Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.04.1968

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   BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66   

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BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66 (https://dejure.org/1968,145)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1968 - Ib ZR 43/66 (https://dejure.org/1968,145)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66 (https://dejure.org/1968,145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 1
  • NJW 1968, 1419
  • MDR 1968, 643
  • GRUR 1968, 645
  • DB 1968, 1121
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Auszug aus BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
    Auch hinsichtlich der Verwendung wissenschaftlicher Gutachten in der Werbung ist anerkannt, daß hierin dann ein Verstoß gegen § 1 UWG liegt, wenn ein Wettbewerber den Gutachter beauftragt hat und dies bei der Veröffentlichung des Gutachtens nicht gehörig erkennbar gemacht wird, wodurch der Anschein eines unabhängig zustande gekommenen Urteils eines Unbeteiligten erweckt wird, der von sich aus die Vorzüge der Ware festgestellt habe und dessen Ansicht der Verbraucher sich daher um so unbedenklicher anschließen könne (BGH GRUR 1961, 189 - Rippenstreckmetall).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
    Wenn auch das Recht der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze finden, so ist doch anerkannt, daß die "allgemeinen Gesetze" ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieser Grundrechte ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 7, 198, 209 - Lüth).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
    Soweit die Presse ein berechtigtes Interesse hat, die Öffentlichkeit über die fraglichen wettbewerblichen Tatbestände aufzuklären (vgl. hierzu BGH GRUR 1966, 633, 635 - Teppichkehrmaschine), würde ihr in solchen Fällen vielfach - zumal bei Fragen, die Fachkenntnisse voraussetzen - eine wesentliche, unter Umständen die einzige sachkundige Informationsquelle verschlossen bleiben, wenn ein Mitbewerber der Presse gegenüber schlechthin zum Schweigen verurteilt wäre, sobald andernfalls mit der Veröffentlichung von Preis- oder Warenvergleichen oder einen Mitbewerber herabsetzenden Tatsachen zu rechnen wäre.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 123/55

    Phylax-Apparate / Phylax - Apparate / Erdstrahlen

    Auszug aus BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
    Hätte diese sich infolge des Mißverhältnisses zwischen ihren Leistungen und ihren diesbezüglichen Werbebehauptungen auf eine Ebene begeben, auf der eine scharfe Kritik geradezu herausgefordert werden mußte, so müßte auch Ge hinsichtlich seiner Angaben gegenüber Frau Dr. O eine handfeste und deutliche Ausdrucksweise zugestanden werden (BGH GRUR 1957, 360, 362 f - Erdstrahlen).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
    Insoweit beanstandet die Revision mit Recht, das Berufungsgericht habe übersehen, daß die Klägerin als entgangenen Gewinn nicht verlangen könne, was sie nur unter Anwendung rechtswidriger Mittel erlangt hätte (BGH GRUR 1964, 392, 396 - Weizenkeimöl.
  • BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20

    Vorsicht Falle

    Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66, BGHZ 50, 1, 7 [juris Rn. 34] - Pelzversand; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).

    Der Bundesgerichtshof hat ein die Herabsetzung eines Mitbewerbers ausschließendes Informationsinteresse der Allgemeinheit bejaht, wenn beispielsweise ein gerichtliches Vorgehen gegen den eine schwindelhafte Werbung treibenden Mitbewerber erfolglos geblieben ist, weil dieser sich über gerichtliche Verbote hinweggesetzt hat (BGHZ 50, 1, 6 [juris Rn. 33] - Pelzversand).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Demgemäß sind Werbemaßnahmen, die sich nicht als solche, sondern als Maßnahmen scheinbar anderer, objektiverer Art darstellen, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in zahlreichen Fällen beanstandet worden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.3.1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464 f. = WRP 1962, 233 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 384 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; BGHZ 110, 278, 291 - Werbung im Programm; BGH, Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 167/92, GRUR 1994, 819, 820 = WRP 1994, 728 - Produktinformation II; BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823, 824 = WRP 1994, 816 - Preisrätselgewinnauslobung II).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß der Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch dann entfallen kann, wenn eine Beurteilung des Gesamtverhaltens ergibt, daß der Wettbewerber in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 1970, 465, 466 f. - Prämixe; Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - W.A.Z.; BGHZ 50, 1, 4 f. - Presseinformation durch Wettbewerber; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18. Rdn. 59).

