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   BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66   

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BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des Pfändungsschuldners - Personenidentität zwischen Pfändungsgläubiger und Pfändungsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2059
  • NJW 1968, 2061
  • MDR 1968, 831
  • MDR 1968, 913
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 21.07.1938 - V 19/38

    1. Zur entsprechenden Anwendung des § 2039 BGB. 2. Zur Rechtskraftwirkung des

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    So kann im Fall der Pfändung und Überweisung einer Forderung diese gegen den Drittschuldner zwar in erster Linie vom Pfändungsgläubiger geltend gemacht werden, wie es dem Sinn der Vollstreckungsmaßnahme entspricht; doch ist dazu nach, der Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, auch, der Pfändungsschuldner derart in der Lage, daß er die Leistung nicht an sich selbst, sondern an den Pfändungsgläubiger verlangt (RGZ 83, 116, 118/119; 158, 40, 42/43; JW 1935 a.a.O.).

    Nach allem blieb die Beklagte trotz der Erbteilspfändung zum Eintreiben der Nachlaßforderung gegen die Klägerin nach § 2039 BGB sachlich legitimiert (ebenso für einen ähnlichen Fall RGZ 158, 40, 42/3).

  • RG, 26.09.1913 - III 249/13

    Wirkt das Urteil im Rechtsstreite zwischen Pfändungspfandgläubiger und

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    So kann im Fall der Pfändung und Überweisung einer Forderung diese gegen den Drittschuldner zwar in erster Linie vom Pfändungsgläubiger geltend gemacht werden, wie es dem Sinn der Vollstreckungsmaßnahme entspricht; doch ist dazu nach, der Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, auch, der Pfändungsschuldner derart in der Lage, daß er die Leistung nicht an sich selbst, sondern an den Pfändungsgläubiger verlangt (RGZ 83, 116, 118/119; 158, 40, 42/43; JW 1935 a.a.O.).
  • RG, 09.10.1905 - I 122/05

    Versteigerung eines Wechsels auf Grund des § 844 Z.P.O.

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • RG, 25.06.1924 - I 282/23

    1. In welcher Weise, insbesondere mit welcher Genauigkeit ist die gepfändete

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64

    Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Das Ergebnis ist insoweit ähnlich wie nach § 1276 EGB (insbesondere Absatz 2) beim rechtsgeschäftlichen Pfandrecht (die dort betrittene bloß relative Wirkung des Verbots - vgl. einerseits BayObLG NJW 1959, 1780, 1781 zu 1 b; andererseits Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O. § 829 VI 1 - ist beim Pfändungspfandrecht nach § 135 BGB unproblematisch, BayObLG und Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O.; vgl. auch. Urteil vom 26. Oktober 1966, VIII ZR 283/64 NJW 67, 200, 201 zu 2 b).
  • RG, 30.06.1913 - VI 123/13

    Verpfändung eines Erbanteils

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1258 BGB, der über § 1273 Abs. 2 BGB auf die Verpfändung eines Erbteils entsprechend angewendet wird (RGZ 83, 27, 30; 84, 395, 396/397) und nach dessen Abs. 1 der Pfandgläubiger anstelle des Verpfänders die Verwaltungsbefugnisse in der Gemeinschaft ausübt.
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Daß in vorliegenden Fall durch das Vorgehen der beklagten Miterbin ein Nachteil in Bezug auf das Nachlaßvermögen entstehen könnte, wie die Revision behauptet, ist weder von ihr dargelegt noch sonst erkennbar; der von ihr genannte Entscheidungsfall NJW 1963, 641 (BGH Urteil vom 10. Januar 1963, II ZR 95/61) ist ganz anders gelagert und ergibt für die Beurteilung des vorliegenden Falles nichts.
  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Und bei der späteren Erbauseinandersetzung erlangt der Pfändungsgläubiger anerkanntermaßen an den seinem Pfändungsschuldner dabei zugeteilten Nachlaßgegenständen, also auch an einem etwa von jenem Hinterlegungsbetrag zugewiesenen Teilbetrag im Weg der Surrogation wiederum ein Pfandrecht (RGZ 60, 126, 133).
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • RG, 25.04.1914 - V 115/14

    Pfandrecht an einem Erbanteil

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1258 BGB, der über § 1273 Abs. 2 BGB auf die Verpfändung eines Erbteils entsprechend angewendet wird (RGZ 83, 27, 30; 84, 395, 396/397) und nach dessen Abs. 1 der Pfandgläubiger anstelle des Verpfänders die Verwaltungsbefugnisse in der Gemeinschaft ausübt.
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

  • BGH, 10.06.1959 - IV ZA 24/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Dies ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass der Pfändungsschuldner keine das Pfändungspfandrecht beeinträchtigenden Verfügungen treffen kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist (vgl. RGZ 57, 358, 363 f; RG, JW 1938, 2399, 2400), sofern nicht Aufrechnungsverbote (vgl. § 393 BGB) entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; vom 24. Juni 1985 - III ZR 219/83, BGHZ 95, 109, 115; vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 33).

