Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.1968

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1968 - 5 StR 670/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,483
BGH, 30.04.1968 - 5 StR 670/67 (https://dejure.org/1968,483)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - 5 StR 670/67 (https://dejure.org/1968,483)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - 5 StR 670/67 (https://dejure.org/1968,483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord und zum Mordversuch

  • junsv.nl

    Mitwirkung als Berufsrichter (Beisitzer) am Volksgerichtshof am Volksgerichtshof an Todesurteilen wegen Feindbegünstigung bzw. Wehrkraftzersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • tolmein.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechts herum (Konkret 10/99, S. 21)

  • lexikon-der-politischen-strafprozesse.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hans Joachim Rehse (Rechtsbeugung, Todesurteile des Volksgerichtshofs)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der nationalsozialistische Volksgerichtshof: Ein Führerwitz genügte zur Hinrichtung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hans-Joachim Rehse

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.10.1986)

    Die Gewalttäter in den roten Roben

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.01.1980)

    NS-Richter: Sehr verlockend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1339
  • NJW 1968, 1790 (Ls.)
  • NJW 1968, 2346 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte nicht zuletzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl., BGHSt 10, 294; BGH NJW 1968, 1339, 1340; vgl. dazu LG Berlin DRiZ 1967, 390, 393, r. Sp.).
  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

    Dabei ist zwischen den sogenannten tatbezogenen (wie grausam, vgl. BGH 2 StR 636/68, Urteil vom 27.10.1969 ; BGH 4 StR 272/68, Urteil vom 5.2.1970 ; heimtückisch, vgl. BGH 5 StR 689/68 ; BGH 1 StR 197/68, Urteil vom 15.8.1969 ) und den sogenannten täterbezogenen Merkmalen, zu denen die niedrigen Beweggründe zählen (vgl. BGHSt 22, 375 = NJW 1969, 1181 BGH NJW 1968, 1339), zu unterscheiden.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Mittäterschaft zwischen § 211 und § 212 StGB möglich ist (ablehnend BGHSt 1, 368; 6, 329; offengelassen in BGH NJW 1968, 1339).

  • LG Hamburg, 26.07.1974 - 9/73

    Deportation von Juden aus dem ZAL Lublin ins KL Majdanek. Tötung von Insassen der

    Ein Verbotsirrtum läge dann vor, wenn der Angeklagte die als verbrecherisch erkannte Anordnung trotz ihres verbrecherischen Inhalts als für sich selbst rechtlich bindend gehalten hätte (vgl. BGH NJW 1968, 2346).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,288
BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67 (https://dejure.org/1968,288)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1968 - 4 StR 326/67 (https://dejure.org/1968,288)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1968 - 4 StR 326/67 (https://dejure.org/1968,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 und 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 124
  • NJW 1968, 1339
  • MDR 1968, 683
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß selbst ein Angeklagter, bei dem allgemein die Absicht der Prozeßverschleppung vorhanden ist, es dennoch für wahrscheinlich oder wenigstens für möglich halten kann, er könne durch einen bestimmten Beweisantrag den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens im ganzen oder bezüglich einzelner Vorwürfe günstig beeinflussen (BGHSt 21, 118, bes. 125).

    Außerdem kann die Frage der Verschleppungsabsicht nicht ein für allemal für das gesamte Verfahren untersucht und bejaht werden, sondern sie muß hinsichtlich jedes einzelnen Beweisantrags und gesondert für jede einzelne Beweisfrage geprüft werden (BGHSt 21, 118, 124) [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66].

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 616/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
    Der beschließende Senat hat im Urteil 4 StR 160/56 vom 7. Juni 1956, in welchem andere Gründe zur Aufhebung der Vorentscheidung geführt haben, die Frage offen lassen können; der 5. Strafsenat hat es im Urteil 5 StR 616/54 vom 1. Februar 1955, in dem er ebenfalls das Urteil der Vorinstanz aus anderen Gründen aufgehoben hat, als "mindestens zweifelhaft" bezeichnet, ob die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht den Urteilsgründen überlassen werden darf.
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 424/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil 2 StR 424/54 vom 11. März 1955 aus den oben angeführten Erwägungen ebenfalls entschieden, daß ein Hilfsbeweisantrag - ohne Unterschied, ob er vom Verteidiger oder vom Angeklagten gestellt ist - wegen Verschleppungsabsicht nur durch besonderen Beschluß in der mündlichen Verhandlung abgelehnt werden darf und daß die Begründung der Ablehnung nicht den Gründen des Urteils überlassen werden darf.
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Wollte etwa der Antragsteller nach Ablehnung des Hilfsbeweisantrags wegen Prozessverschleppung durch Beschluss (vgl. BGHSt 22, 124 ) einen Beweisantrag gleichen Inhalts und gleicher Zielrichtung anbringen, war er gehalten, zur Entkräftung des erneuten Vorwurfs, er stelle den Antrag nicht zur Wahrheitsfindung, die Gründe für die nunmehrige Antragstellung nachvollziehbar offen zu legen.

    In der Folgezeit wurde nicht mehr explizit auf Verteidigerinteressen abgestellt, sondern allgemein betont, dass der Antragsteller die Möglichkeit erhalten müsse, den Vorwurf der Verschleppungsabsicht zu entkräften oder die sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, was nur bei einer Verbescheidung des Beweisantrags vor Urteilserlass möglich sei (vgl. BGHSt 22, 124 ).

  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Dann ist der Beweisantrag grundsätzlich wie ein unbedingt gestellter Antrag zu behandeln; er ist mit einem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss zu bescheiden, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den gegen ihn erhobenen Verschleppungsvorwurf zu entkräften (vgl. BGHSt 22, 124 f.; BGH NStZ 1986, 372; StV 1990, 394; BGH NStZ 1998, 207 m. Anm. Sander).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Eine etwaige Ablehnung wegen nachgewiesener Verschleppung hätte im übrigen vor dem Urteil verkündet werden müssen, um dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, den Ablehnungsgrund zu widerlegen (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß ein vom Angeklagten oder seinem Verteidiger im Rahmen der Schlußausführungen gestellter Hilfsbeweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nicht erst in den Urteilsgründen abgelehnt werden darf, dies vielmehr in der Hauptverhandlung durch Beschluß geschehen muß, um dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, den Vorwurf, in Verschleppungsabsicht gehandelt zu haben, zu entkräften (BGHSt 22, 124).
  • OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20

    Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung;

    Das könne er z.B. dadurch tun, dass er den abgelehnten Beweisantrag mit neuer, umfassenderer oder genauerer Begründung wiederhole oder dass er mit entsprechender Begründung einen anderen Beweisantrag stelle, so dass dann das Gericht genötigt sei, sachlich auf den neuen Beweisantrag einzugehen, nämlich entweder durch Erhebung des Beweises oder durch Wahrunterstellung bestimmter für den Angeklagten günstiger Tatsachen oder aber auch durch Ablehnung aus anderen, im Gesetz vorgesehenen Gründen (vgl. schon BGH, Beschluss v. 08.05.1968, 4 StR 326/67, BGHSt 22, 124; so auch BGH, Urteil v. 26.08.1982, 4 StR 357/82, NJW 1983, 54, sowie Beschluss v. 21.08.1997, 5 StR 312/97, NStZ-RR 1998, 14; vgl. auch Senatsentscheidung v. 23.01.1979, Ss 621/78, NdsRpfl 1979, 110).
  • BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der

    In diesem Fall bedarf auch die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags eines Gerichtsbeschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO; vgl. BGHSt 22, 124; 32, 10, 13; KK-Herdegen 2. Aufl., Rdn. 49 zu § 244; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., Rdn. 44 zu § 244).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 312/97

    Bandenmäßig begangene räuberische Erpressungen - Bandenmäßig begangene

    Vielmehr muß dem Antragsteller in der Hautverhandlung Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrages notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1986, 418, 419).
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände

    Jedenfalls darf die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nicht den Gründen des Urteils überlassen werden (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    "Denn dem Antragsteller muß Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrags notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen" (BGHSt 22, 124, 125).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender

  • BGH, 06.12.1983 - 5 StR 677/83

    Verfahrensanforderungen an die Behandlung eines Hilfsbeweisantrags durch das

  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 3 Ss 271/97

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages in den Urteilsgründen wegen

  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 420/84

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und Förderung der

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

  • OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82

    Antrag auf Ortsbesichtigung ; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Beanstandung der sich im gesetzlichen Rahmen

  • OLG Köln, 06.02.1981 - 1 Ss 1069/80

    Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen

  • BGH, 05.10.1977 - 2 StR 406/77

    Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag im Rahmen einer zum Teil erfolgreichen

  • BayObLG, 30.01.1976 - 1 ObOWi 407/75

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen Verschleppungsabsicht im

  • BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht des Antragstellers

  • BGH, 18.06.1969 - 2 StR 117/69

    Rüge der mangelnden Vernehmung mehrerer Alibizeugen - Zweck der

  • LG Darmstadt, 22.07.1971 - 2 Ks 1/67

    Einzelerschiessung von Juden und Polen in 27 Fällen

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