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   BGH, 01.12.1966 - VII ZR 127/64   

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https://dejure.org/1966,652
BGH, 01.12.1966 - VII ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,652)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1966 - VII ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,652)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1966 - VII ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 14
    Prüffähigkeit einer Rechnung; Hinweis auf Massenabweichungen aufgrund des Aumaßes

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 342
  • MDR 1967, 209
  • DB 1967, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Das LG ist insoweit - unter zutreffender Einbeziehung der anzunehmenden Fachkunde des von der Beklagten hinzugezogenen Architekten (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1966, VII ZR 124/67, NJW 1967, 342; OLG München, Urteil vom 03.02.1993, 27 U 232/92, BauR 1993, 346 mit Anm. Baden IBR 1993, 372 Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 151 mwN in Fn 520), der hier zudem bereits an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitgewirkt hatte (vgl. Kopfzeile Anlage K 2) - zum einen zu Recht davon ausgegangen, dass die Schlussrechnung der Klägerin - jedenfalls in Bezug auf erbrachte Leistungen aus dem Ursprungsvertrag im o.a. Umfang - einem fachkundigen Architekten ohne weitere Informationen eine hinreichende Möglichkeit bot bzw. bietet, sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu kontrollieren.
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Der Senat hat (vgl. NJW 1967, 342) schon früher verdeutlicht, daß ein Bauunternehmer gemäß § 14 VOB/B prüfbare Rechnungen, die von einem Architekten für den Bauherrn geprüft werden, nicht so auszugestalten braucht, daß sie auch ein sachunkundiger Bauherr ohne weiteres prüfen kann.
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

    Vor allem Nachträge gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang muß der Unternehmer gesondert und im einzelnen so darlegen, daß deren Berechtigung nach Grund und Höhe überprüfbar ist, wobei ihm die besonderen Kenntnisse von ihm eingeschalteter Hilfspersonen zugerechnet werden (BGH NJW 1967, 342; OLG München BauR 1993, 346).
  • OLG Hamburg, 14.04.2015 - 6 U 205/08

    Ingenieurvergütung: Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Darlegungslast

    Da der gerichtliche Sachverständige ... mit seinem 1. Ergänzungsgutachten jedoch in der Lage war, eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich des Zeitbedarfs der abgerechneten Stundenhonorare vorzunehmen und bei der Frage der Prüffähigkeit die Fachkunde der von der Beklagten hinzugezogenen Architekten mit einzubeziehen ist (vgl. BGH, NJW 1967, 342; OLG München, BauR 1993, 346), geht das Gericht von der Prüffähigkeit der Schlussrechnungen aus.
  • OLG Hamburg, 20.08.1999 - 14 U 205/98

    Ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld; Definition eines Schutzgesetzes;

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