    Sie durfte ihn nach § 265 Abs. 2 ZPO in eigenem Namen zu Ende führen, hätte aber ihren Antrag auf Leistung an den Drittschuldner und Vollstreckungsgläubiger, den hiesigen Kläger, umstellen und beantragen müssen, den Kläger zu verurteilen, den besagten Geldbetrag an sich zu zahlen (RG, JW 1938, 2399, 2400; vgl. für den Drittschuldnerprozess im Übrigen BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO Rn. 6).

    Soweit der Kläger die im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. Juli 2006 festgesetzten 2.611,39 EUR noch nicht vollständig beglichen hat und die Bevollmächtigten der Wohnungskäuferin deswegen und wegen anderer titulierter Forderungen den Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Beklagten haben pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, konnte der Beklagte allerdings nicht mehr zur Zahlung an den Kläger verurteilt werden (BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO, § 835 Rn. 6).

  • BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72

    Kostenstreitwert bei Aufrechnung

    Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.

    Das gilt in erster Linie von § 22 Satz 1 GKG, auf den sich der Beschluß BGH V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 (= NJW 1968, 2061) stützt.

    Wie groß dieser Vorteil ist, ist eindruckvoll deutlich geworden, seitdem die Instanzgerichte - dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) folgend - zunehmend bei der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip auch für die Berechnung des Kostenstreitwerts anwandten.

    Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).

    Nach der amtlichen Begründung entspringt dieser Gesetzesvorschlag dem "Bestreben nach möglichst einfachen Regelungen"; die im Anschluß an die BGH-Entscheidung vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) vorgedrungene Auffassung, daß Aufrechnungsforderungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollten, führe zu einer Reihe gesetzlich zu klärender Fragen, deren Regelung "eine erhebliche Kompliziertheit" ergebe.

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96

    Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk

    (1) Die Eintragung der Beteiligten zu 1 aufgrund der Auflassung vom 24.8.1994 und der Abtretung der Rechte aus dieser Auflassung am 21.9.1995 hätte für sich genommen nicht zum Erlöschen des Pfändungspfandrechs geführt, auch wenn die Abtretung trotz der Pfändung des Anspruchs wirksam gewesen ist (vgl. BGH NJW 1968, 2059 f.; Stein-Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. Rn. 90, Zöller/Stöber ZPO 19. Aufl. Rn. 18, jeweils zu § 829).
  • OLG München, 08.11.2016 - 34 Sch 11/15

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs

    Die Durchsetzung eines derartigen Hilfsanspruchs kann ersichtlich nicht ein bestehendes Pfändungspfandrecht beeinträchtigen; insoweit ist der Schuldner an der Geltendmachung nicht gehindert (siehe BGH NJW 1968, 2059/2060).
  • BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70

    Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

    In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1969 - 5 W 15/69
    Die Grundsätze, die der BGH bei einer Hilfsaufrechnung für die Feststellung des Beschwerdewerts im Rechtsmittelzug aufgestellt hat (Vergleiche BGH 1967-06-01 II ZR 130/65 = BGHZ 48, 212; BGH 1967-10-25 V ZR 29/66 = MDR 1968, 139; BGH 1968-07-12 V ZR 29/66 = MDR 1968, 831), finden - jedenfalls dann, wenn das Gericht über die Aufrechnungsforderung eine Entscheidung getroffen hat - auch für die Berechnung des Gebührenstreitwerts im ersten Rechtszug Anwendung.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,485
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Grenzregelung - Anordnung des Austausches zweier Grundstücke - Zulässigkeit einer Revision in Baulandsachen - Vorliegen einer Beschwer von mehr als 15.000 DM

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 291
  • NJW 1968, 2059
  • MDR 1968, 909
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57

    Auswahl und Gutachten des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67
    Denn bei dem allem geht es um Sonderinteressen eines Beteiligten - die Revisionsbegründung spricht auf Bl. 3 selbst von der besonderem Bedeutung der Teilfläche für die Beteiligte zu 3) -, das sich in einem planmäßigen Aufkauf des Terrains und der Errichtung des Europa-Centers einschließlich eines Parkhauses niederschlug (vgl. Urteil vom 6. November 1958 - III ZR 147/57 -, insoweit in BGHZ 28, 302 nicht veröffentlicht) und bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer acht zu lassen ist.

