Rechtsprechung
   LG Ansbach, 26.04.1968 - 1 S 23/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1144
LG Ansbach, 26.04.1968 - 1 S 23/68 (https://dejure.org/1968,1144)
LG Ansbach, Entscheidung vom 26.04.1968 - 1 S 23/68 (https://dejure.org/1968,1144)
LG Ansbach, Entscheidung vom 26. April 1968 - 1 S 23/68 (https://dejure.org/1968,1144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 18.04.1977 - 8 W 173/76

    Haftung eines gemeinsam beauftragten Anwalts durch Streitgenossen als

    In der Lit. wurden hiergegen jedoch gewichtige Bedenken geltend gemacht (Eg. Schneider, JurBüro 1969, 351, 942;.Rpfleger 1971, 165; Lang, Rpfleger 1969, 229; NJW 1970, 408), in der Rechtsprechung hat das KG an der früheren Auffassung festgehalten (NJW 1964, 357 m. zahlreichen Hinweisen; 1972, 2045), obsiegende Streitgenossen, die zusammen mit einem unterliegenden nur von einem Anwalt vertreten worden seien, könnten grundsätzlich nur den auf ihre Person entfallenden Kostenanteil erstattet verlangen, es sei denn, sie hätten effektiv mehr gezahlt oder sie müßten notgedrungen mehr zahlen (vgl. auch. OLG Karlsruhe, 9. ZS., NJW 1968, 1479; OLG Nürnberg, NJW 1975, 2346; sowie aus der Lit. z.B. Bauknecht, NJW 1954, 415).

    Aus diesen Erwägungen ist der Schluß zu ziehen, daß der siegreiche Streitgenosse, der die Erstattung eines höheren Kostenbetrages verlangt als den anteiligen Betrag, glaubhaft machen muß ( § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO ), daß er den betreffenden Betrag, für den er gesamtschuldnerisch haftet, bezahlt hat oder bezahlen muß (ebenso OLG Karlsruhe, NJW 1968, 1479 [OLG Karlsruhe 09.05.1968 - 9 W 7/68] ; OLG Nürnberg, NJW 1975, 2346; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 34. Aufl. 1976, § 100 Anm. 6 A; Lauterbach/Hartmann, Kostengesetze, 18. Aufl. 1976, BRAGebO § 6 Anm. 5 B), d.h. daß ihm die erwähnten Kosten entstanden sind.

  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Angesichts der erheblichen Gefahren, die für die Friedhofsbesucher, insbesondere auch für die sich auf dem Friedhof aufhaltenden Kinder, von einem umstürzenden Grabstein ausgehen können, und bei der nicht geringen diesbezüglichen Unfallhäufigkeit (vgl. LG Ansbach, NJW 1968, 1479; Müller-Hannemann, MDR 1975, 796; BGH, NJW 1977, 1392, 1393), ist bei den sich im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherung ergebenden Pflichten ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, NJW 1971, 2308, 2309).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht