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   BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,92
BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63 (https://dejure.org/1968,92)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1968 - 1 BvL 2/63 (https://dejure.org/1968,92)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1968 - 1 BvL 2/63 (https://dejure.org/1968,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Waisenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger Weiterversicherung nach Auslaufen der Waisenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 135
  • NJW 1968, 931
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Bei der Ordnung derartiger, besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechts häufig auftretenden Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber aber nicht gehindert, typisierende Regelungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle zu erlassen (BVerfGE 17, 1 [23]; vgl. auch BVerfGE 21, 12 [27]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Bei der Ordnung derartiger, besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechts häufig auftretenden Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber aber nicht gehindert, typisierende Regelungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle zu erlassen (BVerfGE 17, 1 [23]; vgl. auch BVerfGE 21, 12 [27]).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Hinzukommen muß vielmehr, daß sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt und die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (BVerfGE 18, 121 [124]; 20, 31 [33]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Denn auch wenn das Bundesverfassungsgericht sich darauf beschränken würde, die Verfassungswidrigkeit des § 313 Abs. 1 RVO festzustellen, hätte das Sozialgericht das Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; vgl. auch Beschlüsse vom 28. November 1967 - 1 BvR 515/63 - und vom 6. Februar 1968 - 1 BvL 7/65); auch das wäre jedenfalls eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes.
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Hinzukommen muß vielmehr, daß sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt und die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (BVerfGE 18, 121 [124]; 20, 31 [33]).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Denn auch wenn das Bundesverfassungsgericht sich darauf beschränken würde, die Verfassungswidrigkeit des § 313 Abs. 1 RVO festzustellen, hätte das Sozialgericht das Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; vgl. auch Beschlüsse vom 28. November 1967 - 1 BvR 515/63 - und vom 6. Februar 1968 - 1 BvL 7/65); auch das wäre jedenfalls eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes.
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Ähnlich wie bei der Erhöhung staatlicher Leistungen (vgl. BVerfGE 13, 248 [259]) muß auch bei der Frage, während welcher Dauer die davon erfaßten Personen in eine begünstigende Regelung einbezogen bleiben müssen, eine Differenzierung nach dem Grad der sozialen Schutzbedürftigkeit zulässig sein.
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
    Denn auch wenn das Bundesverfassungsgericht sich darauf beschränken würde, die Verfassungswidrigkeit des § 313 Abs. 1 RVO festzustellen, hätte das Sozialgericht das Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; vgl. auch Beschlüsse vom 28. November 1967 - 1 BvR 515/63 - und vom 6. Februar 1968 - 1 BvL 7/65); auch das wäre jedenfalls eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes.
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Willkür in diesem Sinne kann erst festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 12, 326 ; 23, 135 ; 55, 72 ; 89, 15 ; 89, 132 ; 99, 367 ).
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Willkür in diesem Sinne kann erst festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 12, 326, 333; 23, 135, 143; 55, 72, 90; 89, 15, 23; 89, 132, 142; 99, 367, 389).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Das Auseinanderdriften der Einkommensschichten und die mit zunehmender "Abwärtsmobilität" einhergehende Erosion der Mittelschicht (dazu vgl. z.B. Grabka/Frick, Schrumpfende Mittelschicht-Anzeichen einer dauerhaften Polarisierung der verfügbaren Einkommen?, DIW-Wochenbericht Nr. 10/2008, S. 101 ff. (mwN); siehe auch die Kritik gegenüber dem Dritten Armuts- und Reichtumsbericht in BT-Drucks. 16/10654 vom 15.Oktober 2008), darf der Sozialstaat aber nicht ignorieren, der die annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten grundsätzlich zu erstreben und bei allen Maßnahmen dafür zu sorgen hat, dass nach dem Grad der sozialen Schutzbedürftigkeit differenziert wird (vgl. BVerfGE 5, 85, 198; 23, 135, 145; siehe Broß, "Wer stark ist, muss nicht ständig seine Ellenbogen einsetzen", Interview Stuttgarter Zeitung v. 6. Oktober 2003, S. 12).
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