Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,788
BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67 (https://dejure.org/1969,788)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1969 - VII ZR 18/67 (https://dejure.org/1969,788)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67 (https://dejure.org/1969,788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit einer Zahlung - Nachbesserung - Wertung als Anerkenntnis - Zahlungsverweigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Voraussetzungen d. "Anerkenntnisses” einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 208
    Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 181
  • NJW 1969, 1108
  • MDR 1969, 473
  • BB 1969, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67
    Das könnte zutreffen, wenn der Beklagte durch ein früheres Verhalten - sei es auch unabsichtlich - der Klägerin Anlaß gegeben hätte, von der Unterbrechung der Verjährung - insbesondere durch Klagerhebung - abzusehen, weil die Befriedigung auch ohne Anrufung der Gerichte zuerwarten und in ihrem Aufschub die Erhebung der Verjährungseinrede nicht zu besorgen war (vgl. Staudinger a.a.O. § 242 BGB D 487; BGHZ 9, 1, 5).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

    Damit hat sie gegen den Auskunftsanspruch Gegenrechte geltend gemacht und einen solchen (wenn auch nur derzeit) in Abrede gestellt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67, NJW 1969, 1108; vom 21. März 1972 - VI ZR 110/71, WM 1972, 1284, 1285; vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97, BGHZ 139, 387, 393; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 212 Rn. 11).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Ihre Erklärung ist demnach nicht als Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67, NJW 1969, 1108; vgl. auch Staudinger/Peters, 13. Bearb., § 208 Rdn. 10; Soergel/Walter, 12. Aufl., § 208 Rdn. 14; Werner/ Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl. Rdn. 2043 und 2431).
  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73

    Anforderungen an den Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Rechtswirkungen des

    Ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB ist dagegen erst dann anzunehmen, wenn sich der Schuldner des Bestehens des gegen ihn erhobenen Anspruchs bewußt ist und er diesen Anspruch dem Grunde nach nicht in Frage stellt (BGH NJW 1969, 1108).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Schon der Hinweis auf die zunächst gewünschte Auskunft, von deren Inhalt die Stellungnahme zur Honorarforderung abhängig gemacht wurde, stellte die Honorarforderung dem Grunde nach in Frage und ist daher mit einem Anerkenntnis unvereinbar (Senatsurteil NJW 1969, 1108).
  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der

    Die Berufung auf Verjährung kann zwar eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, falls der Schuldner dem Gläubiger - sei es auch nur unabsichtlich - Anlaß gegeben hat, von der rechtzeitigen Klageerhebung abzusehen (BGHZ 9, 1, 5; Senatsurteil vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67 -, insoweit in NJW 1969, 1108 nicht abgedruckt).

    Es könnte nur dann angenommen werden, wenn der Beklagte sich des Bestehens des gegen ihn erhobenen Anspruchs bewußt gewesen wäre und er diesen Anspruch dem Grunde nach nicht in Frage gestellt hätte (BGH NJW 1969, 1108; Senatsurteil WM 1974, 929).

  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Der Verstoß gegen eine solche Preisbestimmung führt nicht zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Vertrages, sondern vielmehr dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen - im Streitfall von der Beklagten bereits erstatteten - Preis aufrecht erhalten bleibt (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 134 Rn. 27 mit Verweis auf BGH, Urt. v. 05.12.1968 - Az. VII ZR 92/66 -, BGHZ 51, 181; Urt. v. 11.01.1984 - Az. VIII ARZ 13/83 -, BGHZ 89, 319; Urt. v. 23.06.1989 - Az. V ZR 289/87 -, NJW 89, 2471; Urt. v. 11.10.2007 - Az. VII ZR 25/06 -, NJW 2008, 55).
  • BGH, 13.10.1970 - VI ZR 31/69

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Übergang

    Die Legalzession auf das klagende Land war bereits mit der Entstehung der Ansprüche des geschädigten Beamten auf Ersatz seines Erwerbsschadens eingetreten, da im übrigen das Bestehen der Verpflichtung des klagenden Landes zur Gewährung von Dienstbezügen ausreicht (vgl. BGH urteil vom 17. November 1959 - VI ZR 207/58 = LM BBG § 87 a Nr. 5 = VersR 1960, 85; Urteil vom 24. März 1964 - VI ZR 179/62 = LM DBG § 139 Nr. 9 - VersR 1964, 640; Urteil vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 99/66 = VersR 1968, 277)- Der gesetzliche Übergang auf den Privatversicherer nach § 67 VVG konnte aber - anders als bei einem öffentlich-rechtlichen SVT (BGHZ 51, 181 [BGH 05.12.1968 - VII ZR 92/66] ) - erst später eintreten, als dieser seine Leistungen erbrachte.
  • OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86

    Ausübung von Stimmrechten als Gesellschafter einer GmbH bei gepfändeten

    Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger sein Bewußtsein vom Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs klar und unzweideutig ergibt (BGHZ 58, 103/104; BGH WPM 1970, 548/549; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

    Gerade aus der - in der Zahlungsverweigerung liegenden - Erklärung des Beklagten, daß er der Klägerin nichts (mehr) schulde, kann nicht ein zum Ausdruck gebrachtes Bewußtsein vom Gegenteil entnommen werden (BGHZ 58, 103/105; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

  • OLG Koblenz, 22.05.1980 - 9 U 8/79

    Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Hauptschuld und Bürgschaftsverpflichtung;

    Bei einem Anerkenntnis i.S. von § 208 BGB handelt es sich um ein rein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein von dem Bestehen des Anspruches unzweideutig ergibt (BGH NJW 63, 1451; 69, 1108).

    Nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Palandt-Heinrichs BGB 37. Aufl. § 208 Anm. 2; BGH NJW 1972, 525 - Aufrechnung - BGH NJW 1969, 1108 - Mängeleinwand -), der sich der Senat anschließt, fehlt es an einem tatsächlichen Anerkenntnis einer Schuld, wenn der Schuldner unter Bezugnahme auf solche Gegenrechte ausdrückt, daß er im Ergebnis gerade nichts schulde.

  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage

    Aus solchen Erklärungen ergibt sich nicht klar und unzweideutig das Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen der gegen ihn erhobenen Forderungen (vgl. BGH Urteil vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67 = LM BGB § 208 Nr. 5 = NJW 1969, 1108).
  • OLG Hamm, 30.03.2012 - 19 U 186/11

    Hemmung der Verjährung durch mehrfach unterbrochene und wiederaufgenomme

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 12 U 173/08

    Verjährung von nach dem 31.12.2001 fällig gewordenen Ansprüchen aus vor dem

  • OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95

    Versicherungsvermittlung: Pflicht des Versicherers zur Stornogefahrmitteilung an

  • BGH, 21.05.1969 - VIII ZR 92/67

    Klage auf Zahlung eines Mietzinses oder Pachtzinses - Eintritt der Verjährung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht