenverkehrs;

    Sie hat aber - anders als der Strafrichter - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln umfassend (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46) - regelmäßig durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - zu prüfen (vgl. § 11 Abs. 3, § 46 Abs. 3 FeV; Burmann, 42. VGT 2004, S. 154, 155 = Blutalkohol 2004, 136, 137; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 11 FeV Rdn. 4, 12 ff.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03  

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheitslücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78  

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1

    Dagegen ist von Verfassungs wegen offensichtlich nichts zu erinnern (BVerfGE 20, 365 [372 f.]).
mehr
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07  

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    Insbesondere trifft der Strafrichter keine Entscheidung darüber, dass der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist wieder als geeignet zum Führen eines Fahrzeugs anzusehen sei (BVerfG, NJW 1967, 29, 30).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03  

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheits-lücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03  

    GVG § 132 Abs. 3, § 132 Abs. 4

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheits-lücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05  

    Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung des Betroffenen ist eine - präventive - Maßnahme der Gefahrenabwehr und dient nicht der Sanktionierung eines Verhaltens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.11.1966 - 1 BvR 173/63 -, BVerfGE 20, 365).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 66/86  

    Überwachung einer Brücke über eine Bundeswasserstraße

    Insbesondere begründet ihre Verletzung keinen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB , weil die aus der Unterhaltung der Brücke folgenden Pflichten keine Amtspflichten sind, die einem Dritten - dem einzelnen Brückenbenutzer - gegenüber bestehen (vgl. BGHZ 86, 152, 153; zur insoweit vergleichbaren Straßenbaulast: Senatsurteil vom 20. März 1967 - III ZR 29/65 = NJW 1967, 29 und zur Deichunterhaltungspflicht: BGH VersR 1964, 725, 726).
  • BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93  

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen

    Dies gilt sowohl dann, wenn das Gericht eine richterliche Zuständigkeit bestimmt, wie auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungshandeln, wenn die Verwaltung dort eine für den Bürger verbindliche Entscheidung getroffen hat, wo die Zuständigkeit eines Richters gesetzlich begründet war (vgl. BVerfGE 20, 365 [369]).
  • BVerwG, 14.10.1996 - 11 B 70.96  
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  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 53/60  

    Verfassungswidrigkeit der Verhängung von Strafbescheiden durch die

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60  

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82  

    StGB § 177 Abs. 1, § 69 Abs. 1, § 69a Abs. 2

  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 1862/85  

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Verzicht auf Fahrerlaubnis - Hemmung oder

  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 480/66  
  • BVerwG, 25.10.1982 - 7 B 239.81  
  • VG Saarlouis, 17.05.2011 - 10 L 344/11  

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05  

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

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