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   BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66   

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https://dejure.org/1966,173
BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66 (https://dejure.org/1966,173)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1966 - V ZB 24/66 (https://dejure.org/1966,173)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66 (https://dejure.org/1966,173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungsrechts für die Eltern "als Gesamtberechtigte gemäß § 428 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)" - Gesamtberechtigung oder Mitberechtigung mehrerer Wohnungsberechtigter an einem Wohnungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 253
  • NJW 1967, 627
  • MDR 1967, 291
  • DNotZ 1967, 183
  • WM 1967, 95
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57

    Hypothek für Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
    Eine derartige Mehrheit von miteinander verbundenen Rechten wird angenommen im Fall der Mitberechtigung des § 432 BGB (Larenz, Schuldrecht 7. Aufl. § 32 I b; von Tuhr a.a.O. S. 89 zu Fußnoten 35 und 36) - jeder hat ein eigenes Recht darauf, daß alle Berechtigten zusammen befriedigt werden - sowie in dem hier in Betracht kommenden Fall der Gesamtgläubigerschaft (Senatsurteil BGHZ 29, 363, 364) [BGH 04.03.1959 - V ZR 181/57] - jeder hat ein eigenes Recht darauf, daß er selbst befriedigt wird, die Befriedigung eines einzigen Berechtigten, wirkt jedoch gegen alle -.

    Eine solche Gesamtberechtigung entsprechend § 428 BGB im Sachenrecht hält die Rechtsprechung für rechtlich möglich bei der Hypothek (Senatsurteil BGHZ 29, 363), bei der Reallast (OLG München JFG 18, 132), beim Erbbaurecht (KG JW 1932, 1564), beim Nießbrauch (KG JFG 10, 312 und JW 1933, 702; BayObLGZ 1955, 155), bei der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (KG JW 1935, 3564) und bei der Grunddienstbarkeit (BayObLG NJW 1966, 56).

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
    den anderen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten hat das Wohnungsrecht auch die weitere Eigenschaft gemeinsam, daß die Überlassung der Ausübung an einen anderen einer besonderen Gestattung bedarf (§ 1092 Satz 2 BGB; vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 41, 209, 213) [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62].
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50

    Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
    Aber abgesehen davon, daß das Erfordernis der Identität des Rechtsinhalts bei Gesamtrechtsverhältnissen neuerdings aufgelockert wird (vgl., BGHZ 43 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; 227, 232 ff), liegt bei einer Mehrheit von Gesamtwohnungsberechtigten die inhaltliche Verschiedenheit ihrer Rechte nur in der Verschiedenheit der nutzenden Personen, und dieser Unterschied steht einer Gesamtberechtigung nicht nur nicht entgegen, sondern ist im Gegenteil für sie begriffsnotwendig.
  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
    Das vorlegende Oberlandesgericht will bei der Auslegung der das Grundbuchrecht betreffenden (vgl. RGZ 146, 308, 311) reichsgesetzlichen Vorschrift des § 1093 BGB von auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen eines Oberlandesgerichts sowie des insoweit gleichzusetzenden (§ 199 FGG, Art. 23 BayAGGVG BS III 3) Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nämlich mit der Ablehnung einer Gesamtberechtigung entsprechend § 428 BGB von der sie zulassenden Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom (13. Juli, richtig) 17. September 1957 (zitiert von Bader, DNotZ 1965, 674 Fußn. 2) und mit der Zulassung einer Mitberechtigung entsprechend § 432 BGB von der sie ablehnenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Oktober 1965 (MDR 1966, 326).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Das ist rechtlich möglich und hat u.a. zur Folge, dass mit dem Tod des Erstversterbenden nicht alle Wohnungsrechte erlöschen, sondern nur das Wohnungsrecht dieses Berechtigten erlischt und das Wohnungsrecht des anderen Berechtigten bis zu seinem Tod bestehen bleibt (Senat, BGHZ 46, 253, 259 f.).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Sie ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass jedem Gesamtgläubiger ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13), der Schuldner jedoch nach seinem Belieben ohne Rücksicht auf das Verhältnis der Gesamtgläubiger untereinander an einen jeden von ihnen mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69, BGHZ 59, 187, 191; Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 215/78, NJW 1979, 2038, 2039).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22

    Bezeichnung eines auf Lebzeiten eingeräumten Rechts zur Benutzung eines Gebäudes

    Mehreren Berechtigten kann - wie hier der Klägerin und der Erblasserin - ein gemeinsames Wohnungsrecht eingeräumt werden, das ihnen "als Gesamtberechtigten im Sinne von § 428 BGB" zustehen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 256 ff.; BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94, NJW 1996, 2153).

