Rechtsprechung
BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch aus Vorvertrag - Abschluss des Hauptvertrags - Verjährung - Ankaufsrecht - Kauf-Vorvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 195, § 196, § 197, § 218
Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag
Papierfundstellen
- BGHZ 47, 387
- NJW 1967, 1605
- MDR 1967, 661
- DNotZ 1968, 23
- BB 1967, 648
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
Zulässigkeit einer Potestativbedingung
Auszug aus BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Einräumung eines sogenannten Ankaufsrechts in verschiedenen Rechtsformen möglich ist, insbesondere durch Verkaufsangebot, durch Kauf-Vorvertrag oder durch (schon jetzt abgeschlossenen) aufschiebend bedingten Kaufvertrag (Senatsurteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Kro 16). - BGH, 21.01.1965 - II ZR 32/62
Auszug aus BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
In diesem Fall läßt die Einräumung des Ankaufsrechts nur einen bedingten Anspruch entstehen, nämlich einen Anspruch auf die Verkäuferleistungen (Übertragung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache, § 433 BGB), bedingt durch eine (spätere) Erklärung des Käufers (zulässige Potestativbedingung, vgl. Plenarbeschluß RGZ 72, 385 sowie das genannte Senatsurteil vom 28. September 1962), daß er die Rechte aus dem Vertrag geltend mache (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und Urteil vom 21. Januar 1965, II ZR 32/62, WM 1965, 356). - BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58
Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Ausübung eines im Grundbuch im Wege der …
Auszug aus BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
In diesem Fall läßt die Einräumung des Ankaufsrechts nur einen bedingten Anspruch entstehen, nämlich einen Anspruch auf die Verkäuferleistungen (Übertragung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache, § 433 BGB), bedingt durch eine (spätere) Erklärung des Käufers (zulässige Potestativbedingung, vgl. Plenarbeschluß RGZ 72, 385 sowie das genannte Senatsurteil vom 28. September 1962), daß er die Rechte aus dem Vertrag geltend mache (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und Urteil vom 21. Januar 1965, II ZR 32/62, WM 1965, 356). - RG, 24.01.1910 - V 324/08
Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB
Auszug aus BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
In diesem Fall läßt die Einräumung des Ankaufsrechts nur einen bedingten Anspruch entstehen, nämlich einen Anspruch auf die Verkäuferleistungen (Übertragung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache, § 433 BGB), bedingt durch eine (spätere) Erklärung des Käufers (zulässige Potestativbedingung, vgl. Plenarbeschluß RGZ 72, 385 sowie das genannte Senatsurteil vom 28. September 1962), daß er die Rechte aus dem Vertrag geltend mache (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und Urteil vom 21. Januar 1965, II ZR 32/62, WM 1965, 356). - RG, 21.04.1937 - V 297/36
1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung …
Auszug aus BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
Dem Tatrichter ist zwar zu folgen in der Ausgangserwägung, daß das im Gesetz nicht geregelte Ankaufsrecht mit den im Gesetz geregelten Rechtsgebilden des Wiederkaufsrechts und des Vorkaufsrechts wirtschaftlich verwandt und deshalb eine entsprechende Anwendung geeigneter, für diese Rechte gegebener Vorschriften nicht ausgeschlossen ist (RGZ 154, 355, 359).
- BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
aa) Für den Verjährungsbeginn bleibt die Fälligkeit eines Anspruchs auch dann maßgebend, wenn sie von einem zeitlich unbestimmten und unbestimmbaren Ereignis abhängt und der Gläubiger damit auf den Beginn der Verjährungsfrist Einfluß nehmen kann (…Senatsurteile vom 8. Juli 1981 , aaO. unter II 2 a bb …und vom 22. Oktober 1986 , aaO. unter II 2 a bb; für Potestativbedingungen vgl. BGHZ 47, 387, 390 [BGH 20.04.1967 - II ZR 142/65] und Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 198 Rdnr. 5). - BGH, 06.07.2012 - V ZR 122/11
Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines …
Diese Vorschrift enthält schon deshalb kein gesetzliches Leitbild für eine 30jährige Höchstdauer vereinbarter Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB (…so jedoch Berger, aaO), weil die gesetzliche Ausschlussfrist für das Wiederkaufsrecht subsidiär ist und die Vertragsparteien auch längere, über 30 Jahre hinausgehende Fristen für die Geltendmachung eines Wiederkaufsrechts vereinbaren können (Senatsurteile vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392 …und vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515, 516 Rn. 8). - BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16
Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit …
Aufschiebend bedingte Ansprüche sind grundsätzlich erst mit Eintritt der Bedingung entstanden, und zwar auch dann, wenn es sich dabei um eine sog. Potestativbedingung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 390).
- BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines …
Die Verjährung des Herausgabeanspruchs gemäß § 457 Abs. 1 BGB läuft erst mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts an (BGH, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 391), die hier noch nicht erklärt worden ist. - BGH, 04.05.2017 - I ZR 113/16
Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens - …
Auch für Potestativbedingungen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Beginn der Verjährung bis zum Eintritt der Bedingung aufgeschoben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1967 - I ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 389 f.; Urteil vom 22. Januar 1987 - VII ZR 88/85, NJW 1987, 2743, 2744 f.; Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 377/94, ZIP 1995, 1860, 1864; Urteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 51 f.). - BFH, 09.01.2013 - I R 33/11
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem …
Bei der gebotenen objektiven Auslegung (zur Auslegung von AGB s. Erman/ Roloff, BGB, 13. Aufl., § 305c Rz 20; MünchKommBGB/Basedow, 6. Aufl., § 305c Rz 22 ff.; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 305c Rz 16) enthält Nr. 9.1 Satz 7 AGB eine sog. Wollensbedingung, die eine echte aufschiebende Bedingung darstellt (vgl. grundlegend Beschluss des Reichsgerichts --RG-- vom 24. Januar 1910 V 324/08, RGZ 72, 385; dem folgend RG-Urteil vom 23. November 1911 V 427/11, RGZ 77, 415; Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. April 1967 V ZR 75/64, BGHZ 47, 387; vom 28. Juni 1996 V ZR 136/95, NJW-RR 1996, 1167;… Erman/Armbrüster, a.a.O., Vor § 158 Rz 13); eine Forderung entsteht erst, wenn die Klägerin von der ihr zustehenden Möglichkeit Gebrauch macht, die Mehrrücknahmen an die Kunden zurückzugeben. - BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10
Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 90 …
Sie hindert die Vertragsparteien nicht, längere Ausübungsfristen festzulegen (Senat, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392); diese treten dann an die Stelle der gesetzlichen Frist (§ 462 Satz 2 BGB). - BGH, 22.06.2007 - V ZR 260/06
Zulässigkeit der Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks nach ZGB/DDR
Das hält die herrschende Meinung bei dem vergleichbaren (Senat, BGHZ 47, 387, 391) Fall des Widerkaufsrechts, dessen Ausübung nach § 462 BGB auf 30 Jahre befristet ist, für unzulässig (OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 255;… Erman/Grunewald, BGB, 11. Aufl., § 462 Rdn. 2;… MünchKomm-BGB/Westermann, 4. Aufl., § 462 Rdn. 1;… Staudinger/Mader, BGB [2004], § 462 Rdn. 2). - BGH, 29.10.2010 - V ZR 47/10
Vereinbarung eines Wiederkaufrechts in einem Grundstückskaufvertrag; …
Sie hindert die Vertragsparteien nicht, längere Ausübungsfristen festzulegen (Senat, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392); diese treten dann an die Stelle der gesetzlichen Frist (§ 462 Satz 2 BGB). - BGH, 20.05.2011 - V ZR 76/10
Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 99 …
Sie hindert die Vertragsparteien nicht, längere Ausübungsfristen festzulegen (Senat, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392); diese treten dann an die Stelle der gesetzlichen Frist (§ 462 Satz 2 BGB). - BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91
Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis - …
- OLG Nürnberg, 27.02.2013 - 15 W 2482/12
Grundbuchverfahren: Übertragbarkeit eines Vorkaufsrechts bei Übergang des …
- FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10
Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds
- OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13
Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag
- FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12
Bilanzielle Behandlung der Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds
- OLG Düsseldorf, 28.02.1996 - 9 U 220/94
Keine Ausschlussfrist für Ankaufspflichten
- BayObLG, 26.02.1988 - BReg. 2 Z 107/87
Bezeichnung der einem Wohnungsrecht unterliegenden Räume
- BGH, 04.05.2017 - I ZR 114/16
Anspruch des Kunden auf Einlösung von Reisewerten bei der Buchung von …
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 94/10
Zulässigkeit der Vereinbarung einer Frist über 30 Jahre hinaus zur Ausübung des …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 5 U 6/06
Zum Freistellungsanspruch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen …
- OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 4 U 286/09
Zustandekommen eines Grundstückskaufvertrags: Annahme eines an eine Gemeinde …
- BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 252/97
Verjährung von Beihilfeansprüchen
- BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92
Verjährung von Beihilfeansprüchen
- BFH, 31.05.1972 - II R 162/66
Vertrag - Vorvertrag - Optionsvertrag - Abschluß eines Kaufvertrags - Erklärung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
Mehrarbeitsvergütung für Polizeibeamten - Verjährung
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 132/95
Formerfodernis der notariellen Beurkundung für die Verpflichtung zur Ausübung des …
- OLG Bremen, 29.08.1994 - 2 U 50/94
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer auf ein Schiffbauprojekt gerichteten …
- BayObLG, 24.11.1982 - BReg. 3 Z 69/81
Zur Beurkundungsgebühr für Kaufvertrag in Erfüllung eines Vorvertrags
- BGH, 31.05.1974 - V ZR 190/72
- LG Münster, 19.11.2021 - 16 O 112/21
- BGH, 04.12.1981 - V ZR 47/81
Unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter - Vererblichkeit einer Verpflichtung zum …
- OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81
Erlöschen eines Wiederkaufsrechts wegen Fristablaufs; Vertragliche Verlängerung …
- VG Berlin, 17.02.1992 - 25 A 95.91
Erlaubnispflichtigkeit des Handels mit Optionen auf T-Bond Futures; Erfordernis …
- BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
- BGH, 07.03.1968 - III ZR 185/65
Rückgriffsansprüche aus Bürgschaft - Persönliche Darlehensgewährung und kein …
- OLG Düsseldorf, 14.03.1997 - 16 U 82/96
Provisionsanspruch des HV, Abgrenzung Überhangprovision / nachvertragliche …
Rechtsprechung
BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Rechtsfolgen der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an das Vorliegen einer Drohung im Sinne des § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Prozessuale Grundsätze eines Zivilprozesses - Anforderungen an ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 2399
- NJW 1967, 1605 (Ls.)
- MDR 1966, 988
- DB 1966, 1645
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Es kann auch im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob dieser Verfassungsgrundsatz, wonach ein Gericht seine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse stützen darf, zu denen sich die von der Entscheidung benachteiligte Partei vorher äußern konnte (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 19, 148 [BVerfG 05.10.1965 - 2 BvR 285/65]), im vorliegenden Fall verletzt worden ist; denn jedenfalls ist der Vergleich durch die vom Beklagten wirksam erklärte Anfechtung beseitigt worden (unten II). - BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51
Entlassung aus politischem Grunde
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Damit hat er aber gerade nicht dem Beklagten eine objektive, von dem Willen des "Drohenden" unabhängige Zwangslage vor Augen gehalten (vgl. BGHZ 6, 348, 351) [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51], sondern er hat ihm ein Verhalten in Aussicht gestellt, das im Widerspruch zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen stand; dieses Verfahren des Vorsitzenden war widerrechtlich. - BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57
angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § …
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Frage, ob ein gerichtlicher Vergleich angefochten werden kann, in Fortsetzung des Rechtsstreits zu entscheiden ist, zu dessen Beendigung der Vergleich geschlossen worden ist (BGHZ 28, 171, 176; 41, 311) [BGH 15.04.1964 - Ib ZR 201/62].
- BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62
übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 …
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Frage, ob ein gerichtlicher Vergleich angefochten werden kann, in Fortsetzung des Rechtsstreits zu entscheiden ist, zu dessen Beendigung der Vergleich geschlossen worden ist (BGHZ 28, 171, 176; 41, 311) [BGH 15.04.1964 - Ib ZR 201/62]. - BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Es kann auch im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob dieser Verfassungsgrundsatz, wonach ein Gericht seine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse stützen darf, zu denen sich die von der Entscheidung benachteiligte Partei vorher äußern konnte (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 19, 148 [BVerfG 05.10.1965 - 2 BvR 285/65]), im vorliegenden Fall verletzt worden ist; denn jedenfalls ist der Vergleich durch die vom Beklagten wirksam erklärte Anfechtung beseitigt worden (unten II). - RG, 20.02.1930 - III 27/30
Ist es rechtlich von Belang, daß der Bedrohte sich der Drohung erst nach eigener …
Auszug aus BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64
Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch jede "Drohung" dem Bedrohten die Wahl läßt, ob er sich fügen will oder nicht (RGSt 64, 16), und daß daher die Grenzlinie zwischen der nicht zu beanstandenden bloßen Warnung und der Drohung dort verläuft, wo die in dem Bedrohten erregte Furcht vor dem Eintritt des angedrohten Übels nach der Absicht des Drohenden so groß ist, daß eine freie Abwägung des zu fassenden Entschlusses nicht mehr zu erwarten ist.