    Neben dem erheblichen eigenen Interesse der Beklagten an einer Klarstellung mit dem Ziel, dem bereits eingetretenen Imageschaden und der noch fortschreitenden Schadensentwicklung zu begegnen, bestand auch ein ernsthaftes Interesse der Allgemeinheit, insbesondere der betroffenen und verunsicherten Patientinnen, so schnell und umfassend wie möglich über die Haltbarkeit der Vorwürfe der Tierschutzorganisation und die Hintergründe der Gewinnung der Präparate informiert zu werden (vgl. BGHZ 50, 1, 6 f. - Presseinformation durch Wettbewerber).

    Es ist anerkannt, daß die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 85, 248, 261 f.; BGHZ 50, 1, 5 - Presseinformation durch Wettbewerber).

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

    Gerichtsurteile zu Lasten des Konkurrenten gehen die Öffentlichkeit üblicherweise nichts an (BGH GRUR 1968, 645, 647 - Pelzversand; OLG Koblenz WRP 1989, 43; OLG Karlsruhe WRP 1989, 40; Omsels, in: Harte/Henning/Omsels, § 4 Rn. 21).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Das hier allein als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommende Interesse der Allgemeinheit an der Kostendämpfung ist ein rein wirtschaftliches Interesse; einem solchen Interesse kommt für die Frage, ob der Schutz des Mitbewerbers gegen direkte und zugleich der Abwerbung von Kunden dienende (vgl. schon RGZ 143, 362, 366, 367 f - Bromural) Anlehnung ihm gegenüber zurückzutreten hat, eine von Haus aus geringere Bedeutung zu als den Interessen der Allgemeinheit, die bislang in der Mehrzahl der Fälle zugelassener Werbevergleiche in Frage standen, nämlich insbesondere den Interessen am technischen Fortschritt (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 424 = WRP 1970, 267 Tauchkühler) und am Schutz vor Gefährdungen der persönlichen Sicherheit oder durch schwindelhafte Geschäftsmethoden (vgl. BGHZ 50, 1, 7 - Pelzversand; BGH, Urt. v. 27.11.1970 I ZR 89/68, GRUR 1971, 159, 160 = WRP 1971, 137 - Motorjacht; BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Abgesehen davon, daß schon im Hinblick auf das Redaktionsgeheimnis oft nur schwer aufgeklärt werden kann, von welcher Seite die Initiative ausgegangen ist, kann sich niemand von der Verantwortung für eine Presseinformation bereits dadurch freizeichnen, daß er sich nicht dazu gedrängt hat, sondern ohne sein Zutun um sie gebeten worden ist (BGH GRUR 1968, 645, 646 - Pelzversand, insoweit nicht in BGHZ 50, 1).

    Vielmehr hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die vorbezeichnete "Weizenkeimöl" - Entscheidung bezogen und nicht in Zweifel gezogen, daß die Zurechenbarkeit des eingetretenen Erfolgs eine Frage der konkreten Fallgestaltung mit ihren maßgebenden Begleitumständen ist; eine Haftung des Informanten für jede Presseveröffentlichung, deren vorherige Überprüfung er sich nicht vorbehalten hat, ist dort nicht ausgesprochen worden, wenngleich auch darauf hingewiesen worden ist, daß bei der Tagespresse häufig mit Ungenauigkeiten oder Verallgemeinerungen der gegebenen Information gerechnet werden müsse (vgl. auch BGHZ 50, 1, 7, 8 - Pelzversand).

