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   BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68   

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BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68 (https://dejure.org/1968,1658)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1968 - 3 StR 16/68 (https://dejure.org/1968,1658)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1968 - 3 StR 16/68 (https://dejure.org/1968,1658)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68
    In der Entscheidung BGHSt 9, 1, 2 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55] hat der Bundesgerichtshof (im Zusammenhang mit § 246 a StPO) darauf hingewiesen, daß die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt, ebenso wie die Sicherungsverwahrung, im Gegensatz zu anderen Maßnahmen der Sicherung und Besserung, ihrer Dauer nach nicht begrenzt ist (§ 42 f Abs. 1, 3 StGB), so daß sie für das fernere Leben gerade eines jungen Menschen von einschneidender, vielleicht schlechthin entscheidender Bedeutung werden kann.

    "Infolgedessen hat das Gericht die Voraussetzungen dieser Sicherungsmaßregel mit besonderer Sorgfalt zu prüfen" (BGHSt 9, 3 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).

  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68
    Bereits in der Entscheidung NJW 1951 S. 450 Nr. 23 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, die Frage einer Anordnung nach § 42 b StGB bedürfe stets und ganz besonders bei Jugendlichen einer eingehenden und sorgfältigen Prüfung.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 584/01

    Verfahrensrüge; Gelegenheit zur Untersuchung (medizinischer Sachverständiger)

    Trotz dieses Wortlautes wird die genannte Vorschrift in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 9, 1; BGHR StPO § 246a Satz 1 Untersuchung 1; BGH NJW 1968, 2298; BGH NStZ 2000, 215; vgl. schon RGSt 68, 198 und 327; 69, 129) und im Schrifttum (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 246a Rdn. 9; Herdegen in KK 4. Aufl. § 246a Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 246a Rdn. 3; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 1829) einhellig dahin verstanden, daß in den genannten Fällen dem Sachverständigen Gelegenheit zur Untersuchung gegeben werden muß.
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Grundsätzlich kann es eine Aufklärungsrüge begründen, wenn der Sachverständige den Angeklagten vor der Gutachtenerstattung nicht oder nicht ausreichend untersucht hat (BGH NJW 1968, 2298; Meier in AK-StPO § 246 a Rdn. 4).
  • BVerwG, 24.07.1981 - 2 B 33.80

    Verletzungen der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Formelle Anforderungen an die

    Weiter spricht die Beschwerde unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1968 - 3 StR 16/68 - (NJW 1968, 2298) die Frage an, ob bei Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht das Verwaltungsstreitverfahren an einem wesentlichen Mangel leide.
  • BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80

    Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung des Täters in

    Diese Pflicht hat das Landgericht aber - wie ausgeführt - im vorliegenden, von dem der Entscheidung des BGH in NJW 1968, 2298 zugrunde liegenden Sachverhalt abweichenden Fall nicht verletzt.
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