Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1967 - VI ZR 79/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,692
BGH, 24.01.1967 - VI ZR 79/65 (https://dejure.org/1967,692)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1967 - VI ZR 79/65 (https://dejure.org/1967,692)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1967 - VI ZR 79/65 (https://dejure.org/1967,692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haltestelleninsel der Straßenbahn - Annäherung eines Kraftfahrers - Wartende Personen - Beachtung des Vorrechts

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 981
  • MDR 1967, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 135/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1967 - VI ZR 79/65
    Er braucht daher seine Geschwindigkeit nicht schon deshalb zu ermäßigen, weil ein Straßenbahnbenutzer unter Verletzung der gebotenen Sorgfalt die Fahrbahn betreten könnte, es sei denn, dass er rechtzeitig wahrnimmt oder wahrnehmen kann, dass dies doch geschieht (BGH, Urteil vom 17. September 1958 - 4 StR 135/58, VRS 15, 445, 447).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08

    Zur Haftungsverteilung beim Unfall eines Pkws mit einer die Fahrbahn an einer

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (VersR 1967, 354) betraf einen anderen Fall - die in § 20 Abs. 2 StVO geregelte Annäherung eines PKW an eine in der Mitte der Straße befindliche Haltestelleninsel einer Straßenbahn - und kann insbesondere wegen der nach der Entscheidung des BGH erfolgten Novellierung des § 20 StVO nicht dafür herangezogen werden, den Schutzbereich des § 20 Abs. 1 StVO zu begrenzen, wenn eine Querungshilfe vorhanden ist.
  • OVG Thüringen, 17.12.2008 - 1 KO 750/07

    Titelabwehrklage gegen unbestimmten verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleich.;

    Dies geschieht im Wege einer prozessualen Gestaltungsklage, der sog. Titelabwehrklage, analog § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1993 - IX ZR 244/92 -BGHZ 124, 164, 170 f.), die mit der Klage aus § 767 ZPO verbunden werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 14.05.1992, a. a. O., 236, und vom 18.11.2003 - XI ZR 332/02 - WM 2004, 27, 29 m. w. N.; vgl. demgegenüber die Besonderheiten bei behauptetem Dissens eines Prozessvergleichs: BGH, Urteile vom 29.07.1999 - III ZR 272/98 - NJW 1999, 2903, vom 16.12.1970 - VIII ZR 85/69 -, NJW 1971, 467, und vom 05.07.1967 - VIII ZR 66/65 -, NJW 1967, 981; Hüßtege in Thomas/Putzo, Komm. zur ZPO, 28. Aufl. § 794 Rdnr. 36 m. w. N.).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 232/04

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Pflicht eines Kraftfahrers zum Fahren

    Die Vorschrift greift schon deswegen nicht ein, weil sich die Straßenbahnhaltestelle im vorliegenden Fall nicht auf der von Autos befahrenen Fahrbahn der P.straße befand, sondern an einer eigenen Haltestelleninsel, an der ein Kraftfahrer darauf vertrauen darf, dass Wartende und Aussteigende nicht unverhofft auf die Fahrbahn treten (vgl. BGH NJW 1967, 981 = MDR 1967, 579, auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, Rn. 8 zu § 20 StVO).
  • BGH, 21.02.1967 - VI ZR 145/65

    Pflicht zum Ersatz der Hälfte eines Unfallschadens - Verschulden an einem Unfall

    Er genügte seiner Pflicht, wenn er die Geschwindigkeit den Umständen anpaßte, die ihm bei der Fahrt erkennbar wurden oder mit denen er nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen hatte (Urteil des BGH vom 24. Januar 1967 - VI ZR 79/65 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20

    Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

    Der Fahrer braucht seine Geschwindigkeit daher nicht schon deshalb zu ermäßigen, weil ein Fußgänger unter Verletzung der gebotenen Sorgfalt die Fahrbahn betreten könnte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1967 - VI ZR 79/65 -, juris; Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 25 StVO Rdn 158 ff (Stand: 07.11.2017)).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 19/67

    Haftungsverteilung bei Kollision mit die Fahrbahn überquerenden Fußgängern

    Von Personen auf einer Verkehrsinsel, die eine gewisse Sicherheit bietet, kann in der Tat erwartet werden, daß sie sich ebenso sorgfältig verhalten wie Fußgänger, die den Fahrdamm von einem gesicherten Bürgersteig herab betreten (BGH Urteil vom 24. Januar 1967 - VI ZR 79/65 - NJW 1967, 981 Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht