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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65   

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https://dejure.org/1968,156
BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65 (https://dejure.org/1968,156)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1968 - IV C 56.65 (https://dejure.org/1968,156)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1968 - IV C 56.65 (https://dejure.org/1968,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Errichtung einer Kleingarage an der Nachbargrenze - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor rechtswidrig versagter Baugenemigung [hier: Bauwichgarage]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2350
  • DÖV 1969, 146
  • JR 1969, 276
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65
    Die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Berufungsgerichts sind für unwirksam zu erklären (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht in der Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB von dem Beschluß des Senats vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - (NJW 1968, 2350) ab.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Ein solcher Anspruch wäre anzunehmen, wenn dem Kläger der beantragte Bauvorbescheid vor Inkrafttreten der BauNVO 1990 zu Unrecht vorenthalten worden wäre und nachträglich keine Umstände eingetreten sind, die eine Ermessensausübung zuungunsten des Klägers rechtfertigen können; denn in diesem Fall wäre das der Beklagten in § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 eingeräumte Ermessen aufgrund der rechtswidrigen Ablehnung der Bauvoranfrage und der sie als Folge ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns treffenden Folgenbeseitigungalast in der Weise gebunden, daß sie den Bauvorbescheid erteilen müßte und jede andere Ermessensausübung fehlerhaft wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 4 = NJW 1968, 2350 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Ein solcher Anspruch wäre anzunehmen, wenn dem Kläger die beantragte Baugenehmigung vor Inkrafttreten der BauNVO 1990 zu Unrecht vorenthalten worden wäre und nachträglich keine Umstände eingetreten sind, die eine Ermessensausübung zuungunsten des Klägers rechtfertigen können; denn in diesem Fall wäre das der Beklagten in § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 eingeräumte Ermessen aufgrund der rechtswidrigen Ablehnung der Baugenehmigung und der sie als Folge ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns treffenden Folgenbeseitigungslast in der Weise gebunden, daß sie die Baugenehmigung erteilen müßte und jede andere Ermessensausübung fehlerhaft wäre (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 4 = NJW 1968, 2350).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.09.1967 - Ss 351/67   

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OLG Köln, 22.09.1967 - Ss 351/67 (https://dejure.org/1967,2635)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.1967 - Ss 351/67 (https://dejure.org/1967,2635)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 1967 - Ss 351/67 (https://dejure.org/1967,2635)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2350 (Ls.)
  • NJW 1968, 314
  • MDR 1968, 261
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