    Wenn auch bei einem Vorgehen zu Zwecken des Wettbewerbs teilweise sehr enge Maßstäbe angelegt werden müssen (vgl. BGHZ 50, 1, 5 - Persianer-Stückemäntel BGH GRUR 1964, 329, 394 - Weizenkeimöl), so kann doch nicht von dem Erfordernis einer adäquaten Verursachung abgesehen werden (vgl. BGH aaO).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Darüber hinaus ist zu bedenken, daß nicht allein die Feststellung, daß der redaktionelle Beitrag Werbung enthält, diesen dem wettbewerbsrechtlichen Unwerturteil verbotswidriger getarnter Werbung unterwirft, sondern eine solche Beurteilung nur gerechtfertigt sein kann, wenn - in Wettbewerbsförderungsabsicht (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie) - der redaktionelle Beitrag das Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend darstellt (vgl. BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Der Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs liegt in einem solchen Fall - auch ohne daß der Beitrag gegen Entgelt geschaltet oder in Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung für das genannte Produkt stehen muß - darin begründet, daß der Verkehr dem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beimißt als entsprechenden, ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (vgl. BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rdn. 36; Fuchs, GRUR 1988, 736).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Ist dies nicht der Fall, sondern steht die sachliche Unterrichtung im Vordergrund und erscheint eine unvermeidlich damit verbundene Werbewirkung nur als Nebenfolge, die im Interesse der allgemeinen Informationsfreiheit der Presse hinzunehmen ist (vgl. BGHZ 50, 1, 4 f. [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand), so liegt eine Wirtschaftswerbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes nicht vor (vgl. Doepner a.a.O. § 1 Rdnr. 18 und 19).
  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

    Auch wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß in Ausnahmefällen wegen eines ungewöhnlich dringenden Informationsbedürfnisses weitere, über die ausdrücklichen gesetzlichen Einschränkungen hinausgehende Beschränkungen der urheberrechtlichen Befugnisse in Betracht kommen können (vgl. BVerfGE 35, 202, 223 f.; BGH Urt. v. 10.1.1968 - Ib ZR 43/66 = GRUR 1968, 645, 648 - Pelzversand; KG, Schulze KGZ 48,S. 6 f.), so sind jedenfalls, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß angenommen hat, die dafür erforderlichen besonderen Umstände hier nicht gegeben.
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 167/92

    Produktinformation II - Getarnte Werbung

  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

  • OLG Köln, 28.10.1983 - 6 U 156/83

    Eilbedürftigkeit im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 189/08

    Anwendbarkeit deutschen Wettbewerbsrechts auf eine durch ein US-amerikanisches

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 20 U 58/19

    Anspruch auf Unterlassung einer nicht anonymisierten Berichterstattung über ein

  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 222/81

    Wettbewerbswidrigkeit einer Äußerung über einen Mitbewerber - Untersagung einer

  • OLG Zweibrücken, 15.01.1999 - 2 U 34/98

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung für Ballonfahrten ohne behördliche Genehmigung

  • OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 473/94

    Haftung eines Störers im Wettbewerbsrecht

  • OLG Hamburg, 22.02.1996 - 3 U 49/95

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Darstellung von Werbeanzeigen und Waren in

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 17/87

    Wettbewerbsrechtliche Schutzrechte i.R.d. Herstellung und des Vertriebs von

  • OLG Stuttgart, 01.02.1991 - 2 U 255/90

    Anspruch gegen einen Vertreiber von Hörgeräten auf Untersagung von Behauptungen

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 107/79

    Zulässigkeit von vergleichender Werbung - Voraussetzungen für das Vorliegen von

  • BGH, 27.11.1970 - I ZR 89/68

    Motoryacht

  • OLG Hamburg, 18.09.1997 - 3 U 202/96

    Zulässigkeit der Berichterstattung über ein Firmenjubiläum in einer

  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 79/94

    Voraussetzungen des Einstehens für eine vergleichende oder sittenwidrige

  • OLG München, 08.03.1990 - 29 U 4414/89
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66   

