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   LG Stuttgart, 01.08.1968 - 17 O 202/68   

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LG Stuttgart, 01.08.1968 - 17 O 202/68 (https://dejure.org/1968,2458)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.1968 - 17 O 202/68 (https://dejure.org/1968,2458)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 1968 - 17 O 202/68 (https://dejure.org/1968,2458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2112
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 16.07.2002 - 5 U 250/01

    Beschränkte Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung

    Der Senat schließt sich der vorherrschenden Auffassung an, dass auch einstweiligen Verfügungen eine (beschränkte) Rechtskraftwirkung zukommt, die sich darin äußert, dass die Erneuerung eines abgelehnten Gesuchs unzulässig ist, wenn es auf Tatsachen gestützt wird, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Erstverfahren entstanden waren (KG MDR 1979, 64; OLG Frankfurt NJW 1968, 2112, 2113; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 1997, § 74 III 1 a, S. 1000; Musielak/Huber, 3. Aufl. 2002, § 922 ZPO Rn. 11; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl. 1996, vor § 916 ZPO Rn. 15; MünchKommZPO/Heinze, 2. Aufl. 2001, Vor § 916 ZPO Rn. 52; Thomas/Putzo, 24. Aufl. 2002, § 922 ZPO Rn. 8 ff. u. a.).
  • OLG München, 04.04.1986 - 21 U 5833/85

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Aufhebungsantrag; Verzicht auf die Rechte aus

    Der Senat bejaht das Rechtsschutzbedürfnis gleichwohl auf Grund von Erwägungen in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 68, 2112 ff).
  • OLG München, 19.01.2022 - 13 U 7646/21

    Dinglicher Arrest im Wirecard-Skandal

    Der Sonderfall, dass der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Arrest einschließlich der Rechte aus der Kostenentscheidung verzichtet und Titel ausgehändigt hat (MüKo/Drescher, a. a. O., § 927 Rn. 11; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1968, 2112, 2114), liegt hier nicht vor.
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