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   BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67   

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https://dejure.org/1968,382
BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67 (https://dejure.org/1968,382)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1968 - III ZR 2/67 (https://dejure.org/1968,382)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 (https://dejure.org/1968,382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werterhöhung eines Grundstücks als Folge der Ausweisung als Bauland - Werterhöhung eines Grundstücks als Folge einer bevorstehenden Enteignung - Festsetzung einer Enteignungsentschädigung - Ausweisung eines Grundstücks bisher minderer Qualität in einem Bebauungsplan als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 95 Abs. 2 Nr. 1
    Berücksichtigung einer infolge Planausweisung als Bauland eingetretenen Wertsteigerung bei der Enteignungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 892
  • MDR 1968, 392
  • DVBl 1868, 505
  • DVBl 1968, 505
  • DVBl 1968, 666
  • DB 1968, 888
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66

    Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird jetzt von § 95 Abs. 2 Nr. 1 BBauG verlangt, wenn es dort heißt, bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung sollen Wertänderungen unberücksichtigt bleiben, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten sind; das bedeutet ebenfalls, daß der zu einer Wertminderung führende Eingriff mit Sicherheit zu erwarten gewesen sein muß (Urt. vom 22. Mai 1967 III ZR 121/66 = WM 1967, 1014).

    Diese gesetzliche Bestimmung greift auch dann ein, wenn die Wertänderung auf einer Änderung der Qualität eines Grundstücks beruht, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten ist (vgl. wiederum Urt. vom 22. Mai 1967 - III ZR 121/66).

  • BayObLG, 10.12.2002 - 1Z RR 614/00

    Verkehrswert eines planungsgebundenen Grundstücks - tatrichterliches Ermessen bei

    Nicht nur Wertminderungen, sondern auch Wertverbesserungen, die sich aus dem "Enteignungsunternehmen" und den ihm zugrundeliegenden neuen Planungen ergeben, dürfen auf die Höhe der Enteignungsentschädigung keinen Einfluss nehmen (BGHZ 39, 198/215; WM 1968, 449/451; vgl. auch BayObLGZ 1969, 307/312).

    Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Vorwirkung zu einer Qualitätsänderung des Grundstücks führt (BGH WM 1967, 1014/1015; 1968, 449/450).

    Es muss sich dabei um - hoheitliche - Maßnahmen im Rahmen eines Enteignungsvorgangs handeln, die von vornherein auf die endgültige Entziehung der Grundstückssubstanz abzielen, also ursächlich für die spätere Enteignung bzw. Übertragung des Grundstücks sind, eine hinreichende Bestimmtheit haben und eine Enteignung mit Sicherheit erwarten lassen oder in ihrer Tendenz folgerichtig auf eine spätere Enteignung zuführen (BGHZ 63, 240/242; 64, 382/384; 98, 341/342; WM 1968, 449/450; 1969, 964/966; 1978, 379; 1982, 878/879; NVwZ 1988, 963; NJW-RR 1995, 411/412).

    aa) Das Berufungsgericht versteht den Begriff der "Wertänderungen" in Art. 10 Abs. 3.Nr. 1 BayEG zutreffend so, dass er nicht nur Wertänderungen - also Werterhöhungen oder Wertminderungen - im Sinne von Preisänderungen, sondern auch Änderungen umfasst, die hinsichtlich der Qualität des Grundstücks eingetreten sind (BGH WM 1967, 1014/1015; 1968, 449/450).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Sie ist als "Vorwirkung" der Enteignung anzusehen, wenn sie mit der späteren Entziehung des Eigentums in einem ursächlichen Zusammenhang steht und die Weiterentwicklung des von ihr betroffenen Grundstücks abschneidet (Senatsurteile in NJW 1968, 892; WM 1969, 274, 275 und 964, 966; WM 1970, 73, 74; BGHZ 63, 240, 242).

    So hat der erkennende Senat in bestimmten Ausweisungen von Grundstücken in Bebauungsplänen die Vorwirkung einer späteren Enteignung gesehen (Senatsurteile in NJW 1968, 892 und LM § 95 BBauG Nr. 4 = WM 1967, 1014, 1015).

  • OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 100 U 1/14

    Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

    Bei einer vorbereitenden Planung ist ein solcher Ausschluss nur dann anzunehmen, wenn diese ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. BGH NJW 1968, 892 [BGH 29.01.1968 - III ZR 2/67] ; BauR 1972, 162, 163).
  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73

    Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers

    Ein Zurückgehen auf solche vorbereitenden Maßnahmen ist aber keineswegs allgemein möglich, sondern nur in Betracht zu ziehen, wenn die vorbereitende Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (Senatsurteile in NJW 1968, 892; WM 1969, 964; 1970, 73; 1971, 598; Kröner a.a.O.; Hußla, BauR 1971, 82 ff).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Bei einer vorbereitenden Planung ist ein solcher Ausschluss nur dann anzunehmen, wenn diese ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. BGH NJW 1968, 892; BauR 1972, 162, 163).
  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76

    Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks

    Sie war die Folge einer verbindlichen Planung, die den Entzug des Grundstückseigentums mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 - III ZR 226/65 S. 11; NJW 1968, 892; WM 1967, 1014).
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 153/74

    Voraussetzungen einer Teilenteignung

    Die Vorschrift soll vor allem der Gefahr entgegenwirken, daß ein Grundstückseigentümer in Zeiten schwankender Preise aus Spekulationsgründen die Veräußerung seines Grundstücks verzögert, um einen höheren Gewinn zu erzielen als derjenige, der sogleich auf ein angemessenes Angebot eingeht (Senatsurteil in NJW 1968, 892).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

    Bei einer vorbereitenden Planung ist ein solcher Ausschluss nur dann anzunehmen, wenn diese ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. BGH NJW 1968, 892; BauR 1972, 162, 163).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 64/87

    Maßnahme des Denkmalschutzes als Vorwirkung einer Enteignung

    Der Senat hat sich mit der Frage der enteignungsrechtlichen Vorwirkung überwiegend im Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht befaßt und dabei ausgesprochen, daß ein Zurückgehen auf vorbereitende Maßnahmen keineswegs allgemein möglich sei, sondern nur in Betracht gezogen werden könne, wenn die vorbereitende Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 - BRS Bd. 19 Nr. 116).
  • BGH, 22.04.1982 - III ZR 131/80

    Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die

    Wird daher ein Grundstück bisher minderer Qualität in einem Bebauungsplan als Bauland für private Zwecke ausgewiesen und danach zugunsten einer bei der Bauplanung maßgeblich beteiligten Wohnungsbaugesellschaft enteignet, so ist grundsätzlich eine nach der Ausweisung eingetretene Werterhöhung des Grundstücks als Folge der Ausweisung als Bauland, nicht aber als Folge der bevorstehenden Enteignung anzusehen (Senatsurteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 - NJW 1968, 892 [BGH 29.01.1968 - III ZR 2/67] = WM 1968, 449).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 100 U 1/13

    Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 163/75

    Teilenteignung durch Herabstufung von Bau- zu Straßenland; Berechnung der

  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 32/75

    Voraussetzung einer Enteignung

  • BGH, 26.01.1978 - III ZR 184/75

    Festsetzung einer Entschädigung für eine an die Bundesrepublik abgetretene Fläche

  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 84/70

    Maßgebender Stichtag für die Bewertung der Grundstücksqualität für eine

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 59/73

    Enteignungsentschädigungsanspruch in Form eines Übernahmeanspruchs bei

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 26/78

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots

  • BGH, 28.04.1969 - III ZR 189/66

    Aufrechterhaltung von zum Erwerb des Grundstücks berechtigenden Rechten -

  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66

    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

  • BGH, 28.04.1969 - III ZR 188/66

    Enteignung eines Grundstücks - Herabsetzung einer Entschädigung - Entziehung von

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 85/67

    Bemessung einer Nutzungsentschädigung - Herabzonung eines Grundstücks und hieraus

  • BGH, 28.04.1969 - III ZR 187/66

    Enteignung von Grundeigentum für Zwecke der Verteidigung - Entwertung eines

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