Zitiervorschläge
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BGH, Entscheidung vom 29. April 1968 - VII ZR 8/66 (https://dejure.org/1968,658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs eines gekündigten Handelsvertreters - Eindeutige Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - Vorbehalt der Geltendmachung des Anspruchs ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 86
  • NJW 1968, 1419
  • MDR 1968, 655
  • DB 1968, 1060
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.12.1959 - 2 W 1864/59

    Geltendmachung des AA des HV

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66
    Auch der Bundesgerichtshof hat schon ausgesprochen, daß die Geltendmachung des Anspruchs zwar an keine besondere Form gebunden ist, daß der Anspruch auch innerhalb der Frist nicht beziffert zu werden braucht, daß er aber eindeutig geltend gemacht werden muß (vgl. BGH in NJW 1958 S. 23 und die Urteile des erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 VII ZR 49/61 in BB 1962 S. 1101 sowie vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/6 [insoweit in IM Nr. 5 zu § 87 c HGB nicht abgedruckt]; ebenso Kammergericht in NJW 1960 S. 631 und Schröder, Recht der Handelsvertreter.

    Wie das Kammergericht in NJW 1960 S. 631 zutreffend bemerkt hat, wird die Frist auch dadurch gewahrt, daß der Handelsvertreter schon in seiner Erwiderung auf das Kündigungsschreiben des Unternehmers, in der er sich in erster Linie gegen die Kündigung wendet, sich den Ausgleichsanspruch vorbehält für den Fall, daß der Unternehmer auf seiner Kündigung bestehen bleibt.

  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66
    Der erkennende Senat hat in BGHZ 40, 13, 18 [BGH 12.06.1963 - VII ZR 272/61] ausgesprochen, daß der Handelsvertreter auch schon in seinem eigenen Kündigungsschreiben den Ausgleichsanspruch geltend machen und damit der Vorschrift des § 89 b Abs. 4 Satz 2 HGB genüge tun kann.
  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 49/61

    AA des HV, Unternehmervorteile, Betriebsveräußerung, nachvertragliche

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66
    Auch der Bundesgerichtshof hat schon ausgesprochen, daß die Geltendmachung des Anspruchs zwar an keine besondere Form gebunden ist, daß der Anspruch auch innerhalb der Frist nicht beziffert zu werden braucht, daß er aber eindeutig geltend gemacht werden muß (vgl. BGH in NJW 1958 S. 23 und die Urteile des erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 VII ZR 49/61 in BB 1962 S. 1101 sowie vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/6 [insoweit in IM Nr. 5 zu § 87 c HGB nicht abgedruckt]; ebenso Kammergericht in NJW 1960 S. 631 und Schröder, Recht der Handelsvertreter.
  • BGH, 28.10.1957 - II ZR 49/56

    Bemessung des AA des HV, Provisionsverluste im Hinblick auf Bezirksprovisionen,

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66
    Auch der Bundesgerichtshof hat schon ausgesprochen, daß die Geltendmachung des Anspruchs zwar an keine besondere Form gebunden ist, daß der Anspruch auch innerhalb der Frist nicht beziffert zu werden braucht, daß er aber eindeutig geltend gemacht werden muß (vgl. BGH in NJW 1958 S. 23 und die Urteile des erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 VII ZR 49/61 in BB 1962 S. 1101 sowie vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/6 [insoweit in IM Nr. 5 zu § 87 c HGB nicht abgedruckt]; ebenso Kammergericht in NJW 1960 S. 631 und Schröder, Recht der Handelsvertreter.
  • BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15

    Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem

    Das gilt insbesondere auch für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1968 - VII ZR 8/66, BGHZ 50, 86, 87 ff., juris Rn. 10 ff., zur Auslegung).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 19 U 143/13

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Freistellung des

    Eine Bezifferung des Anspruchs war noch nicht erforderlich (Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Auflage, § 89 b Rz 77; BGH, Urt. v. 29.04.1968 - VII ZR 8/66, NJW 1968, 1419).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01

