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   BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65   

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https://dejure.org/1967,700
BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65 (https://dejure.org/1967,700)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1967 - Ib ZR 141/65 (https://dejure.org/1967,700)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - Ib ZR 141/65 (https://dejure.org/1967,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zeitungsmeldung - Unrichtige, böswillige und leichtfertige Erhebung des Vorwurfs der Fälschung - Nachlassen der Erinnerungen des Pubilkums - Schaden durch falsche Bezichtigung - Interesse der Leserschaft an Kontroversen zwischen Zeitschriften - Ankündigung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mein Mann John / Fälschung

    §§ 823, 824 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 644
  • MDR 1968, 301
  • GRUR 1968, 262
  • BB 1968, 142
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65
    Der Anspruch auf Widerruf kann der Klägerin allerdings nicht in dem von ihr begehrten Umfang - sei es des Hauptantrags oder des Hilfsantrags - zugebilligt werden; denn das Widerrufsverlangen darf sich nur auf die Beseitigung der fortwirkenden Schädigung beschränken und darf nicht darüber hinaus zu einer vermeidbaren Demütigung der Beklagten führen (BGH GRUR 1957, 278 - Evidur).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem anderen Rechtsstreit ausgesprochen, daß der "stern" infolge seiner weiten Verbreitung und der hierdurch gegebenen Einflußmöglichkeiten nicht schutzlos gegenüber scharfen Angriffen sei, die von anderer Seite gegen ihn geführt würden (BGH GRUR 1966, 693, 697 - Höllenfeuer); dieser Gedanke kann jedoch nicht dazu führen, im vorliegenden Fall der Klägerin den geltend gemachten Anspruch zu verweigern.
  • BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 155/63

    Plagiatsvorwurf als üble Nachrede und Eingriff in den eingerichteten und

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65
    Auch ist bei druckschriftlich verbreiteten rufschädigenden Äußerungen im allgemeinen anzunehmen, daß sie eine Quelle fortdauernder Störungen bilden (BGH GRUR 1966, 272, 274 - Arztsehreiber), so daß, wenn diese Äußerungen den Tatbestand eines Wettbewerbsverstoßes erfüllen, der Verletzte Schadensersatz in Form des Widerrufs verlangen kann, um die Störung zu beseitigen.
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Im Übrigen hat die Berichtigung grundsätzlich gegenüber denjenigen zu erfolgen, die Empfänger der Erstmitteilung waren (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - Ib ZR 141/65 - NJW 1968, 644, 646; Wenzel/Gamer, aaO, Kap. 13 Rn. 88), also im selben Publikationsorgan, gerade wenn es wie hier auflagenstark ist.
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Soweit die Revision noch geltend macht, der wettbewerbsrechtliche Widerrufsanspruch setze im Gegensatz zum Unterlassungsanspruch ein schutzwürdiges Interesse am Widerruf voraus, geht es nur darum, daß sich das Widerrufsverlangen auf eine Beseitigung der fortwirkenden Schädigung beschränken muß und nicht zu einer vermeidbaren Demütigung des Beklagten führen darf (BGH GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Unbeschadet der Frage, ob das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abwehr einem Kartellverstoß nach § 1 GWB entgegengehalten werden kann, scheitert seine Berücksichtigung hier schon daran, daß der Gesellschaftsvertrag der RF zu 1 und dessen Umsetzung auch nach Darstellung der Rechtsbeschwerdeführerinnen nicht lediglich dazu diente, einem rechtswidrigen Zustand oder Eingriff entgegenzuwirken, wie es die Abwehr voraussetzt (vgl. BGHZ 107, 136, 141 - Bioäquivalent-Werbung; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 141/65, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Eine solche Behauptung ist nur dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Wettbewerber einen hinreichenden Anlaß zu der Behauptung hat und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (vgl. BGH., Urt. v. 14.7.1961 - I ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGH, Urt. v. 20 .12.1967 - Ib ZR 141/65, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Allein der Umstand, dass eine Nachricht in den Medien für den Leser oder Hörer sehr schnell an Aktualität verliert, reicht demgegenüber nicht aus, um die Fortdauer der Störung zu verneinen (BGH NJW 1968, 644/645 - Fälschungen; GRUR 1966, 272/274 - Arztschreiber).
  • LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21

    Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen

    Schließlich muss sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen halten (BGH, GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGH, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung; BGH, GRUR 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 212/76

    Unbegründeter Steuerarrest - Steuerpflichtige - Mitwirkendes Verschulden

    Soweit es um das in § 254 BGB als anspruchsmindernd vorausgesetzte "Verschulden gegen sich selbst" geht, kommt es nicht darauf an, ob das betreffende Verhalten von der die Beziehungen zu anderen regelnden Rechtsordnung mißbilligt oder gar kriminalisiert wird (BGH Urt. v. 12. Dezember 1965 - Ib ZR 141/65 - BB 1966, 267).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.1997 - 1 U 342/97

    Unlauterer Wettbewerb; Persönlich vergleichende Werbung

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  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 119/70

    Vertragsauslegung - Zurückweisen des Vorbringens eines Nebenintervenienten als

    Danach sind wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Behauptungen nur dann erlaubt, wenn der Wettbewerber einen hinreichenden Anlaß hat, den eigenen Wettbewerb mit einer Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden, und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 1968, 262, 265 - Fälschung).
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