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   BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67   

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https://dejure.org/1967,2638
BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67 (https://dejure.org/1967,2638)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1967 - VIII ZB 42/67 (https://dejure.org/1967,2638)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1967 - VIII ZB 42/67 (https://dejure.org/1967,2638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist - Ursächlichkeit der Unvollständigkeit eines Armenrechtsgesuches für eine Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 502
  • MDR 1968, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1956 - IV ZA 46/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67
    So hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 - LM Nr. 10 zu § 114 ZPO = NJW 1956, 1435 - JZ 1957, 182, in einem Falle, in dem die Unvollständigkeit des Armenrechtsgesuchs nicht mehr als ursächlich für die Fristversäumnis anzusehen war, ausgesprochen, eine sachgemäße, die Belange der Parteien abwägende Auslegung des § 233 ZPO müsse dazu führen, daß die Überschreitung der Rechtsmittelfrist auch im Falle der Einreichung des Armenrechtsgesuchs an ihrem Ende nur dann als durch einen unabwendbaren Zufall entschuldigt werden könne, wenn die Partei innerhalb der Frist alles getan habe, was nötig sei, damit ohne eine weitere Verzögerung über das Gesuch entschieden werden könne.
  • BGH, 11.01.1960 - III ZR 123/58

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Revisionsfrist bei fehlender

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67
    In dem Urteil vom 11. Januar 1960 - III ZR 123/58 - NJW 1960, 676, auf das sich der angefochtene Beschluß bezieht, ist ebenfalls gefordert, daß die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist alles getan haben müsse, damit auf Grund der vor ihrem Ablauf eingereichten Unterlagen ohne weitere Verzögerung über das Gesuch sachlich endgültig entschieden werden könne.
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 126/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67
    Wenn also die Unvollständigkeit des Gesuchs auch keine Ursache für die Fristversäumung bildet, so soll die Wiedereinsetzung doch versagt werden, wenn die unvollständigen Angaben des Gesuchs zu einer Verzögerung der Entscheidung des Berufungsgerichts führen oder führen können und die Unvollständigkeit der Angaben dem Antragsteller anzulasten ist (vgl. auch BGH Urt. vom 10. Juli 1957 - IV ZR 126/57 - LM Nr. 19 zu § 234 ZPO).
  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67
    Der von dem Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54] entwickelte Grundsatz, daß einer armen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn sie ihr Armenrechtsgesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat, unterliegt, wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, gewissen Einschränkungen.
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 8/99

    Inhalt des Prozeßkostenhilfegesuchs hinsichtlich einer nicht zugelassenen

    Übersteigt, wie hier, der vom Oberlandesgericht festgesetzte Wert der Beschwer nicht 60.000 DM und hat das Berufungsgericht die Revision auch nicht zugelassen, so ist mit dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe innerhalb der Revisionsfrist darzulegen, daß der Wert die Revisionssumme erreicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 - NJW 1956, 1435, 1436 und vom 8. November 1967 - VIII ZB 42/67 - NJW 1968, 502).
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