    Anmeldung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters

    Insoweit hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß der Ausgleichsanspruch auch mündlich und im Zusammenhang mit der Kündigung bereits vor der tatsächlichen und rechtlichen Beendigung des Vertrages angemeldet werden kann (vgl. BGHZ 50, 86, 88 bzw. 89).
  • BGH, 23.10.1996 - VIII ZR 16/96

    Höhe des Ausgleichsanspruchs; Berücksichtigung von Überhangprovisionen

    Außerdem weist die Revision zu Recht darauf hin, daß es für die Geltendmachung des Ausgleichs innerhalb der Jahresfrist keiner Bezifferung des Anspruchs bedarf (BGHZ 50, 86, 88).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 16 U 217/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs für

    Nicht erforderlich ist, dass er den Anspruch als solchen bezeichnet, beziffert oder begründet (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Auflage, § 89 b Rz. 71 unter Bezug auf BGH, Urteil vom 29.04.1968 - VII ZR 8/66, NJW 1968, S. 1419).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2004 - 16 U 8/03

    Zeitpunkt der Beendigung eines Handelsvertretervertrages als maßgeblicher

    Die fristgerechte Anmeldung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB kann auch schon vor dem tatsächlichen Vertragsende erfolgen, insbesondere im Schriftverkehr oder in Verhandlungen der Vertragsparteien über die Wirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen (vgl. BGHZ 40, 13, 18; BGHZ 50, 86, 89; KG NJW 1960, 631).
  • BGH, 22.09.1969 - VII ZR 103/67

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses - Geltendmachung

    Der erkennende Senat hat inzwischen in seinem Urteil vom 29. April 1968 BGHZ 50, 86 unter Anführung der dazu in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen die Grundsätze für die Anwendung des § 89 b Abs. 4 Satz 2 HGB dargestellt.

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil BGHZ 50, 86 zum Ausdruck gebracht, bei Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses komme regelmäßig der Frage, ob der Handelsvertreter eine Ausgleichszahlung verlangen könne, die Hauptbedeutung zu.

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des

    Die Vorschrift des § 89 b Abs. 4 Satz 2 HGB bezweckt, dem Unternehmer alsbald Klarheit zu verschaffen, ob der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch geltend macht (vgl. BGH NJW 58, 23; BGHZ 50, 86, 88); dazu genügt, daß der Handelsvertreter seinen Anspruch dem Unternehmer gegenüber eindeutig und unmißverständlich anmeldet; die Geltendmachung ist an keine besondere Form gebunden; es bedarf auch innerhalb der Frist keiner Bezifferung des Anspruchs (vgl. BGHZ 50, 86, 88); die Erklärung muß auch nicht die Gesetzesworte enthalten.
  • BGH, 16.03.1970 - VII ZR 125/68

    Anerkennung französischer Urteile

    Mit Recht hat es in dem Schreiben eine hinreichend eindeutige Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs, wie sie der erkennende Senat auch in dem Urteil BGHZ 50, 86, 88 f [BGH 18.04.1968 - VII ZR 8/66]ür erforderlich erklärt hat, vermißt und dabei dem Umstand Bedeutung beigemessen, daß die Beklagte eine französische Firma ist, von der keine näheren Kenntnisse des deutschen Handelsrechts zu erwarten sind.
  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 203/70

    Verstoß eines Treuhandvertrages gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBeratG) -

    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts - Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages - entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 36, 321; 37, 258 [BGH 25.06.1962 - AnwZ B 5/62]; 50, 90 [BGH 18.04.1968 - VII ZR 8/66]; vgl. auch BGHZ 48, 12, 19 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; BGH LM Nr. 19 zu § 1 RBerG).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 68/70

    Antrag auf Rechenschaftslegung über die Einziehung von Forderungen -

  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 145/67

    Auslegung einer Vertragsklausel als Lieferverpflichtung - Rechtsfolgen einer

  • BGH, 30.01.1969 - VII ZR 190/66

    Dauer eines Vertrages als nicht vom Umfang einer Gegenleistung abhängiges

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