    Das folgt aus der Gesamtberechtigung gemäß § 428 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 259 f.; Urteil vom 6. März 2020 - V ZR 329/18, DNotZ 2021, 275 Rn. 7; BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 81/94, NJW 1996, 3006, 3008) und ist in der Bestellungsurkunde zudem ausdrücklich so bestimmt.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Ob seine Entscheidung auf dieser Rechtsauffassung beruht (vgl. dazu BGHZ 21, 234, 236; Senatsbeschlüsse v. 27. Mai 1960, V ZB 6/60, NJW 1960, 1621 und v. 21. Dezember 1966, V ZB 24/66, WM 1967, 95; RGZ 138, 98, 102), mag zweifelhaft sein, kann aber dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Mit dem Tod des Erstversterbenden erlöschen nicht alle Wohnungsrechte, sondern nur das Wohnungsrecht dieses Berechtigten erlischt und das Wohnungsrecht des anderen Berechtigten bleibt bis zu seinem Tod bestehen (BGH NJW 2007, 1884; BGHZ 46, 253; BayObLG …
  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 329/18

    Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück für mehrere Personen als

    Vielmehr steht jedem Gesamtberechtigten ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zu (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 255; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 20); sie besteht bei einem Nießbrauch darin, dass der Eigentümer die Ziehung der Nutzungen der Sache durch den Berechtigten duldet (vgl. zum Wohnungsrecht Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257).

    Ihnen steht aber jeweils ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zu (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 20).

    Damit ist nicht nur gewährleistet, dass einem Ehegatten für den Fall des Versterbens des anderen im Verhältnis zu dem Eigentümer das ganze Recht weiterhin (nunmehr alleine, vgl. § 1061 BGB) zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 259 f. für das Wohnungsrecht; sowie zum Nießbrauch KG, JFG 10, 312, 317).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Eine solche Art der Bestellung eines Wohnungsrechts ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 46, 253), der Anspruch des einzelnen Berechtigten gegen den Eigentümer geht hierbei auf Nutzung durch ihn allein, doch ist er im Innenverhältnis zu dem anderen Berechtigten nach § 430 BGB zum Ausgleich verpflichtet, der wiederum nur darin besteht, daß die Mitbenutzung geduldet wer den muß (vgl. Meder BWNotZ 1982, 36, 38).
  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 40/09

    Eintragung eines gemeinschaftlichen Rechts im Grundbuch: Vereinbarung einer

    (2) Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 47 GBO Genüge getan, wenn mehrere Berechtigte "als Mitberechtigte nach § 432" oder "als Gesamtberechtigte nach § 432" eines Rechts eingetragen werden (BGHZ 46, 253; ähnlich wohl BGH NJW 1981, 176/177; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21; Demharter § 47 Rn. 23; Hügel/Reetz § 47 Rn. 70; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 128; a.A. Wegmann in Bauer/v. Oefele § 47 Rn. 40 f.; zurückhaltend OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2007, 160; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 47 Rn. 14 a.E.).

    Denn es ist anerkannt, dass eine Gesamtberechtigung oder eine Mitberechtigung auch in Betracht kommt, wenn dem Belasteten ein bloßes Dulden oder Unterlassen abverlangt wird (BGHZ 46, 253/259; KG JW 1933, 702 f.), etwa derart, dass er die Nutzziehung durch einen oder alle Berechtigten zu dulden hat (siehe auch OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

    (4) Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 46, 253; BayObLGZ 1955, 155/159) ist für die dinglichen Rechte des Sachenrechts eine Mehrheit von Berechtigten nicht unzulässig, sondern kommt nach Maßgabe der vom Schuldrecht vorgegebenen Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich in Betracht.

    Jeder hat ein eigenes Recht, zum einen darauf, dass er selbst befriedigt wird, die Befriedigung eines einzigen Berechtigten jedoch gegenüber allen Berechtigten wirkt (§ 428 BGB), zum anderen darauf, dass alle Berechtigten zusammen befriedigt werden (§ 432 BGB; vgl. BGHZ 46, 253/255).

    Denn § 432 BGB setzt eine unteilbare Leistung voraus (vgl. BGHZ 46, 253/257; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21/22; Staudinger/Frank BGB Bearb. 2008 § 1030 Rn. 43; Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 1030 Rn. 3; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 139; Hügel/Reetz § 47 Rn. 54; siehe auch DNotI-Report 1996, 189/190).

    Nur diese Sichtweise erscheint auch praktikabel, weil der Eigentümer, wäre das Recht unteilbar, bei Nutzziehung durch einen der Berechtigten allein, etwa wenn der zweite Berechtigte daran tatsächlich gehindert ist, nicht seiner durch das Nießbrauchsrecht begründeten Last nachkäme (BGHZ 46, 253/259; OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 439/10

    Grundbuchrecht: Nießbrauch für mehrere Berechtigte

    Auch zwischen den im Gesetz geregelten Typen von Gläubigermehrheiten (§§ 428, 432, 741 ff., besteht mit Ausnahme der Gesamthandsgemeinschaften kein Typenzwang und keine Typenfixierung, sondern es herrscht Vertragsfreiheit (BGH DNotZ 1967, 183; Amann DNotZ 2008, 324, 331, 340 m. w. H.).
  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09

    Nießbrauch: Bestellung für mehrere Mitberechtigte

    (2) Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 47 GBO Genüge getan, wenn mehrere Berechtigte "als Mitberechtigte nach § 432" oder "als Gesamtberechtigte nach § 432" eines Rechts eingetragen werden (BGHZ 46, 253; ähnlich wohl BGH NJW 1981, 176/177; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21; Demharter § 47 Rn. 23; Hügel/Reetz § 47 Rn. 70; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 128; a.A. Wegmann in Bauer/v. Oefele § 47 Rn. 40 f.; zurückhaltend OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2007, 160; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 47 Rn. 14 a.E.).