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08
Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung
Das Vorbringen der Parteien lässt nicht erkennen, dass sie den Streit zunächst auf die Frage der Wirksamkeit des Prozessvergleichs beschränkt hätten (zu einer solchen Konstellation, in der die Berufungsanträge vorerst nicht gestellt waren: BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu I 1 der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12).Dritter in diesem Sinne kann auch das Gericht oder ein Mitglied des Gerichts sein (BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu II 3 der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12).
Dann aber kommt es für Willensmängel im Rahmen der Anfechtung analog § 166 Abs. 2 BGB auf die Prozesspartei selbst und nicht ihren Vertreter an (zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung BGH 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 - zu II 2 b der Gründe, WM 1969, 471; für den Fall der Drohungsanfechtung unausgesprochen BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399).
Wenn das Gericht in diesem Zusammenhang - was von vielen Parteien als hilfreich empfunden wird - seine vorläufigen rechtlichen Überlegungen und etwaige Beweisrisiken offenlegt, ist darin in der Regel ein sachlicher Hinweis auf die rechtlichen Folgen eines Scheiterns der Vergleichsverhandlungen zu sehen; die bloße Verdeutlichung von Prozessrisiken kann regelmäßig nicht als Drohung gewertet werden (BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu II 2 c der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12; BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 779 Rn. 52; Staudinger/Singer/ v. Finckenstein (2004) § 123 Rn. 63; Arndt NJW 1967, 1585; Schneider NJW 1966, 2399).
Die drastische Wortwahl, mit der er dies in der Verhandlung zum Ausdruck gebracht hat, war geeignet, beim Kläger die Furcht vor einer von ihm nicht mehr zu beeinflussenden, nachteiligen Entscheidung zu wecken und die freie Abwägung des Für und Wider auszuschließen (vgl. hierzu einen ähnlichen Fall BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu II 2 c der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12).
- BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Diese kann auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers oder einem Dritten ausgehen (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399). - LAG Hamm, 10.10.1996 - 8 Sa 995/96
Wirksamkeit einer Kündigung ; Herausgabe eines Firmenfahrzeugs
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- LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 1053/05
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs
a) Es ist zwar richtig, dass der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 6.7.1966 (Az.: Ib ZR 83/64, NJW 1966, 2399) entschieden hat, ein gerichtlicher Vergleich könne wegen Drohung seitens eines Mitglieds eines Gerichts angefochten werden, wenn ein Verhalten in Aussicht gestellt werde, das im Widerspruch zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen stehe und welches dazu bestimmt sei, den freien Willen der Partei zu beeinflussen. - BVerwG, 12.02.1985 - 2 CB 2.84
Kurze Dauer der Beratung und das Fehlen einer Wiedergabe der schriftsätzlichen …
Die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - (NJW 1966, 2399) bezeichnete Rechtsfrage, ob "die Erklärung des Gerichts an eine Prozeßpartei, es werde ihre Klage abweisen und die erstrebte Sachentscheidung versagen, falls sie nicht dem vom Gericht empfohlenen Vergleich annehme, eine widerrechtliche Drohung im Sinne des § 123 BGB" ist, "die nach erklärter Anfechtung zur Nichtigkeit des Vergleichs führt", würde sich in einem künftigen Revisionsverfahren angesichts der mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen nicht stellen. - BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister; …
Wo das nicht der Fall ist, bestünde die Gefahr eines auch durch § 44 Abs. 1 WEG nicht gerechtfertigten Vergleichsdruckes seitens des Gerichts, der den Rechtsschutz der Beteiligten unzulässigerweise beschneiden müßte (vgl. BGH NJW 1966, 2399 [BGH 06.07.1966 - Ib ZR 83/64] ;… hierzu Ostler aaO; Wenzel NJW 1967, 1587).