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   BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64   

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BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64 (https://dejure.org/1967,319)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1967 - I C 112.64 (https://dejure.org/1967,319)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1967 - I C 112.64 (https://dejure.org/1967,319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 285
  • NJW 1968, 563
  • MDR 1968, 439
  • DVBl 1968, 752
  • DÖV 1968, 246
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, wie weit der verfassungsrechtliche Begriff der "Durchsuchung" im einzelnen zu erstrecken ist (vgl. dazu BVerwGE 28, 285); denn die hier in Frage stehenden handwerksrechtlichen Betretungs- und Besichtigungsrechte sind keine Durchsuchungen.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161, 168; 45, 51, 54 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302, 308; Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108 = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55, insoweit in BVerwGE 62, 325 nicht abgedruckt; BVerwGE 87, 23, 25; vgl. auch BVerwGE 28, 285 ; 47, 31).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Im Einklang damit hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 112.64 - (BVerwGE 28, 285) ausgeführt, unangemessene Erschwerungen der Verwaltungstätigkeit durch die Anwendung des Art. 13 Abs. 2 GG auf verwaltungsbehördliche Durchsuchungen ließen sich durch eine vernünftige, nicht zu weite Auslegung des Begriffs "Durchsuchung" vermeiden.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Der I. Revisionssenat habe in seinen zu Art. 13 Abs. 2 und 3 GG ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 28, 285; 47, 31) zum Begriff der Durchsuchung Ausführungen gemacht.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Wie das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 28, 285 [287 ff.]; 47, 31 [37]) schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BVerfGE 32, 54 [73]; 51, 97 [106 f.]), ist für diese das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts kennzeichnend; es soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will.
  • KG, 10.02.1981 - 1 W XX B 4592/80
    Wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 97) unter Hinweis auf Wortlaut, Schutzzweck und Entstehungsgeschichte der Vorschrift überzeugend ausgeführt hat, beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 GG nicht auf strafprozessuale Durchsuchungen, sondern gilt auch für andere behördliche Durchsuchungen der Wohnung (vgl. bereits vorher BVerwGE 28, 285; OVG Berlin DÖV 1974, 27).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist indessen auch dieser Meinung bisher nicht gefolgt; sie vertritt vielmehr zu Recht die Auffassung, die Zulässigkeit von Durchsuchungen richte sich ausschließlich nach Art. 13 Abs. 2 GG, während Art. 13 Abs. 3 GG als Auffangnorm nur solche Eingriffe und Beschränkungen behandele, die sich nicht als Durchsuchungen darstellten (BVerwGE 28, 285; ebenso Pappermann in v. Münch, GG Art. 13 Rdn. 19).

    Gewalt auszuschließen, wie sie die nationalsozialistische Herrschaft kennzeichneten (BVerwGE 28, 285, 288).

    Das hat der Grundgesetzgeber in Kauf genommen (BVerwGE 28, 285, 288, 289).

    In dem richterlichen Anordnungsverfahren ist dagegen nicht zu prüfen, ob Gefahr im Verzuge ist, ob also die durch die Anrufung des Richters bewirkte Verzögerung die Ausführung oder die Erreichung des rechtmäßigen Zwecks der Freiheitsentziehung sowie der etwa erforderlichen Durchsuchung gefährden werde (vgl. zu der Begriffsbestimmung BVerwGE 28, 285, 291; OVG Berlin NJW 1973, 2172; Pappermann, aaO mwN).

  • LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
    Eine Durchsuchung im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 GG wird gekennzeichnet durch das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts; es soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will (BVerwGe 28, 285, 287; 47, 31, 37; BVerfGE 32, 54, 73; 51, 97, 106; 75, 318, 326).

    Aus dem gleichen Grunde verbietet sich auch die Lösung, eine richterliche Entscheidung etwa für entbehrlich zu halten, weil sich der Grundrechtseingriff - das Betreten der Wohnung - als notwendige und normalerweise eintretende Folge aus einer richterlichen Entscheidung - hier bei Einrichtung der Betreuung - ergebe (vgl. BVerwG 28, 285, 290; im Rahmen der Zwangsvollstreckung: BVerfGE 16, 239 [240]).

    Grundlage dieser Entscheidung ist Artikel 13 Abs. 2 GG , der unmittelbar geltendes Recht ist und beim Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unmittelbar anwendbar ist (BVerwG 28, 285, 290).

  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das

    Dem Beschwerdeführer stehe die Feststellungsklage offen, ohne daß es eines Vorverfahrens bedürfe (vgl. Entscheidung des BVerwG vom 12. Dezember 1967 I C 112.64, Deutsches Verwaltungsblatt 1968 S. 752 - DVBl 1968, 752 -).

    Sie sei entweder eine Vorschrift zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i. S. des Art. 13 Abs. 3 GG oder an dessen Abs. 2 zu messen (Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 12. Dezember 1967 I C 112.64, BVerwGE 28, 285).

  • VG Meiningen, 03.08.2021 - 2 K 863/18

    Polizeirecht; Polizeirecht ; Gefährderanschreiben; Gefährderbrief;

    Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161 ; 45, 51 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302 ; Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108 = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55 ; BVerwGE 87, 23 ; vgl. auch BVerwGE 28, 285; 47, 31; andere Ansicht: VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 34: nur im Falle schwerwiegender Eingriffe)".
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86

    Betreten von Geschäfts- oder Betriebsräumen zur Pfändung offen ausgelegter Waren

    Aus ihr läßt sich ableiten, daß die bloße Besichtigung einer Wohnung z.B. zur Feststellung, ob der Inhaber seinen Beruf ordnungsgemäß ausübt, die unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen beim Betreten der Wohnung (BVerwGE 47, 31, 37) oder die Nachschau eines Beamten des Wohnungsamtes, ob eine Wohnung über- oder unterbelegt ist, keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG ist (so der Abgeordnete Dr. Schmid bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu Art. 13 Abs. 2 GG, zitiert nach BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 1967 I C 112.64, BVerwGE 28, 285, 287).
  • BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69

    Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 392/18
  • VG München, 11.07.2022 - M 26a K 20.1251

    Ausgangsbeschränkungen und sonstige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus,

  • VGH Bayern, 10.04.1986 - 2 B 85 A.630
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

  • FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau -

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

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