    Denn es ist anerkannt, dass eine Gesamtberechtigung oder eine Mitberechtigung auch in Betracht kommt, wenn dem Belasteten ein bloßes Dulden oder Unterlassen abverlangt wird (BGHZ 46, 253/259; KG JW 1933, 702 f.), etwa derart, dass er die Nutzziehung durch einen oder alle Berechtigten zu dulden hat (siehe auch OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

    (4) Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 46, 253; BayObLGZ 1955, 155/159) ist für die dinglichen Rechte des Sachenrechts eine Mehrheit von Berechtigten nicht unzulässig, sondern kommt nach Maßgabe der vom Schuldrecht vorgegebenen Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich in Betracht.

    Jeder hat ein eigenes Recht, zum einen darauf, dass er selbst befriedigt wird, die Befriedigung eines einzigen Berechtigten jedoch gegenüber allen Berechtigten wirkt (§ 428 BGB), zum anderen darauf, dass alle Berechtigten zusammen befriedigt werden (§ 432 BGB; vgl. BGHZ 46, 253/255).

    Denn § 432 BGB setzt eine unteilbare Leistung voraus (vgl. BGHZ 46, 253/257; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21/22; Staudinger/Frank BGB Bearb. 2008 § 1030 Rn. 43; Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 1030 Rn. 3; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 139; Hügel/Reetz § 47 Rn. 54; siehe auch DNotI-Report 1996, 189/190).

    Nur diese Sichtweise erscheint auch praktikabel, weil der Eigentümer, wäre das Recht unteilbar, bei Nutzziehung durch einen der Berechtigten allein, etwa wenn der zweite Berechtigte daran tatsächlich gehindert ist, nicht seiner durch das Nießbrauchsrecht begründeten Last nachkäme (BGHZ 46, 253/259; OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern:

  • OLG Hamm, 22.07.2016 - 15 W 566/15

    Eintragung; Wohnungsrecht; mehrere Berechtigte; Bestimmung;

  • BGH, 15.04.2010 - V ZR 182/09

    Gesamtgläubigerschaft: Schicksal der Rechte von Gesamtgrundschuldgläubigern bei

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag trotz

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

  • OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

  • OLG Bamberg, 16.08.2018 - 1 U 133/17

    Aufhebung eines Nießbrauchsrechts von Gesamtberechtigten

  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

  • LG Lüneburg, 09.02.1990 - 4 T 197/89

    Eigentümer als Mitberechtigter eines an seinem Grundstück bestellten

  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

  • BayObLG, 27.12.1979 - BReg. 2 Z 58/79

    Zur Bestellung mehrerer Wohnungsrechte an denselben Räumen

  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

  • OLG Hamm, 10.04.2006 - 15 W 478/05

    Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses

  • OLG Köln, 28.03.2017 - 2 Wx 61/17

    Gebühren für die Eintragung eines Wohnungsrechts für mehrere Berechtigte als

  • OLG Saarbrücken, 09.07.1991 - 5 W 202/90
  • KG, 11.12.1984 - 1 W 5128/83

    Dingliches Wohnungsrecht für den Eigentümer

  • OLG Hamm, 02.08.1979 - 15 W 121/79

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte nach § 428 BGB

  • KG, 25.01.1985 - 1 W 5041/83

    Notwendigkeit der Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

  • OLG Brandenburg, 10.01.2023 - 4 W 40/22

    Wohnungsrechtbestellung für mehrere Personen - Modifikation Gesamtgläubigerschaft

  • OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 5 W 40/22

    Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Eintragung eines

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 13/18

    Grundbuchliche Behandlung einer Gesamtberechtigung

  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

  • OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95

    Eintragungsfäigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • OLG Köln, 12.02.2015 - 2 Wx 30/15

    Gerichtsgebühren für die Löschung von Dienstbarkeiten mehrerer Grundstücke

  • BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83

    Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 59/16

    Gebühren des Grundbuchamts bei Eintragung eines in Gesamtberechtigung gem. § 428

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 22 A 1969/01

    Auswechslung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes; Bestellung eines

  • OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99

    Nutzungsentschädigung getrenntlebender Eheleute bei unentgeltlichem Wohnungsrecht

  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden

  • OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89

    Grunddienstbarkeit zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen

  • BayObLG, 08.10.1980 - BReg. 2 Z 82/80

    Zur Eintragung einer Reallast

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1988 - 9 U 140/88

    Bestellung von Reallasten zugunsten eines Dritten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 15 AS 406/13
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87

    Anspruch auf Schadensersatz in Gestalt der Mängelbeseitigungskosten; Vereinbarung

  • KG, 10.03.1987 - 1 W 4328/86
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 155/91

    Klare Bezeichnung des lediglich schuldrechtlichen Inhalts eines

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 23/66

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Grundstücks - Unzulässigkeit eines

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