    Soweit die Revision auf einen Erfahrungssatz des Inhalts hinweist, daß bei Arrondierungen der zuletzt zu erwerbende Grundstücksteil stets der teuerste sei, weil er bereits an den Wertsteigerungen teilnehme, die durch den Ankauf von größeren Grundstücksflächen eingetreten seien, so verweist sie damit auf einen Erfahrungssatz, der in dem Rechtsstreit III ZR 147/57 von der damaligen Revisionsführerin, die auf Zahlung von Enteignungsentschädigungsleistungen in Anspruch genommen worden war, als Beweis dafür vorgetragen war, daß der Verkehrswert hinter diesem "letzten Kaufpreis" zurückbliche.

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 199/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67
    Grundsätzlich ist, wie der Senat in BGHZ 48, 200 [BGH 13.07.1967 - III ZR 199/66] ausgeführt hat, in Baulandsachen nach den über § 161 BBauG entsprechend anwendbaren Bestimmungen in §§ 3, 511 a Abs. 2, § 546 Abs. 3 ZPO der Streit- und der Beschwerdewert nach freiem Ermessen festzusetzen.

    Auch das Urteil des Senats in BGHZ 48, 200 [BGH 13.07.1967 - III ZR 199/66] betrifft eine von der vorliegenden verschiedene Fallgestaltung.

  • BGH, 16.09.1963 - III ZR 109/62

    Streitwert: Beschwer - Grundstück - Bauland - Enteignung - Teilfläche

    Auszug aus BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67
    Der Wert der Revision bemißt sich daher, ebenso wie der wert einer Revision, die sich gegen die Enteignung einer Teilfläche aus einem Grundstück richtet, nach dem - objektiven - Verkehrswert der Teilfläche zur Zeit der Einlegung der Revision, hier mithin nach dem Verkehrswert, den die rund 6 qm zur Zeit der Einlegung der Revision (22. Mai 1967) hatten, eben jene rund 6 qm, die der Revisionsführer im Wege des Flächenaustausches abgeben soll (§ 161 BBauG, §§ 546, 6, 4 ZPO; Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - NJW 1963, 2173 und 30. September 1963 - III ZR 74/63-).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 74/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67
    Der Wert der Revision bemißt sich daher, ebenso wie der wert einer Revision, die sich gegen die Enteignung einer Teilfläche aus einem Grundstück richtet, nach dem - objektiven - Verkehrswert der Teilfläche zur Zeit der Einlegung der Revision, hier mithin nach dem Verkehrswert, den die rund 6 qm zur Zeit der Einlegung der Revision (22. Mai 1967) hatten, eben jene rund 6 qm, die der Revisionsführer im Wege des Flächenaustausches abgeben soll (§ 161 BBauG, §§ 546, 6, 4 ZPO; Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - NJW 1963, 2173 und 30. September 1963 - III ZR 74/63-).
  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67
    Wenn der Senat in BGHZ 49, 317 den Wert des Beschwerdegegenstandes einer Berufung oder Revision, mit der ein oder mehrere Grundstückseigentümer die in einem Umlegungsbeschluß angeordnete Einbeziehung ihres Grundbesitzes in ein Umlegungsverfahren anfechten, nicht unter Heranziehung von § 6, sondern gemäß § 3 ZPO nach freien Ermessen, allerdings dieses am Wert des Grundstücks ausgerichtet, mit 20 % des Viertes des Grund und Bodens bemessen hat, so ist dabei von wesentlichem Gewicht die Überlegung: Der Umlegungsbeschluß stellt nur die Einleitung der Umlegung dar (§ 47 BBauG); erst der Vollzug des Umlegungsverfahrens (§ 66 d.Ges.) ergibt, ob ein Eigentumswechsel und ein Austausch an den in die Umlegung eingezogenen Flächen eintritt.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grunde hierfür wiederholt den (objektiven) Verkehrswert als geeigneten Maßstab für den zu bestimmenden Streitwert angesehen (vgl. BGHZ 49, 317 [BGH 22.02.1968 - III ZR 140/66]; 50, 291 [BGH 01.07.1968 - III ZR 88/67]; vgl. auch OLG Bremen JurB 1985, 764; a.A. Bay. VGH BayVBl. 1984, ).
  • BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04

    Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines

    Darauf, ob die Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren stets beteiligt werden muß (vgl. Senatsbeschluß vom 8. April 1965 - III ZB 2/65 - VersR 1965, 618 zur Beteiligung der Gemeinde im "gerichtlichen Enteignungsverfahren"; siehe auch Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67 - WM 1968, 1107, 1108 ; bejahend Stang in Schrödter BauGB 6. Aufl. § 222 Rn. 2; Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB § 222 [Stand: Februar 2004] Rn. 13; a.A. Porger in Berliner Kommentar zum BauGB 3. Aufl. § 222 [Stand: August 2002] Rn. 2), kommt es nicht an.
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

    Diese Auffassung stimmt im Grundsatz mit der Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs überein (vgl. BGHZ 49, 317 ; 50, 291 ; vgl. auch OLG Bremen JurBüro 1985, 763 ; a.A. BayVGH, BayVBl. 1984, 507).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 93/14

    Orientierung einer Streitwertfestsetzung nach dem Interesse an der vorläufigen

    Im Falle der Enteignung der Teilfläche wäre der Wert nach der Rechtsprechung des Senats mit dem vollen Grundstückswert, nicht aber danach zu bemessen, welcher wirtschaftliche Wert sich unter Berücksichtigung von Sonderinteressen eines Beteiligten (wie Arrondierung eines größeren Grundstückskomplexes, verbesserte Straßenführung etc.) ergibt (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67, BGHZ 50, 291, 295 f).
  • BGH, 30.09.1999 - III ZB 48/99

    Streitwert bei Enteignung einer imWohnungseigentum stehenden Fläche

    Dieser ist, wie das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, regelmäßig mit dem Wert der enteigneten Fläche zu bewerten (vgl. Senatsurteil BGHZ 50, 291, 293).
  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68

    Streitwert im Umlegungsverfahren

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  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 133/18

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Zahlung einer Entschädigung wegen Enteignung

    Bei der Bemessung des Streitwerts ist zwar - wie die Beteiligte zu 1 im Ausgangspunkt zu Recht vorbringt - grundsätzlich von dem (Verkehrs-)Wert der enteigneten (Teil-)Fläche auszugehen (Senat, Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67, BGHZ 50, 291, 293 und Beschlüsse vom 5. November 1962 - III ZR 35/62, NJW 1962, 2295; vom 16. September 1963 - III ZR 109/62, NJW 1963, 2173 sowie vom 30. September 1999 aaO).
  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

    Auch der Bundesgerichtshof hat ebenfalls wiederholt den (objektiven) Verkehrswert als geeigneten Maßstab für den zu bestimmenden Streitwert angesehen (vgl. BGHZ 49, 317 [318 ff.]; 50, 291 [293, 295]; vgl. auch OLG Bremen JurBüro 1985, 763 ; a.A. BayVGH BayVBl. 1984, 507).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13

    Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Feststellung der Eigentümerschaft bzgl.

    a) Es ist im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer des Klägers, der die Feststellung eines bestimmten Grenzverlaufs begehrt, im Fall der Klageabweisung nach dem objektiven Verkehrswert der streitigen Grundstücksfläche bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67, BGHZ 50, 291, 293 ff.).
  • OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98

    Streitwert: Baulandverfahren - Umlegung - Enteignung

    In gleicher Weise hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 50, 291 den Wert des Beschwerdegegenstandes eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, der sich gegen die Zulässigkeit einer Grenzregelung richtete, nach dem Wert der Teilfläche bestimmt, die der Rechtsmittelführer im Wege des Flächenaustausches oder einer einseitigen Zuteilung an einen anderen Eigentümer verlieren soll.
  • BVerwG, 17.12.1985 - 4 C 76.84

    Bemessung des Streitwerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anerkennung

  • BGH, 01.12.1977 - III ZR 139/77

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einer Berufung oder Revision -

  • OLG Celle, 12.10.1994 - 4 W (Baul) 175/94

    Streitwert: Baulandverfahren - Umlegung

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